Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: \"Musterprozess\" ... können Versorger so einen führen (lassen)?  (Gelesen 2920 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Gulliver08

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 68
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Hallo,

ich habe da mal eine Frage im Zusammenhang mit einem Widerspruch bei der Gas-Jahresabrechnung (Grund: vermeintlich ungültige Preisanpassungsklausel im Sondervertrag).
Ich habe kürzlich mit meinem Versorger gesprochen (da auch ich Widerspruch basiert auf dem obigen Grund eingelegt habe) und von ihm erfahren, dass der Widerspruch in der Form erstmal akzeptiert wird, von Seiten des Versorgers jetzt allerdings eine Art \"Musterprozess\" (nicht gegen einzelne Widersprüchler, sondern eher grundsätzlich) eingeleitet und der Sachverhalt zur Prüfung kommen soll.

Besteht die Möglichkeit, dass ein Versorger gerichtlich feststellen lässt, ob eine bestimmte Vertragsklausel Gültigkeit hat oder nicht (so etwas macht man doch normalerweise VOR Formulierung von Bedingungen!).

Kann mir jemand erklären, was da genau ablaufen könnte?

Danke schon mal für eine Rückantwort.

Gruß

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
\"Musterprozess\" ... können Versorger so einen führen (lassen)?
« Antwort #1 am: 18. April 2009, 11:49:28 »
Ein Gasversorger kann einen Kunden auf Zahlung verklagen, und sich dabei auf die Gültigkeit einer Preisgleitklausel berufen. Dann wird innerhalb des Verfahrens geprüft, ob diese Klausel wirksam ist. Der Versorger kann allerdings nicht abstrakt eine Klage einreichen, in der es nur um die Wirksamkeit einer Klausel geht, da müsste er ja sich selbst verklagen.

Ein \"Musterprozess\" hat für Sie direkt keine Auswirkung. Nur wenn der im Musterprozess behandelte Sachverhalt mit dem Sachverhalt in Ihrem Fall völlig identisch ist, spricht einiges dafür, dass auch ihr Fall entsprechend entschieden wird. Hat der Kunde im Musterprozess aber nur eine Rechtshandlung versäumt, die ein anderes Urteil möglich gemacht hätte, ist der sog. Musterprozess für weitere Fälle völlig wertlos, weil z. B. Ihr Anwalt diese Rechtshandlung im eigenen Prozess jederzeit vornehmen kann.

In jedem Fall muss der Versorger auch bei gewonnenem Musterprozess Sie weiterhin auf Zahlung verklagen, so dass Ihnen alle Möglichkeiten offen stehen, sich zu wehren.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
\"Musterprozess\" ... können Versorger so einen führen (lassen)?
« Antwort #2 am: 18. April 2009, 13:30:52 »
@Gulliver08
Will Ihr Versorger sich \"die Kugel geben\"? So blöd kann ja wohl kein Energieversorger sein, dass er ohne Not die (höchstwahrscheinlich ungültige) Preisänderungsklausel gerichtlich überprüfen lassen will. Ich kenne bisher kein Gerichtsurteil, in dem die Klausel für wirksam erklärt wurde. Sonst hätten diese wirksame Klausel alle Versorger längst übernommen. Gewinnt Ihr Versorger den Prozess tatsächlich, muss der eine verklagte Kunde zahlen. Verliert er ihn jedoch, können sich alle Kunden darauf berufen und Rückforderungsansprüche stellen.

Offline Gulliver08

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 68
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
\"Musterprozess\" ... können Versorger so einen führen (lassen)?
« Antwort #3 am: 18. April 2009, 19:14:48 »
Danke für die Antworten. So was ähnliches hatte ich mir auch gedacht. Bin gespannt, was da noch kommt.

Gruß

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz