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Autor Thema: EWE verklagt ihre Gaskunden  (Gelesen 45247 mal)

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Offline Spielball

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #135 am: 25. August 2010, 16:35:45 »
Cuxhaven!

Mein RA hatte dem AG mitgeteilt, die Klage abzuweisen, aber angeblich hätten sie diese Unterlagen nicht bekommen. Nun hat er diese erneut eingereicht.

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #136 am: 25. August 2010, 16:43:40 »
Sollte die Klageerwiderungsfrist versäumt worden sein oder die Klageerwiderung nun mit Rücksicht auf die jüngste Rechtsprechung des BGH nicht ausreichend sein, so könnte es empfehlenswert sein, in die Säumnis zu flüchten, also zunächst nicht zu verhandeln und ein Versäumnisurteil ergehen zu lassen, um sodann in der Notfrist für einen Einspruch gegen das Versäumnisurteil die Verteidigung zu vervollständigen, damit in einem neuen Einspruchstermin ggf. das Versäumnisurteil unter Abweisung der Klage abgeändert werden kann. Unbedingt mit dem Anwalt bereden. Insbesondere muss man nun die jüngste Rechtsprechung des BGH vom 14.07.10 zu den Preisänderungen der EWE gegenüber Sondertarifkunden berücksichtigen. Nur geltend zu machen, man sei Sondervertragskunde, weil man zu einem Sondertarif beliefert wurde und wird, wird wohl als Verteidigung nicht ausreichen.

Offline husky

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #137 am: 26. August 2010, 14:02:26 »
Zitat
Original von Spielball
Während Land auf und Land ab, die Amtsgerichte ein Verfahren ablehnen, sieht es unser AG nicht so.

Nach einigem Schriftverkehr, kommt es nun im September zu einer \"Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung\".

Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet.

Ich bin Sondervertragskunde, also was wollen die von mir?

Für Infos bin ich dankbar.

Am 27.07.2009 schrieb Spielball \"Hallo, es handelt sich bei mir um keinen Sondervertrag ...\"

Spielball, bitte diesen Widerspruch klären.

Offline uwes

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #138 am: 26. August 2010, 15:45:15 »
@Spielball

Das AG Cuxhaven gehört zum Landgerichtsbezirk Stade und dieser wiederum zum OLG- Bezirk Celle.
Das OLG Celle hat in verschiedenen Entscheidungen hier und hier die Zuständigkeit der Landgerichte mit durchaus zu diskutierender Begründung abgelehnt.

Daher entscheiden in diesen Bezirken die Amtsgerichte meist selbst, es sei denn, man stützt sich zur Begründung seines Anliegens ausdrücklich auf §§ 19, 29 und  87 GWB und liefert den hierzu gehörenden Sachvortrag auch detailliert ab.

Es kommt dabei nach meiner Auffassung nicht darauf an, ob man Sonder- oder Tarifkunde ist.
Zu dieser Einordnung empfehle ich jedoch einmal genau nachzusehen. Zumeist hat die EWE ihre Gas-Kunden immer im Tarif \"Classic\" abgerechnet. Dieser Tarif ist kein allgemeiner sondern ein Sonderkundentarif. Im Rahmen der weiteren Prüfung ist von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Anwalt zu prüfen, welche Vertragsbedingungen gelten. Sind Sie schon seit der Zeit vor 2007 Kunde der EWE, dann gelten höchstwahrscheinlich noch alte Vertragsbedingungen bei denen die EWE auf die Geltung der AVBGasV verweisen möchte. Zumeist sind diese Bedingungen jedoch nicht wirksam einbezogen worden, weil dei EWE früher dieses Verordnungswerk nicht vor oder bei Vertragsschluss dem Kunden übergeben hatte. Die neueren Vertragsbedingungen seit dem 1.4.2007 wiederum wurden den Altkunden zumeist nur zugesandt, aber von diesem meist mit Schweigen quttiert. Durch Schweigen erklärt der Verbraucher nichts, so dass allein durch die Zusendung der neuen Vertragsbedingungen kein anderer Vertrag geschlossen werden konnte.

Darum prüfen Sie, wie es sich bei Ihnen verhält. Haben Sie insoweit gar keine Vertragsunterlagen, so sind Sie auch deswegen allein noch kein Tarifkunde.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Spielball

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #139 am: 26. August 2010, 16:00:21 »
@husky: es war ein Fehler, ich bin ein S-Kunde

Vielen Dank für die Antworten.

Offline mpuck

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #140 am: 26. August 2010, 22:17:48 »
Hallo,

auch uns hat EWE verklagt. Bis 2007 waren wir Sonderkunden, danach haben wir den Änderungen der Vertragsbedingungen widersprochen und sind als Grundversorgungskunden geführt worden.

In der Standardbegründung der Klage durch Clifford Chance war von der konkreten Situation keine Rede, nur der aufaddierte Betrag wurde eingeklagt. Leider sind wir im August umgezogen und haben somit über den Sommer noch zu viel Abschlag gezahlt, so dass es nur um €150 ging.

In der mündlichen Verhandlung am 20.4.2010 am AG Tostedt hat der Anwalt von EWE die Vertragssituation dargelegt und im Nachgang mit dem Kündigungschreiben belegt.

Meine Argumente waren, dass für S-Kunden kein wirksames Preisanpassungsrecht vereinbart war, dass die einseitigen Preisanpassungen unbillig waren und dass die Forderung nicht nachvollziebar dargestellt war, insbesondere dass der Kontokorrent sogar über die Kündigung des S-Vertrages hinaus fortgeschrieben wurde (Verweis auf LG Potsdam 25.3.2010).

Die Klage der EWE wurde am 26.7.2010 abgewiesen. Die Begründung war, das der Kontokorrent nicht vereinbart war und die Forderung nicht nachvollziehbar. Das Urteil ist rechtskräftig.

Obwohl die Konstellation durch die \"Rückstufung\" auf Grundversorgung etwas speziell ist, ist die Argumentation mit Tarifwechsel und der fehlenden separaten Abrechnung möglicherweise auch für die weiterlaufenden Versorgung nach \"Classic\" geeignet.

Bedauerlich ist, dass NICHT festgestellt wurde, dass EWE kein Recht hatte, die Preise zu erhöhen. Aber man kann nicht alles haben.  8)

Offline husky

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #141 am: 23. Oktober 2010, 17:18:31 »
Zitat
Original von mpuck


Die Klage der EWE wurde am 26.7.2010 abgewiesen. Die Begründung war, das der Kontokorrent nicht vereinbart war und die Forderung nicht nachvollziehbar. Das Urteil ist rechtskräftig. -


Mich würde interessieren ob das Urteil nach Verstreichen der Widerspruchsfrist jetzt wirklich in trockenen Tüchern ist, oder ob die EWE in die Berufung gegangen ist.

Sehr hilfreich wäre es auch noch das Aktenzeichen des Urteils zu erfahren, da mein Fall genauso gelagert ist. Danke im voraus für eine zügige Antwort.

Offline mpuck

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #142 am: 25. Oktober 2010, 20:24:22 »
Hallo husky

das Urteil war sofort rechtskräftig, da wegen des geringen Streitwerts keine Berufung zulässig war.

Das Urteil ist vom AG Tostedt am 3.8.2010 unter dem AZ 3 C 193/09 verkündet worden.

Auch wenn das nicht erheblich war, findet sich immerhin der folgende Satz in der Urteilsbegründung: \"Das Gericht ist der Meinung, dass die Preiserhöhung im Rahmen des zuvor bestehenden Sondervertrages nicht wirksam ist.\" Wohlgemerkt geht es hier um den alten S1-Vertrag bis 2007, also nicht den Zeitraum, den das BGH-Urteil betrifft.

Billiges Ermessen der Preiserhöhung selbst \"auf Grund des Kontrahierungszwangs [...] hält das Gericht für durchaus möglich\". Kontrahierungszwang wegen Kündigung des Sondervertrags nach Widerspruch gegen die neuen Vertragsbedingungen, d.h. Umstellung auf Grundversorgung zum April 2007. Die Umstellung ist dann wohl als rechtmäßig anzusehen.

\"Angesichts der fehlenden Zuordnung der Zahlungen zu einzelnen Forderungen, die nur durch eine wirksame Kontokorrentabrede entbehrlich wäre, kann dies jedoch dahinstehen.\"   :)

 

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