Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nachricht vom AG Uelzen  (Gelesen 35951 mal)

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Offline Solaris

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #30 am: 27. Juni 2009, 23:30:52 »
Klageschrift-Nebelkerzen

Seit einiger Zeit tauchen in eMails und insbesondere im Forum energienetz.de Beiträge auf, in denen mitgeteilt wird, es seien bereits EWE-Klagebegründungen (=Klageschriften) zugestellt worden und man müsse so schnell wie möglich zum Rechtsanwalt. Auf  Nachfragen erfolgen keine oder völlig unklare und unlogische Antworten. Sind solche Aussagen frei erfunden? Offensichtlich wirft da jemand nicht nur eine, sondern eine ganze Kiste voll Nebelkerzen, um betroffene Verbraucher zu verunsichern.

Gegenüber der Nordwestzeitung (Ausgabe vom 25. Juni 2009) teilte ein EWE-Sprecher mit, der Versorger halte sich offen, ob er letztlich klagen werde. EWE werde die notwendigen Schritte zur gegebenen Zeit veranlassen. Im Fokus der Schreiben stünden zunächst die Kunden, bei denen die Verjährungsfrist ablaufe. Sie behielte sich aber vor, die genannten Schritte auf alle Kunden anzuwenden.

Fazit: Verbraucher bleiben auch weiterhin cool und warten ab, was EWE „zur gegebenen Zeit veranlasst“. Anwaltliche Hilfe ist derzeit absolut unnötig.

Offline angeljustus

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #31 am: 27. Juni 2009, 23:52:48 »
Also,

solche Leutchen wie gunnar und co. einfach ignorieren!!!!!!!!!

Derzeit ist keine Klageschrift an örtliche Gerichte bekannt!

Grüssli

Offline Gunnar

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #32 am: 28. Juni 2009, 11:10:41 »
moin, moin,

dem muss ich widersprechen. Bei mir hat das \"zuständige\" AG bereits reagiert, so das ich letztendlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen musste. Das würde ich ja nicht machen, wenn ich kein Grund gehabt hätte und nur \"die Ruhe bewahren\" würde.
Weiterhin liegt es mir fern hier irgendwelche \"Panik\" zu schühren, nur wenn tatsächlich die \"Gegenseite\" (im Rahmen des AG´s) an mich herantritt, wäre es nonsens für ein Forum darüber n i c h t  zu berichten, denn das ist ja das was die anderen Mitstreiter an Klagefortschritten wissen wollen.
Natürlich werde ich hier keine Details bekannt geben, aber die Info das das zuständige AG mir geschrieben hat ist meiner Meinung nach wichtig und vorallem auch RICHTIG.

Schade wäre es natürlich wenn sich Forenmitglieder als Betroffene ausgeben und letztendlich von der \"Gegenseite\" sind. Nur das kann man glaube ich aus reinem Schrifftverkehr garnicht beurteilen, oder?


Gruß
Gunnar

Offline Heizer

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #33 am: 29. Juni 2009, 18:23:42 »
Ich habe auch Post vom Amtsgericht bekommen, das ja aber nun mal nicht zuständig ist. EWE hat 2 Wochen Zeit (Fristverlängerungen können wohl auch beantragt werden), nun die Klageschrift einzureichen.

Falls da wirklich was vom \" zuständigen (???) Amtsgericht\" kommt, ... oder EWE richtigerweise das Landgericht bemüht .... wir werden sehen ...

Offline okieh

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #34 am: 30. Juni 2009, 11:17:36 »
um echte Betroffene von Stimmungsmachern zu unterscheiden könnte man sich ja hier authentifizieren, zB mit dem Vorlegen der Nachricht (vom AG Uelzen über die Aktenabgabe) beim Admin oder Moderator. Damit hätte *ich* jedenfalls gar kein Problem. Das ist imho kein urheberrechtlich geschützter Content, sondern ne maschinell erstellte Nachricht (die ja ohnehin nicht der Veröffentlichung, sondern lediglich der Legitimation dienen soll). Die Leute, die das Schreiben haben, könnte man in eine Benutzergruppe \"verifiziert\" einordnen die ja auch direkt neben den Postings erscheint. Und wer das eben nicht vorweisen kann, ist offensichtlich (noch) nicht davon betroffen. So könnte man einem Agent Provocateur sehr schnell auf die Schliche kommen.

Dieses Schreiben kann ja pro Betroffenennur einmal vorliegen....
Und ich glaube nicht, dass die \"Gegenseite\" soviel kriminelle Energie aufzuwenden bereit ist, um in den Anwendungsbereich des § 267 StGB zu geraten  :D


Gruß

Offline Endverbraucher

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #35 am: 30. Juni 2009, 22:40:53 »
Hallo guten Abend,
 
Offenbar gehen jetzt täglich Weiterleitungen an die zuständigen Amtsgerichte bei den Betroffenen ein, wie dem Forum zu entnehmen ist.
Auch ich wurde heute vom AG Uelzen an AG Winsen/Luhe zugeteilt.
Bin aber Mitglied im Prozesskosten-Fond und sehe der Sache ruhig entgegen.

Offline Stefano

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #36 am: 03. Juli 2009, 00:14:40 »
Zitat
Original von Endverbraucher
Hallo guten Abend,
 
Offenbar gehen jetzt täglich Weiterleitungen an die zuständigen Amtsgerichte bei den Betroffenen ein, wie dem Forum zu entnehmen ist.[...]

Bei mir auch. Aber das ist ja die Reaktion des AG Uelzen auf den Widerspruch, also reine Formsache. Keine Ahnung was EWE jetzt macht, aber wenn das mit der Klageschrift stimmt, was einige hier posten, wäre das doch das Ereignis, auf das die Juristen hier lange gewartet haben und welches EWE gescheut hat wie das Teufel das Weihwasser, oder?

Und komisch: Auf der Seite der Energie-Initiative-OL ist bezüglich Klageschriften überhaupt nichts zu lesen.

Offline Emsländer

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #37 am: 03. Juli 2009, 13:30:34 »
Zitat
Original von Stefano
Zitat
Original von Endverbraucher


Und komisch: Auf der Seite der Energie-Initiative-OL ist bezüglich Klageschriften überhaupt nichts zu lesen.

...weil es keine gibt...!

Offline Gunnar

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #38 am: 05. Juli 2009, 21:58:41 »
moin, moin,

anscheinend mehren sich doch \"irgendwelche\" AG - Schriftstücke an die Verbraucher (obwohl das hier ja schon mehrmals abgestritten wurde).
Fakt ist doch, wenn das AG Uelzen die Rechtmäßigkeit festgestellt hat und das Verfahren an das örtliche AG abgibt, dann kommt man einem Rechtstreit vor´m Gericht (ob nun AG oder LG) so und so nicht dran vorbei. Das die Oldenburger Initiative noch nicht´s darüber weiss bzw. veröffentlicht hat sagt doch aus das die EWE eben doch nicht zurück schreckt (wie die meisten geglaubt haben) und in die Offensive geht, wahrscheinlich um die erste Instanz zu verlieren und mit geschwollener Brust in die Zweite Runde geht wo die meisten kapitulieren (zumindest aus Versicherungtechnischen Gründen).
Na, schau´n wir mal wie´s weiter geht ...

Gruß
Gunnar

Offline angeljustus

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #39 am: 05. Juli 2009, 22:33:27 »
@gunnar

Zitat
wahrscheinlich um die erste Instanz zu verlieren und mit geschwollener Brust in die Zweite Runde geht wo die meisten kapitulieren

jetzt geh du mal wirklich in die zweite Reihe zurück............ :evil:

es wird langsam albern.

Offline bolli

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #40 am: 06. Juli 2009, 07:33:24 »
Zitat
Original von Gunnar
moin, moin,
Fakt ist doch, wenn das AG Uelzen die Rechtmäßigkeit festgestellt hat und das Verfahren an das örtliche AG abgibt, dann kommt man einem Rechtstreit vor´m Gericht (ob nun AG oder LG) so und so nicht dran vorbei. Gruß
Gunnar

Das stimmt so nicht. Nach Abgabe ans \'zuständige\' Gericht muss Antragsteller für den Mahnbescheid nunmehr eine Klagebegründung einreichen. Tut er dieses in einem vorgeschriebenen Zeitrahmen nicht, ist das Verfahren an dieser Stelle beendet.
In der Vergangenheit haben zahlreiche EVU\'s das Mittel des Mahnbescheids als weitere Eskalationsstufe ihrer Drohgebärden benutzt, um noch weitere Kunden zur Zahlung zu bewegen. Dafür nehmen sie die Kosten des Mahnverfahrens in Kauf. Eine Klage ist damit aber noch lange nicht selbstverständlich, da es auf diesem Feld eher Niederlagen denn Siege setzt und die sich in der Vita der EVU\'s nicht so gut machen.

Daher heisst es wie immer: Still zuwarten, bis denn tatsächlich eine Aufforderung zur Klageerwiderung eingeht, von welchem Gericht auch immer. Dann allerdings nen Anwalt nehmen (den man sich ja vorher auch schon mal ausgucken kann) und unbedingt fristgerecht erwidern.

Gruß
bolli

Offline AKW NEE

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #41 am: 06. Juli 2009, 08:59:33 »
Zitat
Original von Gunnar
Fakt ist doch, wenn das AG Uelzen die Rechtmäßigkeit festgestellt hat und das Verfahren an das örtliche AG abgibt

Das Mahngericht, hier beim AG Uelzen, nimmt zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Bewertung vor. In der Regel kann es dies auch nicht, da weder der Antragsteller, hier die EWE, noch der Antragsgegner, hier der Verbraucher, eine Rechtliche Begründung abgegeben haben. Das Mahngericht prüft allein, ob die formalen Voraussetzungen für die Abgabe an das örtliche AG vorliegen!
Lieber Gunnar der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens ist hier im Forum an verschiedenen Stellen ausgiebig erklärt worden.

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/#mahnbescheid1

Offline trixan

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #42 am: 07. Juli 2009, 19:06:21 »
@solaris

Bitte beachten Sie den Urheberrechtshinweis im eMail-Rundbrief 2009/08.

trixan

Offline angeljustus

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #43 am: 07. Juli 2009, 22:21:54 »
über solche überflüssigen Späßchen freut sich natürlich der Gegner....... :D

Offline Gunnar

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #44 am: 18. Juli 2009, 22:22:32 »
Schade ...

Gunnar

 

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