Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE verklagt ihre Gaskunden  (Gelesen 45276 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Emsländer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« am: 03. Oktober 2009, 07:30:46 »
Wie auch schon hier diskutiert...Nachricht vom AG Uelzen
jetzt hier gemeldet:

http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:EWE_verklagt_ihre_Gaskunden

Darauf haben wir doch alle gewartet! Oder etwa nicht?

Offline Stefano

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 48
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2009, 09:18:15 »
Zitat
Grundsätzlich sollte der betroffene Verbraucher die Klage wegen Nichtzuständigkeit des Amtsgerichts zurückweisen und die Forderung der EWE bestreiten. Ferner sollte das Gericht ersucht werden, das Verfahren bis zum Vorliegen der Entscheidung des BGH im anhängenden Revisionsverfahren ruhend zu stellen und die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten

so zu lesen auf der Seite der ei-ol

Braucht man dafür schon einen RA?

Was ist wenn das Gericht dem oben zitierten Antrag abweist? Und was wenn es ihm stattgibt?

Offline Stefano

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 48
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2009, 08:32:44 »
Erstaunlich! 8o

Offline Stefano

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 48
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2009, 00:17:46 »
Irgendwie ist mir diese Ruhe hier suspekt... :(

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2009, 00:34:19 »
Das mag am Ruhensantrag liegen. Innerhalb der Klageerwiderung, die man sinnvollerweise fristgerecht von einem Rechtsanwalt fertigen lassen sollte, kann man die sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts rügen und auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. Wird letzterem Antrag (mit Zustimmung des Klägers, der zum Antrag gehört wird) entsprochen, ruht das Verfahren. Die Akte hängt ab wie ein alter Schinken. Das Verfahren kann von einer der Parteien wieder aufgerufen werden. Erst dann geht es wieder weiter. Wird dem Ruhensantrag nicht entsprochen, geht das Verfahren (normal) weiter. Schon daran, dass man selbst nicht weiß, welche Folgen Einreden/ Einwendungen und Anträge überhaupt zeitigen, zeigt sich, dass es nicht sinnvoll ist, diese ohne anwaltliche Vertretung bei Gericht anzubringen. Das erscheint fast ebensowenig sinnvoll, wie das eigene Herumdoktern mit der Nagelschere am Appendix vermiformis.

Offline Stefano

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 48
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2009, 01:26:47 »
:D Blinddarm?

Natürlich haben Sie Recht was die Beantragung das Verfahrens ruhend zu stellend angeht. Ich vermisse aber trotzdem einige Reaktionen, sei es Wut, Empörung oder anderes.

Wenn wenigstens die Zahl der \"Hits\" in die Höhe schnellen würde...

Aber das ist natürlich alles rein subjektiv.

Offline dammeier

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #6 am: 07. Oktober 2009, 10:41:51 »
Hallo,
die Gaspreise wurden von der BEW diesjährig mehrfach reduziert. Wie verhalte ich mich bei vorher eingesprochenen Preiserhöhungen und lediglich akzeptierten 2 % Erhöhung hinsichtlich der Verbrauchsabrechnung? Welchen Preis lege ich nun zugrunde?
Gruss

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #7 am: 07. Oktober 2009, 17:01:58 »
@stefano

Die Kraft liegt in der Ruhe.  :)

Offline HarryS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #8 am: 07. Oktober 2009, 18:29:26 »
Was für ein Revisionsverfahren beim BGH ist denn Hier gemeint?

HarryS

Offline Heizer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 50
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #9 am: 08. Oktober 2009, 19:45:47 »
Wäre ja mal interessant zu wissen, wieviel Kunden der EWE die Zahlungen kürzen und wieviel jetzt eine Klageschrift haben.

Ich stell mir grad so vor, wenn 5.000 Kunden die Zahlung kürzen, 50 eine Klageschrift bekommen haben ... da könnten doch von den anderen 4.950 einige auf die Idee kommen und doch lieber zahlen ...
Könnte sich für EWE trotzdem rechnen ... selbst wenn man die Prozesse nicht gewinnt ...

Ob ich sooo falsch liege ...?

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #10 am: 09. Oktober 2009, 09:32:02 »
Das dürfte wohl die Strategie der meisten EVUs sein, möglichst viele Kunden \"Bange machen\", sei\'s mit falsch ziziertzen oder interpretierten Gerichtsentscheidungen, sei\'s mit Mahn- und angedrohten Klageverfahren. Nur in den wenigesten Fällen dürfte man sich des Obsiegens sicher sein.

Auf der anderen Seite bleibt natürlich das Risiko, im Falle der Niederlage nicht nur kein Geld von den Kunden zu bekommen, die gekürzt haben, sondern den anderen Widersprüchlern was zurück erstatten zu müssen.
Möglicherweise sogar noch denen, die nicht widersprochen hatten und erst jetzt aufgewacht sind. Das wäre natürlich ein \'Gau\'. Deshalb taktiert das kluge EVU dahin, alles möglichst lange zu verschleppen, um möglichst das eigene Risiko wegen der Rückerstattung gering zu halten und viele Rückerstattungsansprüche in die Verjährung rutschen zu lassen.  ;)

Offline zwergling

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #11 am: 15. Oktober 2009, 21:09:55 »
Hallo und Guten Abend,

wir sind gaaanz neu hier.
 
Auch wir wurden nach einem Mahnbescheid von EWE verklagt. Die Frist für unsere Erwiderung der Klagebegründung wurde verlängert- wir werden uns ohne Anwalt selber vor dem \"ländlichen Amtsgericht in Nord-Niedersachsen vertreten, da wir hier keinen fachkundigen und preiswerten Anwalt gefunden haben.

Clifford Chance kocht in seiner 52-seitigen Klagebegründung auch nur mit Wasser-und hat etliche Fehler und unpassende Textbausteine eingebaut.

 Viele Grüße
zwergling

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #12 am: 15. Oktober 2009, 22:47:04 »
@zwergling

ob die Selbstvertretung vor dem Amtsgericht eine gute Idee ist, kann man mit Fug und Recht bezweifeln.

Außerdem haben wir hier im EWE-Land wirklich gut informierte und untereinander gut vernetzte Initiativen. An erster Stelle sind da sicher die Oldenbürger GEGEN Gaspreiserhöhung zu nennen, aber auch andere örtliche Initiativen, die aber alle über deren Seite erreichbar sind.

Bei den Initiativen gibt es gute Informationen und Ratschläge. Also einfach mal anschauen, die angebotenen Downloads nutzen und zu den Veranstaltungen gehen.

Getreu dem Motto : Nur gemeinsam sind wir stark!  :)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #13 am: 15. Oktober 2009, 23:05:12 »
@zwergling,

ohne Anwalt werden Sie als Zwergling enden  :evil:
Entschuldigung, es ist leider so
Sie fallen da gegen die \"Übermacht\" des/der RA der EWE hinten runter

Sie müssen einen Anwalt nehmen,
alle um keine Fristen oder ähnlich zu versäumen, der Klageschrift fachgerecht zu antworten und damit jemand, der RA, das fachjuristische versteht.

Hier im forum gibt es eine Liste nach PLZ der Anwälte

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Ihr-gutes-Recht/Anwaltsverzeichnis__1550/
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #14 am: 16. Oktober 2009, 09:12:23 »
Zitat
Original von zwergling
Clifford Chance kocht in seiner 52-seitigen Klagebegründung auch nur mit Wasser-und hat etliche Fehler und unpassende Textbausteine eingebaut.
Sie sollten nicht den Fehler machen, und diese Damen und Herren nur wegen ihrer, aus prozessökonomischen Gründen möglicherweise etwas \'stümperhaft\' aussehenden Anklageschrift (die sicher nur so aussieht, weil sie mit wenig Aufwand viele Fälle erfassen sollte) zu unterschätzen.
Die sind nicht dafür bekannt und erhalten auch nicht seit Jahren hohe Honorare dafür, dass sie im Prozess genauso fehlerbehaftet agieren. Wenn sie dieses bei einer \'Selbstverteidigung feststellen, wird es aber zu spät sein. Daher besser nicht an der falschen Stelle sparen.
Und selbst das bringt ja noch keine Gewissheit auf siegreiche Rechtssprechung vor den \"königlich deutschen Amtsgerichten\".  :D

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz