Hallo,
auch uns hat EWE verklagt. Bis 2007 waren wir Sonderkunden, danach haben wir den Änderungen der Vertragsbedingungen widersprochen und sind als Grundversorgungskunden geführt worden.
In der Standardbegründung der Klage durch Clifford Chance war von der konkreten Situation keine Rede, nur der aufaddierte Betrag wurde eingeklagt. Leider sind wir im August umgezogen und haben somit über den Sommer noch zu viel Abschlag gezahlt, so dass es nur um €150 ging.
In der mündlichen Verhandlung am 20.4.2010 am AG Tostedt hat der Anwalt von EWE die Vertragssituation dargelegt und im Nachgang mit dem Kündigungschreiben belegt.
Meine Argumente waren, dass für S-Kunden kein wirksames Preisanpassungsrecht vereinbart war, dass die einseitigen Preisanpassungen unbillig waren und dass die Forderung nicht nachvollziebar dargestellt war, insbesondere dass der Kontokorrent sogar über die Kündigung des S-Vertrages hinaus fortgeschrieben wurde (Verweis auf LG Potsdam 25.3.2010).
Die Klage der EWE wurde am 26.7.2010 abgewiesen. Die Begründung war, das der Kontokorrent nicht vereinbart war und die Forderung nicht nachvollziehbar. Das Urteil ist rechtskräftig.
Obwohl die Konstellation durch die \"Rückstufung\" auf Grundversorgung etwas speziell ist, ist die Argumentation mit Tarifwechsel und der fehlenden separaten Abrechnung möglicherweise auch für die weiterlaufenden Versorgung nach \"Classic\" geeignet.
Bedauerlich ist, dass NICHT festgestellt wurde, dass EWE kein Recht hatte, die Preise zu erhöhen. Aber man kann nicht alles haben.