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Autor Thema: Kündigung Nachtstromverträge  (Gelesen 21838 mal)

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Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« am: 29. November 2008, 20:09:11 »
Eon-Avacon kündigt die Nachtstromverträge \"Amado\"zum 31.12.08. Lt.Avacon wird die Kündigung nötig, damit man von dem neuen Vertragsangebot Gebrauch machen kann !Wenn man das nicht möchte, kommt man ab 01.01.09 in die neue Heizstrom-Grundversorgung.Das es so etwas gibt, ist mit neu.
Der wahre Grund ist, das  immer mehr Kunden Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt haben. Da \"Amado\" (auch nach Auskunft Eon-Avacon) ein Sondervertrag ist, wurde auf den Anfangspreis gekürzt.Nun hat Eon-Avacon den Fehler gemacht, die Kunden von sich aus (ohne schriftlichen Vertrag) in den \"Amado\" einzustufen. Es gibt also keine Preisanpassungsklausel. Und auch keine Vereinbarung über die Kündigungsmöglichkeiten. Ich meine, die Kunden sollten Eon-Avacon auffordern, nachzuweisen, das ein Recht zur Kündigung (Frist,Termin) vereinbart war, ansonsten ist diese unwirksam. Wie ich schon mal gelesen habe, kann auch ohne vereinbarte Kündigungsmöglichkeit nicht erwartet werden, das der Vertrag bis in alle Ewigkeit weiterläuft. Gibt es für diese Fälle eine gesetzliche Kündigungsfrist ?

Offline bjo

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #1 am: 29. November 2008, 20:19:55 »
Hallo,
prüfen lassen ob im Vertrag überhaupt eine Vereinbarung über Kündigungsfristen enthalten sind!
Such mal hier im Forum irgendwo stand was von Kündigungsverbort bei Widerspruch!

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #2 am: 29. November 2008, 20:57:14 »
@bjo
Das ist es ja gerade ! Es gibt keine schriftlichen Verträge !Eon-Avacon hat die Kunden ohne schriftliche Vereinbarung nach dem Sondervertrag Amado beliefert.Auf Nachfrage wurde erklärt, der Vertrag sei aufgrund der AVBElt bzw.GVVStrom zustande gekommen.

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2008, 11:17:09 »
Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlaß wegen der Kündigung der Verträge von Widersprüchlern einzugreifen. Das wäre eine zivilrechtliche Angelegenheit, so die Auskunft.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2008, 11:57:08 »
Es gibt, laut Internetseite der E.ON Avacon weiterhin, den Vertrag Amado.
Mit der Kündigung soll anscheinend die Vertragssituation aus Sicht der E.ON Avacon geklärt werden.

Der Kündigung widersprechen, dies mit dem Hinweis, dass mensch doch bereits einen Vertrag für StromAmado hat.

Im Internet gibt es kein Angebot Heizstrom-Grundversorgung . Der angedrohten Einstufung wie vorgeschlagen widersprechen.

So ist es im  Internet bei E.ON Avacon zu lesen:

Zitat
Das Strom-Angebot von E.ON Avacon VertriebStromAmado für Elektro-SpeicherheizungenStromAmado ist das Angebot für Kunden mit Elektro-Speicherheizungen. Dieses Produkt zeichnet sich insbesondere durch günstige Preise in der Niedertarifzeit (NT-Zeit) aus, die in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt identisch sind.  
Die Merkmale im Überblick:

günstige Preise in der NT-Zeit
identische NT-Preise in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

StromAmado  
ab 1.1.08
Arbeitspreis in der NT-Zeit (ct/kWh) 10,64 (8,94)
 
Verrechnungspreis gem. Messung (EUR/Jahr) 35,90 (30,17)
Verrechnungspreis getr. Messung (EUR/Jahr) 58,48 (49,14)
 
 In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich. In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh enthalten. Maßgeblich für Verträge und Rechnungen sind die Nettopreise (in Klammern angegeben). Die Arbeitspreise für die Hochtarifzeit (HT-Zeit) entsprechen denen des StromAlpha inkl. MwSt. und Ökosteuer.  
   
Gemeinsame Messung
Bei gemeinsamer Messung wird der gesamte Haushaltsverbrauch in der NT-Zeit (Niedertarifzeit) zu den vorliegenden Bedingungen abgerechnet. Diese Regelung gilt nur in Kombination mit dem Allgemeinen Tarif Alpha. Es kann eine Tagesfreigabe von bis zu 3 Stunden erfolgen.

Getrennte Messung
Bei getrennter Messung wird nur der Heizungsstrom nach vorliegenden Bedingungen abgerechnet. Eine Kombination mit anderen Preisangeboten für den Haushaltsverbrauch ist möglich. Es kann eine Tagesfreigabe von bis zu 4 Stunden erfolgen.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2008, 09:20:21 »
Die Vertragssituation ist etwas unübersichtlich!

