Hallo Leidensgebnossen!
habe eure Ratschläge beachtet und einen Brief (Musterbrief) mit der Aufforderung zur Bestandsbestätigung geschickt.
Hier die Antwort der E.ON Avacon:
.....Guten Tag Frau ..., guten Tag Herr ...,
nach Rückinformation des entsprechenden Fachbereiches setze ich mich mit Ihnen noch einmal in Verbindung.
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2009, welches Sie mit ...bitte als beantwortet betrachten.
Der Wunsch bei unseren Kunden nach mehr Flexibilität und nach einer Stärkung der Kundenrechte nimmt zu.
Aufgrund der gesetzlichen EU-Bestimmungen wurden das Vertriebs- und das Netzgeschäft von einander getrennt. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben hat die E.ON Avacon zum 1. September die E.ON Avacon Vertrieb GmbH gegründet. Als neue Vertriebsgesellschaft will E.ON Avacon Vertrieb den Kunden künftig eine noch attraktivere Produktauswahl als bisher anbieten. Hierfür ist es wichtig, dass in einem weiteren Schritt alle bestehenden Vertragspakete für unsere Kunden vereinfacht und noch transparenter werden. Daher wird zurzeit das gesamte Produktprogramm erneuert.
Der Umstand, dass die Kündigungserklärung bei einer Vielzahl von Kunden verwendet worden ist, ist für die Wirksamkeit der Kündigung ohne Belang. Denn wie wir Ihnen mitgeteilt haben, ändern wir unsere Produktpalette, sodass die Kündigung einzelner Produkte erforderlich geworden ist. Insofern ist der Brief auf die Kundengruppe abgestimmt. Somit handelt es sich nicht um einen Serienbrief, sondern um eine Mitteilung, die hinsichtlich einer bestimmten Kundenklientel individualisiert ist.
Die Kündigung war gemäß den Bestimmungen des Vertrags schriftlich zu erklären. Die eigenhändige Unterschrift ist jedoch gerade nicht erforderlich gewesen. Auch das Gesetz verpflichtet den Erklärenden nicht zu einer eigenhändigen Unterschrift.
Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Vertragspartners handelt. Die Kündigung ist daher nicht von einer Zustimmung des Erklärungsempfängers abhängig.
Folglich entspricht die Kündigungserklärung sowohl den vertraglichen als auch den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage an der Kündigung zum 31.12.2008 weiter festhalten.
Frau ..., Herr ..., um Ihnen nochmals die Möglichkeit zu geben, sich für das Nachfolgeprodukt Vertrag WärmeStrom zu entscheiden, schrieben wir Sie Ende April 2009 noch einmal an und baten Sie, den Vertrag unterschrieben bis zum 13.05.2009 zurückzusenden. Aus diesem Grund erfolgte noch keine Umstellung des Abrechnungsvertrages. Es ist auch unerheblich ob in der Abrechnung StromAlpha mit StromAmado steht oder Grundversorgung Heizstrom, da sich die Preise erst ab dem 01.06.2009 ändern.
Sollten Sie sich nicht für den Vertrag WärmeStrom entscheiden, dann erfolgt die Abrechnung ab dem 01.06.2009 in der Grundversorgung Heizstrom.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Antwort geben kann.
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Nun, hat jemand einen Rat, was ich nun machen soll?
Widerspruch habe ich natürlich aufrecht erhalten, den neuen Vertrag nicht unterschrieben....
Wäre für einen konstruktiven Tip sehr dankbar.
Michael