Schön und gut. Dann sollten sie aber auch zur Kenntnis nehmen, was viele andere Personen mit vielen Anlagen und vielen anderen Erfahrungen berichten ...
Mache ich und habe ich auch schon X- mal so geschrieben, können Sie gerne selber nachlesen!
Weshalb findet sich kein einziges Wort auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher, das für die Vertragsvarianten spricht?
Das ist ja nun der Lacher schlechthin, gehen Sie mal zum Metzger und versuchen den zu überzeugen, dass das Töten von Tieren keine Alternative ist und dass man sich vegetarisch oder gar vegan ernähren kann!
Weshalb haben vor vielen Jahren Bauern (Schweinezüchter) die Initiative ergriffen und sich von Verträgen gelöst, eigene Fahrzeuge gekauft und sich selbst (vertragsfrei) versorgt?
Und genau da kommen wir zu dem Knackpunkt der ganzen Sache: Ich nehme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an, dass der monatliche Flüssiiggasverbrauch eines durchschnittlichen Schweinezüchters dem Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses bzw. sogar mehr (je nach Größe) entspricht. Bei den zu erwartenden Abnahmemengen macht Selbstversorgung selbstredend Sinn und schon gleich im Verbund!!!
Und auch das ist es, was ich versuche, Ihnen seit über zwei Jahren zu verklickern und was einfach nicht in Ihren Kopf will.
Aber gehen wir nochmal zurück zum Bund der Energieverbraucher. Vordringliches Betätigungsfeld dürfte hier wohl das Feld der \"Leitungs- oder Zählerkunden\" im Bereich Erdgas, Stadtgas, Fernwärme und am geringsten Flüssiggas sein, die nahezu völlig abhängig vom Versorger sind, da Sie keine Speicher- Reaktionsmöglichkeit haben!
Die Zahl der \"betreuten\" Tankkunden dürfte im Vergleich zu den übrigen Kunden (Erdgas, Stadtgas, Fernwärme, Strom) recht gering sein. Meine Schätzung max. 5 Prozent, wenn überhaupt aber da haben Sie ja ggf. bessere Verbindungen.
Im Übrigen findet
http://www.flüssiggasboerse.de für meinen PLZ- Bereich weder einen Flüssiggashändler, noch einen Tanklieferanten - Danke für den Tip, war sozusagen \"Sau gut\".
Sollte man den Kartellamtspräsidenten vielleicht einmal zu „Onkel Olli“ schicken?
War der Kartellamtspräsident nicht der Herr Bernhard Heitzer? Also da wär ich doch sehr dafür aber ich befürchte, dass der bei seinem Terminplan keine Zeit für einen Endverbraucher haben wird. Zumindest hätte man aber mal einen kompetenten Gesprächspartner, der auf Grund seiner Ausbildung, bestimmte Rechenspiele durchaus nachvollziehen könnte.
Leider macht man sich auch beim Bund der Energieverbraucher scheinbar auch nicht die Mühe, mal auszurechnen, ob ein Vertrag, unter bestimmten Voraussetzungen, nicht ggf. doch Sinn machen Könnte.
Die Angaben für einen 2,1 t Tank sind mit 2500,- eindeutig zu hoch. Eine kleine Internetrecherche zeigt, dass es diesen schon für 1400,- € incl. St gibt.
Interessanter Weise wird der Preis für einen 2,1 Tonner oberirdisch selbst beim Bund der Energieverbraucher mit ca. 2.000,- € ohne Anfahrt, Installation und Betonsockel angegeben)!!!
Ich versuche es mal möglichst einfach zu erklären:
1. Vertrag ist prinzipiell erst mal schlecht, aber:
2. Das Haus hat nur ca. 100 - 140 m² Wohnfläche (gerade in den neuen BuLä absolut üblich)!
3. Ich habe einen Jahresbedarf von 1.000 - 1.500 Litern das entspricht einem Heizkostenbedarf von 67 - 72 kWh/ m², was Heute durchaus vorgeschriebener Standard ist.
Wegen der Optik möchte ich einen 2,1 t ui, damit das Grundstück nicht so \"verschandelt\" wird.
Ich habe zwei Möglichkeiten: Kaufen oder Mieten
Kosten: Kauftank (2.065,- €) inkl. Transport (120,- €), Einlagerung (600,- €), Anschluss (inkl. Regler, Leitung, Ventile, Arbeitszeit etc. 750,- €) und TÜV (38,50 €) macht Netto: 3.573,50 € bzw. Brutto 4.252,47 € absolut reale Preise, von Jedem erreichbar!
Der Vermieter ködert mich mit einem \"Super Angebot\" von 1.252,47 € all inclusiv und einer monatlichen Miete von 15,- €! Will mich dafür aber ausschließlich an sich binden, mir auch noch den Regler und die ggf. fälligen Abtransportkosten unterjubeln sowie keine Fremdbetankung zulassen, um mir den Preis diktieren zu können. Darauf lasse ich mich erst mal ein, vor allem weil die Gestehungskosten niedriger sind und mich die Erstbefüllung mit 4.100 Litern das Gleiche (vielleicht sogar weniger) kostet wie beim freien Händler.
Fazit: Vorteil Miettank am Installationstag = 3.000,- €!!! Mit der Erstbefüllung komme ich drei bis 4 Jahre hin, beobachte zwischendurch immer mal den Markt und frage schon mal bei 50 % also ca. nach 1,5 - 2 Jahren nach einer Befüllung. Wenn mir der Preis überhaupt nicht zusagt (Differenz über 0,15 € zum freien Markt), dann setze ich erst mal noch aus und warte auf bessere Preise um ggf. später zu tanken.
Nach 3 bis 4 Jahren ist der Tank fast leer, angenommen der Vermieter hat mir inzwischen nie einen halbwegs vernünftigen Preis geboten und ich habe inzwischen 540,- € bis 720,- € Miete gezahlt. Vorteil am \"Stichtag\" immer noch 2.560,- bis 2.280,- €!
Dann versuche ich nochmal über den Preis zu verhandeln und der Vermieter lacht mich ggf. aus und sagt \"Vertrag ist Vertrag\" und dann sag ich Ihm: \"Ach übrigens, mir ist aufgefallen, dass Verträge über 2 Jahre Laufzeit überhaupt nicht zulässig sind, sollten wir nicht doch über einen halbwegs vernünftigen Preis und eine evtl. Vertragsverlängerung verhandeln??? Wollen Sie nicht, na dann kündige ich den Vertrag und stell Ihnen den Tank auf den Hof! Das wird der Vermieter mit Sicherheit nicht wollen (da er ja noch überhaupt nicht auf seine Kosten gekommen ist) und in eine weitere Befüllung, zu einem vernünftigem, ortsüblichen Preis, ggf. sogar in eine Günstigkeitsklausel einwilligen. Somit habe ich für weitere 3 - 4 Jahre Gas im Tank und nach 6 - 8 Jahren immer noch einen Vorteil von 1.920,- bis 1.560,- €.
Das ist sicher nicht die feine englische Art, aber auf diese Weise lassen sich Vertragsanbieter evtl. deutlich eher zu vernünftigen Preisen \"zwingen\" als über Bestrafungen durch das Kartellamt!
Wie ist da eigentlich der Stand, hat denn überhaupt schon irgend ein Unternehmen tatsächlich eine Strafe gezahlt? Laufen da immer noch die Berufungsverfahren oder sind die ggf. sogar schon durch ohne dass tatsächlich eine Strafe gezahlt werden musste???
Nach 10 Jahren ist so der anfängliche Vorteil von 3.000,- € über die Miete und ggf. über eine teurere Befüllung (3.800 Liter x 0,15 € = 570,- €) auf 630,- € zusammengeschmolzen. Entweder steigt dieser durch die 10 jährige Wartung wieder auf 1.300,- € an oder ich nutze die restlichen 630,- €, um den Tank auszubuddeln und zurückzuführen.
Fazit nach 10 Jahren: wahrscheinlich + 300,- € für den Mietvertrag, eine wesentlich geringere Sofortbelastung, sogar ein kostenloser Kredit über 10 Jahre.
Alles natürlich auf einen geringen Verbrauch und entsprechende Kenntnisse, Durchsetzungsvermögen abgestellt. Nix für eine 80 jährige Oma aber schon was für junge Dynamische! Wie gesagt, ich glaube nicht, dass man Vermieter mit Bestrafungen zur Vernunft bringen kann.
Wenigstens mal drüber nachdenken,
Ach ja, wieder keine einzige nachvollziehbare Aussage von Ihnen, weder zum Handy (was mir prinzipiell egal ist), noch zu den übrigen Fragen (die wären schon irgendwie interessant)!
In dem Sinne,
Schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai