Das mag am Ruhensantrag liegen. Innerhalb der Klageerwiderung, die man sinnvollerweise fristgerecht von einem Rechtsanwalt fertigen lassen sollte, kann man die sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts rügen und auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. Wird letzterem Antrag (mit Zustimmung des Klägers, der zum Antrag gehört wird) entsprochen, ruht das Verfahren. Die Akte hängt ab wie ein alter Schinken. Das Verfahren kann von einer der Parteien wieder aufgerufen werden. Erst dann geht es wieder weiter. Wird dem Ruhensantrag nicht entsprochen, geht das Verfahren (normal) weiter. Schon daran, dass man selbst nicht weiß, welche Folgen Einreden/ Einwendungen und Anträge überhaupt zeitigen, zeigt sich, dass es nicht sinnvoll ist, diese ohne anwaltliche Vertretung bei Gericht anzubringen. Das erscheint fast ebensowenig sinnvoll, wie das eigene Herumdoktern mit der Nagelschere am Appendix vermiformis.