Bei allem Respekt lieber Olli, aber das ist natürlich ein Fall für die Rütli-Schule:
Original von olli29
In den Sommermonaten habe ich den Gasabschlag nicht bezahlt , da ich mir dachte , wozu im Sommer Gas zahlen ?
Das kostet natürlich \"Lehrgeld\", da hat der Anbieter nicht unrecht
Original von olli29
Darauf hin bekam ich auch Mahnungen und dann eine Androhung ,das man mich sperren will. Ich solle doch 287 € nachzahlen sonst sperrt man mir nicht nur Gas sondern auch den Strom.
Deshalb ist es immer eine gute Idee für alle \"Sperrgefährdeten\" verschiedene Anbieter zu wählen oder das auf dem Verwendungszweck der Überweisung klarzustellen.
Zahlungen ohne Verwendungszweck verrechnen die natürlich mit allem möglichen!Also bei den vielen Hits die dieser Thread erhält muss ich einiges richtigstellen.
1. Mietervereine zu teuer und überflüssig für Hartz4-Empfänger wegen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
2. Hartz4 -Leute erstmal zur Klärung von Leistungsansprüchen an die facheinschlägigen Foren verweisen
http://www.elo-forum.org http://www.chefduzen.de http://www.tacheles-sozialhilfe.de Das ist hier erstmal Off-Topic.
3. Laut LSG Hessen gibts für \"rechtsfragwürdige\" Nachzahlungen Zins- und Tilgungslose (oder max 10€/Monat/1 Jahr) Darlehen vom Amt.
4. Sich nachträglich mit dem Versorger wegen §315BGB anzulegen wenn man das nicht schon Jahre vorher angekündigt hat und mit Vorbehalt gezahlt hat dürfte dagegen sehr schwierig werden und könnte einem ne Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen einbringen bei besonders unsozialen Versorgern.
5. Hartz4-Empfänger bekommen fast nur schlecht isolierte Schrottwohnungen die sonst keiner haben will mit solchem 70er-Jahre- Elektrohandwerks-Unfug wie verkalkten Elektrodurchlauferhitzern/-boilern, die fiesen ARGEn verweigern da meist erstmal grundsätzlich die Heizstromübernahme weil Strom im SGBII/XII grundsätzlich zur Regelleistung und nicht zu den K.d.U. gehört -> Sozialrechtsanwalt und zur Fristwahrung gegen solche Bescheide gleich Widerspruch mit Bemerkung \"Begründung wird nachgereicht\" einlegen, 4 Wochen Ausschlussfrist!
6. Erhöhter Stromverbrauch wegen der Hausinstallation ist wegen den physikalischen Gesetzen der Energieerhaltung nicht möglich oder führt zur Boilerexplosion oder Kabelbrand und endet dann schnell,
Stromdiebstahlstheorien sind auch ziemlich fernliegende Spiesservorurteile über Hartz4-Millieus und hat der Threadersteller durch Zählerbeobachtung ja schon eine Seite vorher ausgeschlossen.
7.
Solange wird es nicht dauern, da auch Anbieter sich untereinander informieren...
Deshalb immer sobald wie möglich nach Vertragsabschluss aber spätestens wenn Ärger am Horizont auftaucht den Anbietern die Datenweitergabe an Dritte schriftlich untersagen.
Verivox verlangt Schufa-Abfragegenehmigung zum Anbieterwechsel!8. Was natürlich heisst dass Hartz4-Empfänger, die natürlich sofort mit dem Makel in der Schufa stehen sobald die eigene Bank den Geldeingang sieht,
von der freien Wahl des Energieversorgers (rechtswidrigerweise?) ausgeschlossen sind und sich daher immer auf §315BGB etc berufen können(?). Der eigenen Bank vor SGBII/XII-Bezug die Datenübergabe zu verbieten kann bei kundenunfreundlichen und datenschutzfeindlichen Banken wie manchen Sparkassen allerdings dazu führen dass man trotz hoher Kontoführungsgebühren für Arme ohne Online-Banking leben muss oder die Kündigung bekommt. Also Risiko abwägen und vorher frech telefonisch bei der Bank anfragen wie sie darauf reagieren würde.
Am besten eine Bank wählen die nicht mit der Schufa zusammenarbeitet (Norisbank ggfs, Kontoführungsgebührenfrei. Aber nicht diese dubiosen \"Ohne Schufa\"-Angebote, das heisst was ganz anderes, Abzocke nämlich!).
Und das hier sollte kein Hartz4-Empfänger mit Stromschulden verschlafen:http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx