Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung Nachtstromverträge  (Gelesen 23099 mal)

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Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #15 am: 15. Dezember 2008, 19:58:41 »
Die Bezeichnung Amado für die Versorgung mit Heizstrom ist nicht allein aus dem Sondervertrag der Hastra entstanden!

Der Avacon-Konzern entstand im Jahr 1999 aus einer Fusion der Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs AG (HASTRA), der Überland-Zentrale Helmstedt AG (ÜZH), der Energieversorgung Magdeburg (EVM AG), der Ferngas Salzgitter GmbH (FSG) und der Landesgas Niedersachsen AG.

Die Bezeichnung Amado ist also aus den Sonderverträgen der fusionierten Firmen entstanden!

Auch wenn die E.ON Avacon den Anschein erwecken sollte, dass sie die Vorläufer Verträge nicht kenne, kann mensch davon ausgehen, dass diese dem Versorger sehr wohl bekannt sind. Diese Vorgehensweise des Versorgers ist allein ein Versuch die Beweislast umzudrehen und den Kunden in die defensive zu drängen.

Das Beispiel des Tarifes Akzent ist doch das beste Beispiel, das bei der Frage der Rückzahlung jede Zurückhaltung verschenktes Geld bedeutet!
Die neuste Ausgabe der Energiedepesche ( Mitgliederzeitung des Bundes der Energieverbraucher) gibt hier ein wichtige Grundsatzinformation.

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Fairer_Gaspreis/site__2222/


Bei der Frage der Kündigung ist es weniger die Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, als vielmehr zu welchen Bedingungen.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #16 am: 29. Dezember 2008, 17:57:02 »
Es gibt für den Widerspruch gegen die Kündigung des Nachtstromvertrages und für die Rückforderung ein Musterschreiben. das Schreiben ist für ehemalige Hatsra-Kunden formuliert. Bei anderen Ausgangsverträgen muss der Teil für die Rückforderung umgeschrieben werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die anderen Preisanpassungsklauseln der Überprüfung nach § 307 BGB nicht standhalten.

http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/MusterAmado.pdf

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #17 am: 16. Januar 2009, 12:51:35 »
Zumindest für den Landkreis Lüchow-Dannenberg scheint es die Möglichkeit zu geben, den Nachtstrom über einen anderen Anbieter zu beziehen. Wir prüfen dies. In Kürze berichten wir über die Ergebnisse:

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #18 am: 20. Januar 2009, 12:07:26 »
Einstufung in Grundversorgung Nachtstrom  siehe hier:
Heizstrom-Grundversorgung

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #19 am: 21. Februar 2009, 12:32:14 »
Ich will euch eine Antwort von Eon-Avacon auf die Nachfrage des Kunden nach der rechtlichen Grundlage für die Kündigung des Nachtstromsondervertrages Amado nicht vorenthalten (auszugsweise):
\"Die Einstellung in unser Produkt Amado geschah aus Kulanz und aufgrund ihres Verbrauches ohne dass ein schriftlicher Vertrag zugrunde gelegt worden ist. Somit wurde ihr Verbrauch zu günstigeren Konditionen abgerechnet, als in unserem Grundversorgungstarif. Dass kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist aber nicht entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung. Denn wenn keine schriftlichen Vereinbarung festgehalten ist, gilt die AVBEltV (bzw.StromGVV). Anders gesagt, um die Geltung der GVV auszuschließen, hätte es einer schriftlichen Vereinbarung bedurft. Diese liegt aber gerade nicht vor, sodass die GVV uneingeschränkt Anwendung findet.\"
Jetzt wissen wir es also : Die GVV findet in Sonderverträgen immer automatisch Anwendung, wenn dies nicht schriftlich ausgeschlossen wird.  Und ich dachte immer, man muss die Gültigkeit der GVV in den AGB extra vereinbaren.

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #20 am: 22. März 2009, 18:55:52 »
Es scheint bei Eon-Avacon mal wieder alles schief zu laufen ! Nachtstromkunden, die in 2009 bereits eine Jahresabrechnung bekommen haben, wurden bis in den Februar 2009 im (zum 31.12.08 gekündigten) Vertrag \"Amado\" abgerechnet. Nichts von wegen \"Heizstromgrundversorgung\" ! Vielleicht hat man den Kunden auch vergessen. Sollte mich bei diesem Chaos-Versorger nicht wundern.

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #21 am: 25. März 2009, 22:31:06 »
Wenn die Kunden trotz Kündigung weiter zu den alten Konditionen abgerechnet werden, kann man das doch als konkludente Fortführung des alten Vertrages deuten ?

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #22 am: 16. April 2009, 16:14:07 »
Heute erschien in der Zeitung eine \"Bekanntmachung der Strompreise für Heizstrom-Kunden\". Und siehe da : Der Stromvertrag \"Amado\", der zum 31.12.08 gekündigt wurde, taucht plötzlich wieder auf. Mit dem Zusatz \"Nur für Bestandskunden\". Totgesagte leben länger ! Also keine Umstufung der Amado-Kunden in die Grundversorgung. Und alle früheren Verträge mit unwirksamen Preisänderungsklauseln laufen unverändert weiter !Leidtragende sind die Kunden, die die damals neu angebotenen Verträge trotz unserer Warnung unterschrieben und somit die neuen Bedingungen anerkannt haben.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #23 am: 18. April 2009, 13:31:44 »
Auch hier, wie in vielen anderen Fällen im alltäglichen Leben muss mensch nicht Leid ertragen, wenn er es nicht will!

Infotreffen zu den Bereichen:
Nachtstrom
Jahresendabrechnungen für Gas und Strom
Widersprechen, aber richtig!
22. 04. 2009 19:00
DurchBlick am Wasserturm
Bergstr. 9
in Lüchow

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #24 am: 25. April 2009, 11:29:23 »
Einzelne Amado-Kunden der E.ON Avacon haben freundliche Anrufe vom Versorger bekommen, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass von einer Kündigung keine Rede mehr ist und die Belieferung zu den alten Bedingungen erfolgt.

Offline opa39

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #25 am: 05. Mai 2009, 17:46:44 »
Hallo,

unser Aller liebster Versorger hat sich doch für ein differenziertes Vorgehen entschieden:
Anders als nach den letzten Beiträgen von Christian Guhl und AKW-NEE angedeutet, geht es offenbar mit den Problemen doch weiter. Habe gerade eine Aufforderung aus Helmstedt erhalten, zum 1.6. in den E.ON-Wärmestrom zu wechseln, andernfalls erfolgt die Versorgung \"zu den gesetzlich geregelten Bedingungen der Grundversorgung Heizstrom\".

Wer hat noch solche Schreiben erhalten?

Haben nur diejenigen das Schreiben erhalten, die der Amado-Kündigung widersprochen haben?

Kennt jemand \"gesetzliche Regelungen\" zur Grundversorgung Heizstrom (das entsprechende Forum hier legt eher nahe, davon auszugehen, dass es die nicht gibt)?

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #26 am: 05. Mai 2009, 22:09:36 »
Der Amado wurde zum 31.12.08 gekündigt.Wenn nun diese Kündigung nicht umgesetzt wird, sondern die Belieferung weiter zu den alten Bedingungen erfolgt, muss nach meiner Meinung erst mal eine erneute Kündigung zum 01.06. erfolgen. Mit gesetzlicher Regelung ist die StromGVV gemeint.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #27 am: 07. Mai 2009, 09:09:22 »
@ opa39

Gehen Sie davon aus, das sie weiterhin von der E.ON Avacon als so genannter Bestandskunde weiterhin nach dem Tarif Amado beliefert werden. Fordern Sie die E.ON Avcaon auf den Status als Bestandskunde zu bestätigen. Ich sende Ihnen ein Musterschreiben über Ihre PN.

« Letzte Änderung: 03. Februar 2022, 09:03:02 von DieAdmin »

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #28 am: 19. Mai 2009, 15:02:55 »
Kunden mit altem Tarif Amado sind Bestandskunden

Die E.ON Avacon versucht mit neuen Anschreiben und sanftem Druck die Kunden mit Nachtstrom, die bisher einen neuen Vertrag nicht abgeschlossen haben, zu überreden einen neuen Liefervertrag E.ON WärmeStrom zum 01. 06. 2009 zu unterschreiben. In diesem Zusammenhang muss mensch auch die öffentliche Bekanntgabe der E.ON Avacon vom 16. 04. 2009 betrachten. Nach dieser Bekanntmachung wird, völlig überraschend, der Tarif Amado weiter angeboten, allerdings nur für Bestandskunden, dies auch über den 01. 06. 2009 hinaus.

Bestandskunden im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle Bezieher von Nachstrom, die bis zum 31. 12. 2008 mit Nachstrom zum Tarif Amado beliefert wurden und trotz des damaligen Kündigungsschreibens keinen neuen Vertrag unterschreiben haben, bzw. der Kündigung widersprochen haben. Um hier sicher zu gehen sollten die betroffenen Verbraucher die E.ON Avacon schriftlich auffordern, ihnen den Status als Bestandskunden zu bestätigen und gleichzeitig einer Einstufung in die Grundversorgung Heizstrom zu widersprechen.

Alle Kunden, die einen neuen Vertrag unterschrieben haben, sollten Ihre Zustimmung zum Abschluss des neuen Sondervertrages wegen Täuschung nach § 123 BGB anfechten und darauf bestehen weiterhin als Bestandskunden nach den alten Vertragsbedingungen beliefert zu werden. Auch hier sollte einer Einstufung in die Grundversorgung  widersprochen werden.

Auf zwei Veranstaltungen in Lüchow wurde diese Vorgehensweise vorgestellt und mit den insgesamt ca. 80 Teilnehmer/innen diskutiert. Auf diesen Veranstaltungen wurde auch angesprochen, ob auf Grundlage der verwendeten Preisanpassungsklausel eine Klage auf Rückforderung sinnvoll ist. Eine vergleichbare Klage hatte gegen die E.ON Hanse Erfolg.

Ein weiteres Thema war der Wechsel des Energieversorgers. Beim Nachstromvertrag Amado ist dieser Wechsel für die meisten Verbraucher schwierig. Am einfachsten scheint dies für Kunden zu sein, die zwei Stromzähler, einen für Tag- und einen für Nachtstrom haben. In diesem Zusammenhang wurde dann weiter besprochen, ob mensch dann nicht die Heizungsart, also ganz ohne Nachtstrom, wechseln sollte.

Musterschreiben:http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/MusterAmado.pdf


Offline sumi62

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #29 am: 22. Mai 2009, 16:16:14 »
Hallo Leidensgebnossen!

habe eure Ratschläge beachtet und einen Brief (Musterbrief) mit der Aufforderung zur Bestandsbestätigung geschickt.
Hier die Antwort der E.ON Avacon:

.....Guten Tag Frau ..., guten Tag Herr ...,

nach Rückinformation des entsprechenden Fachbereiches setze ich mich mit Ihnen noch einmal in Verbindung.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2009, welches Sie mit ...bitte als beantwortet betrachten.

Der Wunsch bei unseren Kunden nach mehr Flexibilität und nach einer Stärkung der Kundenrechte nimmt zu.

Aufgrund der gesetzlichen EU-Bestimmungen wurden das Vertriebs- und das Netzgeschäft von einander getrennt. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben hat die E.ON Avacon zum 1. September die E.ON Avacon Vertrieb GmbH gegründet. Als neue Vertriebsgesellschaft will E.ON Avacon Vertrieb den Kunden künftig eine noch attraktivere Produktauswahl als bisher anbieten. Hierfür ist es wichtig, dass in einem weiteren Schritt alle bestehenden Vertragspakete für unsere Kunden vereinfacht und noch transparenter werden. Daher wird zurzeit das gesamte Produktprogramm erneuert.

Der Umstand, dass die Kündigungserklärung bei einer Vielzahl von Kunden verwendet worden ist, ist für die Wirksamkeit der Kündigung ohne Belang. Denn wie wir Ihnen mitgeteilt haben, ändern wir unsere Produktpalette, sodass die Kündigung einzelner Produkte erforderlich geworden ist. Insofern ist der Brief auf die Kundengruppe abgestimmt. Somit handelt es sich nicht um einen Serienbrief, sondern um eine Mitteilung, die hinsichtlich einer bestimmten Kundenklientel individualisiert ist.

Die Kündigung war gemäß den Bestimmungen des Vertrags schriftlich zu erklären. Die eigenhändige Unterschrift ist jedoch gerade nicht erforderlich gewesen. Auch das Gesetz verpflichtet den Erklärenden nicht zu einer eigenhändigen Unterschrift.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Vertragspartners handelt. Die Kündigung ist daher nicht von einer Zustimmung des Erklärungsempfängers abhängig.
 
Folglich entspricht die Kündigungserklärung sowohl den vertraglichen als auch den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage an der Kündigung zum 31.12.2008 weiter festhalten.

Frau ..., Herr ..., um Ihnen nochmals die Möglichkeit zu geben, sich für das Nachfolgeprodukt Vertrag WärmeStrom zu entscheiden, schrieben wir Sie Ende April 2009 noch einmal an und baten Sie, den Vertrag unterschrieben bis zum 13.05.2009 zurückzusenden. Aus diesem Grund erfolgte noch keine Umstellung des Abrechnungsvertrages. Es ist auch unerheblich ob in der Abrechnung StromAlpha mit StromAmado steht oder Grundversorgung Heizstrom, da sich die Preise erst ab dem 01.06.2009 ändern.

Sollten Sie sich nicht für den Vertrag WärmeStrom entscheiden, dann erfolgt die Abrechnung ab dem 01.06.2009 in der Grundversorgung Heizstrom.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Antwort geben kann.


........

Nun, hat jemand einen Rat, was ich nun machen soll?
Widerspruch habe ich natürlich aufrecht erhalten, den neuen Vertrag nicht unterschrieben....

Wäre für einen konstruktiven Tip sehr dankbar.

Michael

 

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