Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE verklagt ihre Gaskunden  (Gelesen 47038 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #30 am: 11. Dezember 2009, 23:59:21 »
Zitat
Aus guter Quelle:

Oldenburg, 12. Dezember 2009

Die EWE ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Zuständigkeit von Amtsgerichten für ihre Zahlungsklage gegen Gaskunden durchzusetzen.

Sie hatte durch die Rechtsanwalt-Partnergesellschaft Clifford Chance begründen lassen, warum die angerufenen Amtsgerichte für das Klageverfahren zuständig seien und nicht ein Landgericht, wie es das Energiewirtschaftsgesetz (§ 102) für Handelssachen vorschreibt.

Offensichtlich wollte die EWE Urteile auf Amtsgerichtsebene erzwingen, damit bei entsprechend geringen Streitwerten keine Berufung möglich würde.

Inzwischen haben jedoch das AG Oldenburg in mindestens 13 Fällen, das AG Aurich in mindesten 3 Fällen, das AG Vechta in mindestens 2 Fällen und das AG Nordenham in mindestens 1 Fall per Hinweisbeschluss auf ihre Nichtzuständigkeit  hingewiesen. In den vorliegenden Fällen dürfte dagegen die ausschließliche Zuständigkeit des entsprechenden Landgerichts und zwar der Kammer für Handelssachen gegeben sein.

Gestützt wird diese Auffassung auf mehrere Entscheidungen des LG Oldenburg vom 5. November 2009 (Az 15 O 909/09, 15 O 910/09 und 15 O 1123/09).

Damit haben gleich mehrere Amtsgerichte das Bemühen der EWE abgewatscht, mit einer „Billiglösung“ zum Ziel zu kommen, nämlich durch nicht berufungsfähige Amtsgerichtsurteile doch noch zurück behaltene Gelder aus den unberechtigten Gaspreiserhöhungen einfordern zu können.

Fazit: Der erste Streich der EWE ist völlig misslungen. Es ist zu hoffen, dass auch die weiteren fehlschlagen.

Veröffentlicht durch Rundbrief von den \"Oldenbürgern\"
 :D

Offline okieh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 72
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #31 am: 15. Dezember 2009, 19:24:54 »
Auch ich wurde von der EWE heute mittag geadelt und bin nun stolzer Besitzer einer Klageschrift, die über das hiesige AG erlassen wurde..

Daher meine Frage(n), was als nächstes sinnvollerweise zu tun ist.
Ich hab die Deckungszusage meiner RSV und auch das Angebot zur Mandatsübernahme eines (=des) Anwaltes aus dem Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher e.V.

Kann/sollte man das weitere Vorgehen nun in irgend einer geeigneten Form flankieren?

Danke&Gruß

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #32 am: 15. Dezember 2009, 20:08:57 »
@okieh,

in der gesetzten Frist muß eine Antwortdem gericht zugehen, deshalb unbedingt eine RA beauftragen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Spielball

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 11
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #33 am: 06. Januar 2010, 16:52:31 »
Ich habe mich schon gewundert, aber nun hat es die Kanzlei geschafft, auch mir eine Klagebegründung über das AG zu kommen zu lassen.

Nun habe ich 2 Wochen Zeit anzuzeigen, ob ich mich verteidigen will oder den Anspruch annerkenne.

RA einschalten?

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #34 am: 06. Januar 2010, 18:12:40 »
Zitat
Original von Spielball
Ich habe mich schon gewundert, aber nun hat es die Kanzlei geschafft, auch mir eine Klagebegründung über das AG zu kommen zu lassen.

Nun habe ich 2 Wochen Zeit anzuzeigen, ob ich mich verteidigen will oder den Anspruch annerkenne.

RA einschalten?

vielleicht vor dem posten einfach mal ins Forum gucken?!?

EWE verklagt ihre Gaskunden

Offline briste

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #35 am: 18. Januar 2010, 14:02:39 »
Hallo zusammen,

hat es Sinn, dass ganze auch ohne Rechtschutzversicherung durchzuziehen? Anwalt nehmen etc.?
Ich habe nämlich auch eine Klageschrift vom örtlichen AG mit 2 wöchiger Frist bekommen, aber keine RSV.
Dem Mahnbescheid vom AG Uelzen haben wir widersprochen.

Vielen Dank für euren Rat.

Gruß
briste

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #36 am: 18. Januar 2010, 16:14:19 »
Besser ist die Angelegenheit sicher bei einem Anwalt aufgehoben, zumal Sie dann auch ggf. einen Verweisungsantrag ans Landgericht als zuständiges Gericht stellen könnten. Hier herrscht nämlich Anwaltszwang. Vor dem AG könnten Sie sich noch selbst verteidigen. Ob dieses aber unbedingt angeraten ist, zumal auf der anderen Seite oft große Kanzleien sitzen, ist eher zweifelhaft.