1. Es gibt Verträge aus der Zeit vor der Gründung der Avacon.
    Bei der Hastra z.B. gab es wohl einen Vertrag in Schriftform, der nicht
    unterschrieben werden musste.
    Es gibt auch einen Folgevertrag der unterschrieben wurde.

2. Aus der Zeit der Avacon ist unklar, ob es einen Vertrag in Schriftform mit
    oder ohne Unterschrift gab,
   
3. Aus der Zeit der E.ON Avacon gibt es einen schriftlichen Vertrag, der
    unterschrieben werden mußte. Es ist aber nicht klar ob dieser Vertrag
    immer angewendet wurde.

Die Kündigung der Verträge zum 31. 12. 2008 sezt voraus, dass es einen Vertrag gibt mit einer Laufzeit vom höchstens 1 Monat und dies mit einer Kündigungdfrist von 1 Monat. Eine weiter Voraussetzung ist das alle Verbraucher mit diesem Kündigungstermin die Entnahme zu dem 01. des jeweiligen Monats begonnen hat.

Offline Black

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2008, 10:25:00 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@bjo
Das ist es ja gerade ! Es gibt keine schriftlichen Verträge !Eon-Avacon hat die Kunden ohne schriftliche Vereinbarung nach dem Sondervertrag Amado beliefert.Auf Nachfrage wurde erklärt, der Vertrag sei aufgrund der AVBElt bzw.GVVStrom zustande gekommen.

Wenn E wirklich ohne wirksamen Vertrag mit dem Kunden einfach zu Bedingungen des Sondervertrages Amado beliefert, dann braucht E den Vertrag nicht zu kündigen sondern kann einfach damit aufhören zu diesen Bedingungen zu liefern. Man kann nur einen Vertrag kündigen der abgeschlossen wurde.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2008, 10:49:13 »
@Black
Abgeschlossen wurden Verträge. Ansonsten wären die Kunden ja in der Ersatzversorgung beliefert worden.Das es ein Sondervertrag ist, bestreitet Eon-Avacon ja auch nicht. Im Gegenteil. Den Kunden wurde in anderen Schreiben mitgeteilt, dass sie im Sonderabkommen \"Amado\" beliefert werden.Das Problem ist, das keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden und Eon-Avacon stellt sich auf den Standpunkt, dass dann die AVBElt/GVVStrom Grundlage der Belieferung sind.Ich glaube, unser Lieblingsversorger hat ein Problem.Um das dann noch etwas komplizierter zu machen, gibt es auch noch viele Kunden die mit der Rechtsvorgängerin Hastra einen Vertrag über Heizstrom abgeschlossen hatten, der niemals von Eon-Avacon gekündigt wurde. Diese Verträge wurden einfach in \"Amado\" umbenannt. Teilweise sind sie mehr als 30 Jahre alt.Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass diese Verträge bei Eon-Avacon nicht mehr aufzufinden sind.
Wohl dem Kunden, der Ordnung in seinen Unterlagen hält. Im Falle einer Klage kann er nachweisen, was eigentlich vereinbart war und woran sich Eon-Avacon nicht gehalten hat.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #8 am: 04. Dezember 2008, 11:32:27 »
@ Black

Auch als Betreiber-Anwalt sollten Sie wissen, das die Schriftform nicht zwingende Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist!

Es gibt aber hier auch unterschriebene Verträge, die ungeachtet der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist zum 31. 12. 2008 gekündigt wurden.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2008, 11:15:30 »
BGH, B. v. 10.12.2008 - Az. KVR 02/08 - marktbeherrschende Stellung gegenüber Gas- Kleinkunden

Zum Urteil aus Beck Online:
Zitat
Einen einheitlichen Wärmeenergiemarkt gebe es nicht, weil der Endkunde seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen könne

1. Dann gibt es doch auch keinen einheitlichen Wärmemarkt für Nachstromkunden!

2. Unterliegen doch auch hier die Preise der kartellrechtlichen Überprüfung!

Bei der Avacon ist der Bezug von Nachtstrom zwingend an einen Normalstromvertrag, meistens der Grundversorgung, gebunden. Auch hier ist ein Wechsel nicht möglich, jedenfalls nicht ohne den Verlust der Versorgung mit Nachtstrom. Dies kommt doch dann auch einer Monopolstellung gleich. Wenn dem so ist, wäre der Tagstrom in diesen Fällen nicht auch nach Kartellrecht zu überprüfen?

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #10 am: 13. Dezember 2008, 12:45:21 »
Mitteilung des Bundeskartellamtes :
\"Die Situation im Bereich der Versorgung mit Heiz-/Wärmestrom ist im Blickfeld der zuständigen Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes. Dieser Sektor soll auch einer näheren Untersuchung unterzogen werden, allerdings kann hierzu noch kein konkreter Zeithorizont genannt werden.\"
An die Kopplung mit der Grundversorgung \"Alpha\" habe ich ja noch gar nicht gedacht. Dann ist ja erst recht keine Kündigung möglich, da Alpha und Amado nicht getrennt werden können.

Offline bjo

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #11 am: 13. Dezember 2008, 13:48:25 »
Zitat
Original von AKW NEE
BGH, B. v. 10.12.2008 - Az. KVR 02/08 - marktbeherrschende Stellung gegenüber Gas- Kleinkunden
Bei der Avacon ist der Bezug von Nachtstrom zwingend an einen Normalstromvertrag, meistens der Grundversorgung, gebunden. Auch hier ist ein Wechsel nicht möglich, jedenfalls nicht ohne den Verlust der Versorgung mit Nachtstrom. Dies kommt doch dann auch einer Monopolstellung gleich. Wenn dem so ist, wäre der Tagstrom in diesen Fällen nicht auch nach Kartellrecht zu überprüfen?

hallo,
zur INFO technisch ist die Trennung Tagstrom / Nachstrom kein Problem
es Bedarf nur 3 Zählerplätze

- Platz 1 Tagstromzähler
- Platz 2 Nachstromzähler
- Platz 3 Rundsteuerempfänger oder Schaltuhr

bei einer derartigen Installation räumt sogar die RWE eine Trennung der
Belieferung ein!

in deinem Fall ist das ja reines Vertragsrecht = > Monopolsicherung!

Offline sumi62

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #12 am: 14. Dezember 2008, 17:12:31 »
Nun mal ne Frage zum Vorgehen:
Was macht ihr, die ihr auch von der Kündigung betroffen seid, denn jetzt.
Widerspriuch einlegen? Mit welchen Argumenten?
Ich würde als Laie gern auch widersprechen, doch weiß nicht so recht,was ich denen schreiben soll....
Habt ihr ein Musterschreiben für diesen Fall?

Hilfe wäre sehr schön
Danke

Michael

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #13 am: 15. Dezember 2008, 08:38:01 »
@sumi62
Die Kündigung als unwirksam zurückweisen.Der Einstufung in die Grundversorgung widersprechen.Darauf hinweisen, dass man die Preise nicht durch Entnahme von Strom aus dem Netz anerkennt. Dann Widerspruch nach § 315 und bei der nächsten Abrechnung auf die bisher gezahlten Preise korrigieren. Eventuell vorher die Abschläge kürzen. Teil mir deine e-mail-adresse über PN mit, dann schicke ich dir ein Muster.

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #14 am: 15. Dezember 2008, 16:47:57 »

Der Amado ist aus dem \"Sondervertrag zur Belieferung mit elektrischer Energie\" der Hastra entstanden. Dem Kind wurde einfach ein neuer Name gegeben und das wars. Diese alten Verträge sind deshalb auch niemals gekündigt worden. Da der Kunde auch nie einen neuen Vertrag unterschrieben hat, gelten (nach meiner Meinung) die vereinbarten AGB weiter. Wer diese alten Verträge noch hat, kann nachlesen, wann und wie gekündigt werden kann. Um niemanden unnötig schlau zu machen, würde ich das jedoch für mich behalten. Falls Eon-Avacon den Kunden verklagt, kann er immer noch ein As aus dem Ärmel ziehen. Die damalige Klausel ist natürlich völlig daneben. Zusätzlich hat Eon-Avacon sich nie daran gehalten. Auch wurde noch vereinbart, dass man die Preise nicht erhöhen bräuchte, wenn Kohlepreis und Lohn steigen, könnte dies aber zu späterer Zeit nachholen. Also völlig willkürlich !Ich würde für die Zukunft nur die Preise zahlen, die bei Vertragsabschluss galten. Soll Eon-Avacon doch klagen.Wenn sie den Mut haben.Es könnte doch auch sein, das ein Gericht feststellt, das alle Preiserhöhungen der letzten Jahre ohne Rechtsgrundlage vorgenommen wurden.Mit der Rückforderung für die vergangenen Jahre bin ich zurückhaltend, auch wenn andere etwas anderes sagen.Wer will, kann es ja probieren.Gibt oder gab es eigentlich schon ein Gerichtsverfahren, das sich mit der Rückforderung von Kunden beschäftigt hat ? Ob die Möglichkeit besteht, zu kündigen, ist strittig.Sicherlich kann nicht erwartet werden, das ein Versorger bis in alle Ewigkeit an einen Vertrag gebunden ist, ohne die Möglichkeit sich daraus zu lösen. Andererseits ist der Kunde auf die Belieferung angewiesen, da es keinen alternativen Anbieter für Nachtstrom gibt und der Versorger kann ihn mit der Kündigung erpressen. So wie es zur Zeit bei Eon-Avacon geschieht.Die Kunden wissen bisher noch nicht einmal die Preise, die sie ab 01.01.09 zahlen sollen.Ich glaube nicht, dass ohne ein Gerichtsverfahren hier Klarheit eintreten wird.Wichtig ist, das der Kunde darauf hingewiesen hat, dass er bei Einstufung in die Grundversorgung nicht die Preise mit Stromentnahme anerkennt und Widerspruch nach §315 eingelegt hat.
« Letzte Änderung: 02. Februar 2022, 09:17:41 von DieAdmin »

 

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