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Autor Thema: Rechtsposition bei Versorgerwechsel?  (Gelesen 4266 mal)

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Offline Schwerin

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« am: 08. April 2009, 15:37:57 »
Hallo,

wenn man die (rechtmäßige oder nicht, sei erst mal egal) Kündigung seines Gas- oder Stromvertrages erhält und man wechselt nach dem Zeitpunkt der Kündigung zu einem anderen Versorger, gibt man dann seine Rechtspostion bezüglich der Preisproteste gegen den alten Versorger auf? Was kann dann passieren?

Grüße SN

Offline RR-E-ft

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #1 am: 08. April 2009, 16:04:45 »
Bis zur Kündigung war man jedenfalls Vertragspartner des bisherigen Versorgers. Diese Rechtsposition verliert man, wenn man einen neuen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abschließt. Die Rechtsposition gegenüber dem neuen Lieferanten ergibt sich dann aus dem mit diesem geschlossenen Vertrag und den damit vertraglich begründeten Rechten und Pflichten.

Offline AKW NEE

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #2 am: 08. April 2009, 17:10:46 »
Aber mensch verliert doch nicht die Rechte aus dem alten Vertragsverhältnis, oder?

Offline RR-E-ft

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #3 am: 08. April 2009, 17:20:18 »
Doch. Vertragliche Ansprüche sind Rechte, die man mit Vertragsabschluss gewinnt und mit Vertragsbeendigung wieder verliert. Nach Vertragsbeendigung hat man aus dem alten Vertrag keinen vertraglichen Anspruch mehr auf Belieferung gegen den alten Vertragspartner. Selbstredend ist man diesem gegenüber für Lieferungen nach Vertragsbeendigung auch nicht mehr vertraglich zur Zahlung verpflichtet. Den entsprechenden vertraglichen Anspruch verliert der Versorger mit der Kündigung.

Die Rechtsposition hat sich also erheblich geändert.

Unberührt bleiben freilich gegenseitige Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit bereits entstanden waren (Zahlungs- und Rückforderungsansprüche).

Offline AKW NEE

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #4 am: 11. April 2009, 09:13:38 »
Letzteres meinte ich mit meiner Frage. Danke

Offline Schwerin

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #5 am: 11. April 2009, 10:57:41 »
Danke, genau das ist es, was auch ich wissen wollte.  :)

Grüße SN

Offline Schwerin

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #6 am: 14. April 2009, 19:21:31 »
Sollte man, wenn der Vertrag vom Versorger gekündigt wurde, den Versorger wechseln oder lieber den Preisprotest (jetzt in der Grund- und Ersatzversorgung) unter Zuhilfenahme der selbst berechneten Preise aufrechterhalten???

Grüße SN

Offline Schwerin

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #7 am: 15. April 2009, 16:33:35 »
...hat niemand eine Idee?

Offline Opa Ete

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #8 am: 16. April 2009, 11:05:53 »
@Schwerin

Vor dem Problem stehen viele Gas- und Stromkunden. Das kann man nicht verallgemeinern, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe mich entschieden der Tarifkündigung meines Sondervertrages erstmal zu widersprechen und falls ich in die Grundversorgung (wie angekündigt) eingestuft werde auch zu widersprechen und den Preis zu rügen. Die Avacon versucht mir aber laufend neue Sonderverträge (schon 3 mal einen ins Haus geschickt bekommen) aufzuschwatzen. Bei einem Anbieterwechsel akzeptiert man auf alle Fälle die Preise des neuen Anbieters.

Gruß Opa Ete

Offline Schwerin

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #9 am: 16. April 2009, 11:50:58 »
Danke Opa, dann bin ich auf dem gleichen Weg....  ;)

Offline bolli

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Rechtsposition bei Versorgerwechsel?
« Antwort #10 am: 21. April 2009, 09:40:20 »
@Opa ete
Das ist derzeit sicher wahrscheinlich der einzig gangbare Weg ohne die neuen Grundpreise anerkennen zu müssen (was man bei einem Versorgerwechsel mit neuem Vertrag unweigerlich müsste).

Allerdings ist das wohl derzeit nur ein \'Zeit gewinnen\'. Wenn der Versorger es schafft, Ihnen endlich statt des neuen Sondervertrages eine Kündigung zu schicken und Sie entweder in die Grundversorgung müssen (wobei hier streitig ist, ob man dann den aktuellen Grundpreis dieser Versorgung als Sockel anerkennt) oder in die Ersatzversorgung eingestuft wird, ist das Ende absehbar. Denn Grundversorgung zu relativ hohen aktuellen Preisen mit der Möglichkeit nur zukünftigen PreisERHÖHUNGEN widersprechen zu können macht kaum Sinn und Ersatzversorgung ist nur zeitlich befristet möglich siehe auch Diskussion hier .

Da bleibt nur die (schwache) Hoffnung auf einen sich schnell entwickelnden Gasmarkt. Aber selbst beim Strom, wo dieses ja schon seit Jahren (angeblich) existiert, wird ja massig Schindluder getrieben, ohne das wirksam eingeschritten wird.

Gruß
bolli

 

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