Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nachricht vom AG Uelzen  (Gelesen 35953 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Emsländer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #15 am: 16. Juni 2009, 12:15:26 »
Sollte ein Amtsgericht zustellen lassen bzw. zur Klageerwiderung auffordern, ist dies sofort zurückzuweisen und die Verweisung an das zuständige Landgericht zu verlangen. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gaspreisprotest sind Angelegenheiten des Energiewirtschaftsgesetzes und zwingend von einem Landgericht zu verhandeln.

Das können Sie! auch so beantworten, um die Frist zu wahren. Der Anwalt kann im Anschluss laufend ergänzen und nachträglich begründen wenn erforderlich!

Zitat:

denn das jetzt zuständige AG hat mit ´ne Frist von zwei Wochen gegeben, wobei schon ein paar Tage vergangen sind und ich jetzt erst gehört habe das \"mein\" RA diesen Rechtstreit mit der EWE doch nicht mitmacht.

Verstehe ich nicht! Eine Kostenzusage, ein Anwalt der nur entsprechend der genannten Vorgaben begründen muss und dies nicht will oder kann?
Warum das dann die 2. Instanz ist und somit die RS raus sein soll, ist mir ebenfalls nicht verständlich...

Da warten wir mal die Begründung der EWE ab..und hier http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorger-klagt__1741/ lesen...

@bolli

..sehe ich genauso!

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #16 am: 16. Juni 2009, 13:33:45 »
@Gunnar ,

um die Frist zu wahren, kann der beauftragte Anwalt um eine Fristverlängerung bitten/beantragen (innerhalb dieser ersten Frist).

Sowas geht.

Also nochmal überdenken, ob man wirklich selber an einer Klageerwiderung oder Reaktionschreiben rumbasteln sollte.

Offline Gunnar

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 22
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #17 am: 22. Juni 2009, 18:37:27 »
moin, moin,

ich hab ja jetzt einen neuen Anwalt gefunden der sich dieser Sache angenommen hat. Also bewege ich mich auf sicherer Seite, ohne Anwalt hätte ich das auch nicht durchgezogen, denn soviel Fachwissen kann nur ein Fachanwalt haben.

Ihr hört wieder von mir ...


Gruß
Gunnar

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #18 am: 23. Juni 2009, 13:27:42 »
Viel Erfolg!

Als 1. natürlich die Zuständigkeit (LG) klären!

Offline trixan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #19 am: 24. Juni 2009, 23:58:34 »
@gunnar

Es wäre für alle hier im Forum wirklich aufschlussreich, wenn Sie angeben könnten, welches Gericht genau Ihnen die Klagebegründung zugestellt hat.

Weiterhin wäre es genauso aufschlussreich, wenn Sie den Text der Klagebegründung hier veröffentlichen würden.

trixan

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #20 am: 25. Juni 2009, 08:04:07 »
@trixan
Er hat doch schon geschrieben:
Zitat
Original von Gunnar
...also bei mir ist es nun soweit. Uelzen hatte ja das Verfahren   an das zuständige AG weitergeleitet und die haben sich jetzt ebenfalls gemeldet...
Deswegen auch Schwalmtalers Hinweis auf Klärung der Zuständigkeit.

Bezgl. Klageerhebung muss man abwägen, inwiefern individuelle Daten da drin sind, mit denen man ggf. erkennbar wird, was nicht immer von Vorteil ist. Mal sehen, was Gunnar antwortet.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #21 am: 25. Juni 2009, 08:42:44 »
Zitat
Original von trixan
@gunnar

...
Weiterhin wäre es genauso aufschlussreich, wenn Sie den Text der Klagebegründung hier veröffentlichen würden.

trixan

Davon ist abzuraten, da es sich bei der Klagebegründung um geistiges Eigentum des Anwalts der das verfasst hat, handelt. Und ohne dessen Zustimmung ist eine Veröffentlichung nicht zulässig.

@gunnar,

da Sie nun einen neuen Anwalt haben, sollten Sie mit diesen abklären, ob es hilfreich ist, wenn Sie weitere Details hier veröffentlichen.

Offline okieh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 72
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #22 am: 25. Juni 2009, 14:19:54 »
Zitat
Original von Evitel2004Davon ist abzuraten, da es sich bei der Klagebegründung um geistiges Eigentum des Anwalts der das verfasst hat, handelt. Und ohne dessen Zustimmung ist eine Veröffentlichung nicht zulässig.

http://tinyurl.com/n4kj9r

Offline husky

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #23 am: 25. Juni 2009, 16:25:57 »
Hallo Gunnar,

ich kämpfe auch aus Niedersachsen gegen die EWE. Auch ich habe jetzt vom hiesigen Amtsgericht die Mitteilung dass EWE den Mahnbescheid weiter verfolgen will.

Wäre es möglich, daß Du mir die Klagebegründung der EWE zusenden kannst und das wir uns künftig in dieser Sache gegenseitig unterstützen.

Bitte lasse mir eine Nachricht per e-mail zukommen: spitzweg-ky@live.de

Mit Dank im voraus für Deine Mühe, die ich natürlich vergüten werde.

Beste Grüße

Spitzweg

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #24 am: 25. Juni 2009, 18:21:13 »
Zitat
Original von okieh
Zitat
Original von Evitel2004Davon ist abzuraten, da es sich bei der Klagebegründung um geistiges Eigentum des Anwalts der das verfasst hat, handelt. Und ohne dessen Zustimmung ist eine Veröffentlichung nicht zulässig.

http://tinyurl.com/n4kj9r

@okieh,

Sie können ja gern einen entsprechenden Speicherplatz auf Ihren Webspace anbieten, und es drauf ankommen lassen. Wobei in dem Fall nicht nur Sie, sondern auch Gunnar in der Verantwortung stünde.

Sollte in diesem Forum  zu diesen Speicherplatz verlinkt werden, wird das Link gelöscht.



@gunnar,

noch ein kleiner Hinweis: Nicht jeder, der sich als Mitstreiter ausgibt, muss auch wirklich ein echter Mitstreiter sein.
Manche \"guten\" Bitten die hier kommen, lassen mich zumindest daran zweifeln:
Auch solche wie diese:

Zitat
Original von husky
...
Wäre es möglich, daß Du mir die Klagebegründung der EWE zusenden kannst und das wir uns künftig in dieser Sache gegenseitig unterstützen.

Bitte lasse mir eine Nachricht per e-mail zukommen: spitzweg-ky@live.de

Mit Dank im voraus für Deine Mühe, die ich natürlich vergüten werde.
...
Dem, der solchen Bitten folgt, kann das in Teufels Küche bringen.

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #25 am: 25. Juni 2009, 22:23:13 »
Lieber Admin,

danke für die sehr guten Hinweise!!!

Merkwürdig ist schon die Preisgabe der Email-Adresse hier im Forum.......

Man kann nie vorsichtig genug sein!

Offline trixan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #26 am: 25. Juni 2009, 23:37:28 »
@bolli

Meine Frage richtete sich an gunnar.
Kennen Sie den Fall so genau, dass Sie für ihn antworten müssten?
Wo ist das Problem, zu antworten, es war das Amtsgericht Y oder das Landgericht Y?
Dass Uelzen die Sache an das zuständige Amtsgericht abgegeben hat, beweist noch lange nicht, dass dieses AG auch tatsächlich für das Anfordern der Klagebegründung zuständig ist.
Mir geht es darum zu erfahren, ob und welches Gericht überhaupt eine Klagebegründung zugestellt hat.
Möglicherweise kann gunnar etwas mehr Licht in die Sache bringen.

trixan

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #27 am: 26. Juni 2009, 07:59:56 »
@trixan
Zitat
Original von trixan
@bolli
Meine Frage richtete sich an gunnar.
Kennen Sie den Fall so genau, dass Sie für ihn antworten müssten?
trixan

Immer schön ruhig bleiben. Als jemand, der häufiger in Foren unterwegs ist, weiss ich, dass es menschlich ist, auch mal was zu überlesen. Da hilft schon mal ein einfacher Hinweis, egal von wem.
Weitergehende Kenntnisse als den hiesigen Thread habe ich nicht.

Zitat
Original von trixan
Wo ist das Problem, zu antworten, es war das Amtsgericht Y oder das Landgericht Y?

Dass Uelzen die Sache an das zuständige Amtsgericht abgegeben hat, beweist noch lange nicht, dass dieses AG auch tatsächlich für das Anfordern der Klagebegründung zuständig ist.
Mir geht es darum zu erfahren, ob und welches Gericht überhaupt eine Klagebegründung zugestellt hat.
trixan

Wenn Sie alle Beiträge des Thread lesen, werden erstaunliches entdecken:
Zitat
Original von Gunnar
moin, moin,

also bei mir ist es nun soweit. Uelzen hatte ja das Verfahren an das zuständige AG weitergeleitet und die haben sich jetzt ebenfalls gemeldet (leider schneller als ich gedacht habe).
Gruß
Gunnar
und
Zitat
Original von Gunnar
Hey,
der aktuelle Stand ist der letztere: Es liegt eine Klagebegründung vor auf die ich jetzt (innerhalb von 2 Wochen) reagieren muss. Gruß
Gunnar

 Es war eben kein LG sondern ein AG, welches eine Klagebegründung geschickt hat. Es hat sie nicht angefordert. Angefordert ist die Klageerwiederung.
Und das es für den Fall nicht zuständig ist, soll Gunnar ja gerade im Rahmen dieser Erwiderung monieren. Gleichwohl muss er erstmal antworten (lassen)

Ob er den Namen des AG, welches nun den Fall bearbeitet, nennen will, muss er selbst entscheiden. Auf dem \'platten Land\' lässt sich dadurch etwas schneller die Identität eines Forenmitglieds lüften, da meistens nicht allzuviele Klagen gleichzeitig bei diesen kleinen Gerichten vorliegen. Bei einem zentralen Mahngericht wie Uelzen ist das anders.
Und nicht jeder möchte das. Aber das kann Gunnar ja selbst entscheiden, nachdem er nun den Sachverhalt kennt.

Gruß
bolli

Offline energienetz

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 352
  • Karma: +5/-3
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher.de
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #28 am: 26. Juni 2009, 09:58:15 »
es ist keine so gute idee, hier schriftsätze zu veröffentlichen und zu diskutieren, es ist weder sinnvoll, noch auch juristisch zulässig. Wir haben für Rechtsanwälte hierfür ein spezielles Fachforum, was aber sinnvollerweise nur für einen eng begrenzten Nutzerkreis zugänglich ist.

happy day

Offline Emsländer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #29 am: 26. Juni 2009, 13:25:41 »
Zitat
Original von energienetz
es ist keine so gute idee, hier schriftsätze zu veröffentlichen und zu diskutieren, es ist weder sinnvoll, noch auch juristisch zulässig.


Wenn es denn überhaupt einen Schriftsatz gibt/gab und nicht alles nur ein \"Fake\" ist...Verunsicherung wird auch hier betrieben! Hier lesen und schreiben auch ....

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz