Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE verklagt ihre Gaskunden  (Gelesen 42997 mal)

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Offline Pedro

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #120 am: 05. März 2010, 17:21:18 »
@Uwes
Wenn der vom Amtsgericht erkennbare \'Stil\' auch nicht besonders ist, in der Sache haben sie aber glasklar und richtig entschieden: Zuständigkeit liegt beim Landgericht. Das wird EWE gar nicht gefallen  ;)

Offline uwes

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #121 am: 05. März 2010, 18:07:13 »
Zitat
Original von Pedro
@Uwes
...in der Sache haben sie aber glasklar und richtig entschieden: Zuständigkeit liegt beim Landgericht. Das wird EWE gar nicht gefallen  ;)

Hier widerspreche ich nicht. Ich glaube allerdings, dass es der EWE durchaus recht ist, wenn die Verweisung zum Landgericht erfolgt.
Sie haben dann ein Heimspiel.
Die Oldenburger Richter haben sich bislang nicht mit besonderem Ruhm bekleckert, was die Begründung ihrer Entscheidungen anging.
Einzig die OLG Entscheidungen waren bisher recht gut durchdacht.
Allerdings schienen auch sie dadurch geprägt zu sein, dass man die einfachste und naheliegendste Lösung suchte und jetzt Gefahr läuft, mit der bisherigen Begründung beim BGH  kein Gehör zu finden.

Richtig schlimm sieht es indessen bei den Zivilkammern aus, die die Altstreitigkeiten nun zu Ende bringen müssen. Hier ist eine totale Unkenntnis der rechtlichen regeln und der Rechtsprechung offenkundig. (9. Kammer)

Selbst die Vorlage der Rechtsprechung und die dazugehörigen Rechtsausführungen hat die 9. Kammer nicht zur Kenntnis genommen.
Es ist offenbar zu viel Papier zum Lesen....
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #122 am: 05. März 2010, 18:13:03 »
@uwes

Zuviel Papier mag in unserer kurzlebigen Zeit keiner mehr lesen.
Auch kiloschwere Anlagekonvolute nerven mehr als sie der Sache noch dienlich sein könnten.

Knackige Kurzfassungen, die die Sache auf den Punkt bringen, sind gefragt.

Offline okieh

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #123 am: 17. März 2010, 07:57:39 »
na dann drück ich mal für den heutigen Tag die Daumen!

http://www2.ga-online.de/index.php?id=542&did=26430

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #124 am: 17. März 2010, 15:10:09 »

Offline Spielball

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #125 am: 24. Juni 2010, 08:41:24 »
Das hiesige AG hat sich nun auch endlich geäussert:

Im Rechtsstreit EWE AG gegen.....

wird darauf hingewiesen, dass aus den bisher zur Akte gereichten Unterlagen nicht nachvollzogen werden kann, warum es sich bei dem Beklagten um einen Sondervertragskunden handeln soll. In dn zur Akte übersandten Abrechnungen und Preisinformationen sind Hinweise auf den Heizgastarif - siehe Rechnung .... - oder später auf den Preis der Grundversorgung II, vergleiche die Rechnung vom ....., enthalten. Bei beiden Parteien scheint es sich um Tarifpreise zu handeln, die nicht auf Antrag des Beklagten vereinbart worden sind. Wenn sich das streitgegenständliche Vertragsverhältnis auf den Tarifkundenbereich bezieht, so wäre § 4 AVGGasV Abs. 1 und 2 bzw. § 5 Abs. 2 S. 1 GasGVV anwendbar mit der Folge, dass die Klägerin ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB hätte. Eine Aussetzung gem. § 148 ZPO käme - unterstellt, es würde sich um einen Tarifkundenvertrag handeln - wegen Vorgreiflichkeit der BGH-Entscheidung nicht in Betracht, denn das OLG Oldenburg hatte über einen Sonderkundenvertrag zu entscheiden.


Soviel zum Text des AG.
Ich habe seit 2006 nach § 315 BGB dem Preis widersprochen und den Preis von 2005 bei den Abrechnungen zu Grunde gelegt. Gibt es hier ein Kommunikationsproblem zwischen meinem Anwalt und mir, oder wo liegt mein Fehler?

Danke für die Hilfe!

Offline tangocharly

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #126 am: 24. Juni 2010, 09:51:38 »
Die Frage nach einer Fehlerexistenz läßt sich so nicht beurteilen.

Zwar ist die Strategie richtig; aber es genügt halt nicht ein Reißbrettspiel, sondern es stellt sich die Frage, ob genügend \"Butter bei die Fische\" ist.

Für den Richter ist die Frage, ob ein Sonder- oder Tarifkundenverhältnis existiert, eine Rechtsfrage. Diese hängt nicht davon ab, \"wie das Kind benannt\" wurde. Entscheidend ist, welche sonstigen Anhaltspunkte aus dem Sachverhalt heran gezogen werden können, welche den Schluß auf die Existenz eines Sondervertrags zulassen.

Wenn Sie sich wundern, was der Richter von Ihnen will, weil Sie nur den § 315 BGB gerügt hatten, so kann Ihre Verwunderung nachvollzogen werden. Allerdings ist wiederum Ihre Einschätzung der Rechtslage (ob Tarif- oder Sondervertragskunde) auch nicht maßgeblich.

Wenn Ihr Anwalt den Sondervertragsstatus kommuniziert, dann handelt er grundsätzlich korrekt, weil diese Rechtsfrage bislang höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt wurde. Hierzu verweise ich auf die vielfältigen threads in diesem Forum und erst recht auf die vielen ergangenen Entscheidungen mit allerdings unterschiedlichen Auffassungen.

Also: lassen Sie diese Rechtsfrage ruhig den Richter entscheiden; das ist auch seine Aufgabe. Ihr Anwalt muß aber mit Ihnen sicherlich weiter kommunizieren, d.h. die Anhaltspunkte aufklären, welche der Richter für seine Entscheidung benötigt und diese schließlich fristgerecht im Rechtsstreit vortragen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Spielball

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #127 am: 24. Juni 2010, 11:09:10 »
Vielen Dank für die Info.
Habe heute noch Termin mit meinem RA, mal schauen was er sagt.

Offline uwes

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #128 am: 24. Juni 2010, 11:39:38 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@uwes

Zuviel Papier mag in unserer kurzlebigen Zeit keiner mehr lesen.
Auch kiloschwere Anlagekonvolute nerven mehr als sie der Sache noch dienlich sein könnten.

Da haben Sie natürlich recht, aber....
Unser Streit trägt ein Aktenzeichen aus 2005, war bereits beim BGH (VIII ZR 314/07) und ist jetzt das 2. Mal beim Landgericht Oldenburg.

Da sammelt sich das Papier, ohne dass man das verhindern kann.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline okieh

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #129 am: 05. Juli 2010, 11:20:20 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Urteilsverkündung erst Mitte Juni 2010

Gibts hierzu denn schon irgendwelche hilfreichen Neuigkeiten? Mitte Juni ist ja nun schon ein bisken her.

Grüßle

Offline bolli

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #130 am: 05. Juli 2010, 13:53:58 »
Zitat
Original von okieh
Zitat
Original von RR-E-ft
Urteilsverkündung erst Mitte Juni 2010

Gibts hierzu denn schon irgendwelche hilfreichen Neuigkeiten? Mitte Juni ist ja nun schon ein bisken her.

Grüßle
Na ja,
wie hier und hier: Urteilverkündung auf 14.07.2010 verschoben nachzulesen ist, gibt\'s das Urteil erst verspätet. Aber nächste Woche ist es ja schon soweit.  :D

Offline Christian Guhl

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #131 am: 05. Juli 2010, 14:54:26 »
Zitat
Original von bolliAber nächste Woche ist es ja schon soweit.  :D
Wenn nicht wieder verschoben wird.

Offline Spielball

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #132 am: 25. August 2010, 15:53:02 »
Während Land auf und Land ab, die Amtsgerichte ein Verfahren ablehnen, sieht es unser AG nicht so.

Nach einigem Schriftverkehr, kommt es nun im September zu einer \"Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung\".

Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet.

Ich bin Sondervertragskunde, also was wollen die von mir?

Für Infos bin ich dankbar.

Offline uwes

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #133 am: 25. August 2010, 16:12:16 »
Um welches Amtsgericht geht es?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #134 am: 25. August 2010, 16:35:33 »
@Spielball

Das Gericht will, dass der verklagte Kunde an einer Verhandlung teilnimmt, weil das Gericht grundsätzlich nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung treffen darf. Erscheint man zu dem vom Gericht bestimmten Verhandlungstermin unentschuldigt nicht oder stellt man dort in der Verhandlung keinen Klageabweisungsantrag, kann auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil ergehen. Letzteres fällt zu Lasten des Beklagten aus, wenn die Klage allein nach dem Vortrag des Klägers zulässig und begründet ist.  Darüber belehrt das Gericht regelmäßig im Zusammenhang mit der Terminsladung.

Das Gericht will also vermeiden, dass es zu Ihren Lasten zum Erlass eines - regelmäßig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbaren - Versäumnisurteils kommt.

Selbst wenn man Sondervertragskunde ist, schließt dies allein nach der Rechtsprechung des BGH nicht aus, dass die Klageforderung berechtigt ist (BGH VIII ZR 327/07, VIII ZR 6/08, VIII ZR 246/08].

 

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