Ein Gasversorger kann einen Kunden auf Zahlung verklagen, und sich dabei auf die Gültigkeit einer Preisgleitklausel berufen. Dann wird innerhalb des Verfahrens geprüft, ob diese Klausel wirksam ist. Der Versorger kann allerdings nicht abstrakt eine Klage einreichen, in der es nur um die Wirksamkeit einer Klausel geht, da müsste er ja sich selbst verklagen.
Ein \"Musterprozess\" hat für Sie direkt keine Auswirkung. Nur wenn der im Musterprozess behandelte Sachverhalt mit dem Sachverhalt in Ihrem Fall völlig identisch ist, spricht einiges dafür, dass auch ihr Fall entsprechend entschieden wird. Hat der Kunde im Musterprozess aber nur eine Rechtshandlung versäumt, die ein anderes Urteil möglich gemacht hätte, ist der sog. Musterprozess für weitere Fälle völlig wertlos, weil z. B. Ihr Anwalt diese Rechtshandlung im eigenen Prozess jederzeit vornehmen kann.
In jedem Fall muss der Versorger auch bei gewonnenem Musterprozess Sie weiterhin auf Zahlung verklagen, so dass Ihnen alle Möglichkeiten offen stehen, sich zu wehren.