Bei einem Sondervertrag sehe ich aber das Kostenrisiko als beherrschbar an, da die Meinung des LG und OLG zu EWE-Verträgen ja schon bekannt sind. Aber sicher ist natürlich nichts und meines Wissens liegt so ein Fall ja derzeit beim BHG als Revisionsfall. Sollte der die Preisanpssungen nicht als unwirksam einstufen, nützen einem die wohlwollenden Meinungen der Untergerichte auch nichts mehr.

Also, umsonst ist halt nichts.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #37 am: 18. Januar 2010, 17:29:30 »

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #38 am: 18. Januar 2010, 17:36:22 »
@briste,

es ist ratsam sich sofort einen Anwalt zu nehmen, sonst könnten schon im Ansatz Fehler gemacht werden. Die Gegenseite sollte man nicht unterschätzen, zumal diese sehr gute Erfahrungen hat.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #39 am: 18. Januar 2010, 17:40:41 »
Die Kollegen auf der Gegenseite haben sehr viele Erfahrungen.
Ob das dann auch immer gute sind, steht wieder auf einem völlig anderen Blatt.

Offline briste

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #40 am: 19. Januar 2010, 12:30:10 »
Hallo noch mal.
Wenn ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beim Gericht einreiche (weil ohne Rechtschutzversicherung und ohne Anwalt), welche Kosten kommen da bei einem Streitwert von knapp 350,00 Euro auf mich zu?

Der Kläger klagt die Streitsumme + 5% Zinsen + seine Anwaltskosten + Gerichtskosten ein!

Oder ist es besser die Klage durchzuziehen und abzuwarten um ggfs. verklagt zu werden. Welche Summe kommt dann auf mich zu?
Müsste doch eigentlich gleich sein, oder?

Vielen Dank schon mal

LG
briste

Offline Emsländer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #41 am: 19. Januar 2010, 12:51:00 »
Gegenstandswert:    
350,00
Geschätzte Anwaltskosten 150€+angefallene Mahngebühren+Zinsen...ob schon Gerichtskosten angefallen sind? Dafür haben wir hier Experten.
Es gibt diverse Prozesskostenrechner im Internet. Da können Sie sich einen genaueren Überblick verschaffen.

Ich verstehe Ihre Haltung nicht. Das Risiko war bekannt. Wer den Weg des  Widerstandes geht, der muss auch mit einer Klage rechnen und sich entsprechend vorbereiten. Wie die Gerichte entscheiden? Ich bin kein Hellseher aber es sieht so schlecht nicht aus...nur auf ihre Reaktion der Angst baut der Versorger und freut sich über einen weiteren Umfaller...

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #42 am: 19. Januar 2010, 13:44:53 »
@emsländer
\"Ich verstehe Ihre Haltung nicht. Das Risiko war bekannt. Wer den Weg des Widerstandes geht, der muss auch mit einer Klage rechnen und sich entsprechend vorbereiten. Wie die Gerichte entscheiden?\"

schon wieder eines der Beispiele, bei denen offenbar zunächst die Hoffnung eines Mitläufers auf die Anderen, die es schon machen werden, nun plötzlich entschwunden ist, weil man selbst entweder nicht von sich und seinem Anspruch überzeugt war und nun sich und seine Sache nicht mehr vertreten will oder kann, weil die eigene Angelegenheit vielleicht doch nicht so wasserdicht ist, wie man sich selbst glauben machen wollte.

Wer sich gegen das EVU stellt und den Widerstand nicht nur probt, sondern auch durchsteht, muss leider damit rechnen, dass vom EVU solche Versuche der Einschüchterung unternommen werden. Da heisst es, die Sache durchzustehen.

Wie die Gerichte entscheiden, kann man in vielen Bereichen dem Forum und den dort vorgenommenen Publikationen entnehmen, wobei auch hier noch immer gilt, dass auf hoher See und vor Gericht ........

Offline darkstar

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 92
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #43 am: 19. Januar 2010, 14:20:05 »
Zitat
Original von briste
Wenn ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beim Gericht einreiche (weil ohne Rechtschutzversicherung und ohne Anwalt), welche Kosten kommen da bei einem Streitwert von knapp 350,00 Euro auf mich zu?

Haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Ist glaube ich in einer Weltwirtschaftskrise keine Schande mehr das in Anspruch zu nehmen.
Anwälte nur von hier nehmen:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Emsländer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #44 am: 19. Januar 2010, 14:41:10 »
Zitat
Original von darkstar

Haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Ist glaube ich in einer Weltwirtschaftskrise keine Schande mehr das in Anspruch zu nehmen.
Anwälte nur von hier nehmen:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/

@darkstar

Haben Sie Langeweile, keine Hobbys? Wenn ich hier so mitlese, gibt es in den letzten Wochen keinen Beitrag, wo nicht ihre \"Meinung\" auftaucht!
Oder wollen Sie etwa darin \"Weltmeister\" werden?
Es gibt auch Anwälte, die sich nicht hier registriert haben und durchaus was vom Handwerk verstehen. Die Beiträge sind schon unübersichtlich genug geworden. Lesen Sie doch mal  zur Abwechslung ein Buch...

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz