@Black
Sie sind mir ein Schelm.
Stimmt doch
beides nicht.
Auch der Grundversorgungsvertrag kommt
nicht ohne Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen zustande.
Es sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich.
Die gesetzliche Ausnahme bezieht sich nur auf den Zugang und die Annahmefrist.
Die
Annahmeerklärung des Kunden wird gem. § 2 Abs. 2 GVV gesetzlich
fingiert.
Jetzt nehmen Sie aber den potentiellen Lesern meines gedachten Buches die Spannung gleich über mehrere Kapitel.
Ich habe große Sorge, dann überhaupt noch einen Verlag zu finden.
Ich habe den üblen Verdacht, dass andere schon Bücher geschrieben haben, das entscheidende Kapitel jedoch ausgelassen haben, womöglich weil sie noch der längst von der herrschenden Meinung überwundenen
Lehre vom faktischen Vertrag oder
Lehre vom sozialtypischen Verhalten anhängen. Es ist nun einmal nicht grundsätzlich verboten, dass auch \"Ewig Gestrige\" Bücher verfassen und herausgeben.