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Autor Thema: Erdgas Classic  (Gelesen 29356 mal)

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Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« am: 17. November 2008, 17:02:01 »
In einem Schreiben vom 13. 11. 2008 behauptet die E.ON Avacon, dass die Versorgung mit Erdgas Classic eine Versorgung für Tarifkunden im Sinne des Urteils des BGH vom 13. 07. 2007, Aktenzeichen VIII ZR 36/06 ist.
Der Classic Vertrag ist ein Normsondervertrag bzw. jetzt ein lupenreiner Sondervertrag. Als Konzessionsabgabe an die Kommunen wurde dieser ebenfalls als Sondervertrag abgerechnet.
Sollte die E.ON Avacon auf dieser Position bestehen, werden hier in den Räten entsprechende Anträge auf Nachzahlung der Konzessionsabgaben eingebracht.

Offline Opa Ete

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Erdgas Classic
« Antwort #1 am: 18. November 2008, 08:40:21 »
Das ist die einzige Chance, die sie noch haben. Jedes Gericht zerpflückt die Preisanpassungklauseln im Tarif Classic und Duett, wenn sie zugeben, dass es ein Sondervertrag ist.
Gruß Opa Ete

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #2 am: 18. November 2008, 09:50:33 »
Zitat
die Preisanpassungklauseln im Tarif Classic und Duett

Duett ist die Bezeichnung für ein Rabattmodell der E.ON Avacon, hier gibt es keine Preisanpassungsklausel, ist auch nicht notwendig!

Im Tarif Classic gibt es erst eine Klausel für die Kunden, die einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben. Für Kunden ohne schriftlichen Vertrag begann das angeblich neue Vertragsverhältnis durch Abnahme oder durch Umbenennung der vorherigen Verträge, hier wurde keine AGB mit einer Preisanpassungsklausel vereinbart. Der Versorger hat es sich sogar erspart den Verbrauchern die AGB durch Übergabe bekannt zu geben.

Für Altkunden, die vor der Einführung der Bezeichnung Tarif Classic schon Kunden bei der Avacon waren, ist es fraglich, ob dieser Vertrag überhaupt zustande kam. Die vorherigen Sonderverträge wurden nicht gekündigt. Es gibt auch keinen Stichtag, zu dem die Bezeichnung Tarif Classic für alle Kunden gleichzeitig eingeführt wurde.

Offline crexi

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Erdgas Classic
« Antwort #3 am: 18. November 2008, 19:02:20 »
Aus dem Beitrag von Opa Ete könnte man entnehmen, dass ein Gericht mit \"Classic\" schon beschäftigt war. Wo findet man das?--
Ich bin schon seit den 70-iger Jahren Strom- u. Gaskunde bei den Vorgängerinnen von eon-Avacon und soll (Norm-)Sonderkunde ohne Unterschrift  sein?! Ein merkwürdiges unjuristisches Wortungetüm........

Ich frage mich, was es auf sich haben könnte, dass Mensch sich mit diesen Wortspielen abplagen muss. Wer weiss über diesen angeblich wirksamen Classic Bescheid, welche Positionen auf dem Spiel stehen, wenn Mensch sich zu diesem oder dem Normaltarif \"bekennt\" z.B. in dem Schriftverkehr mit dem EVU?

Bitte an Opa Ete: Ihren obigen Beitrag sollten Sie bitte näher erklären.
Gruss crexi

Offline Christian Guhl

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Erdgas Classic
« Antwort #4 am: 18. November 2008, 23:34:34 »
@crexi
Mit dem Classic beschäftigt sich eine Sammelklage von 54 Avacon-Kunden vor dem Landgericht Hannover.Eingereicht wurde diese im Dez.2005.Termin soll wahrscheinlich im Frühjahr 2009 sein.Dann werden wir erfahren, wie es das Gericht sieht. Im Moment sieht es so aus : Der Classic ist der Nachfolger des Wärme-Sondervertrages der Hastra (Vorgänger von Avacon).Die Kunden wurden einfach in diesen Vertrag übernommen ohne den Wärme-Sondervertrag vorher zu kündigen.Für diese Kunden würden also immer noch die Vereinbarungen mit der \"Hastra\" gelten.Alle Kunden, die später hinzu kamen, wurden ebenfalls ohne Unterschrift in den \"Classic\" eingestuft. Diese werden also in einem Sondervertrag beliefert, ohne jemals irgendwelche AGB anerkannt zu haben.Mitte 2007 ist Avacon dann ein Licht aufgegangen. Neue Kunden müssen seitdem einen Vertrag unterschreiben.Eon-Avacon spricht in diesem Zusammenhang von einer \"Sondervereinbarung im Rahmen der Grundversorgung\" und meint die AVB bzw.GVV würden dafür gelten. Ich glaube das eher nicht. Aber bekanntlich herrscht ja Glaubensfreiheit. Der \"Normaltarif\", also die Grundversorgung, ist der \"ErdgasTarif\".

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #5 am: 19. November 2008, 13:30:32 »
Eine kleine Ergänzung:

Zitat
Der Classic ist der Nachfolger des Wärme-Sondervertrages der Hastra (Vorgänger von Avacon)

Dies ist in der Chronologie nicht ganz richtig. Die Avacon hat die Bezeichnung der Hastra übernommen und weitergeführt. Erst 2003 wurde die Bezeichnung Classic eingeführt.

Offline Opa Ete

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Erdgas Classic
« Antwort #6 am: 19. November 2008, 14:00:16 »
Classic ist ein Sondervertrag. In einem Sondervertrag muss es eine gültige Preisanpassungsklausel geben. Die Preisanpassungsklausel der Avacon im Tarif Classic, ist keine gültige, meiner Meinung nach ist das nicht mal eine Preisanpassungsklausel. Sehen sie bitte im Forum nach, was eine gültige Preisanpassungsklausel alles beinhalten muss.
Gruß Opa Ete

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #7 am: 19. November 2008, 14:10:10 »
Den meisten Kunden ist nie eine AGB vom Versorger vorgelegt worden. Es gibt also keine schlechte, sonder gar keine Preisanpassungsklausel. Erst mit Einführung der schriftlichen Verträge wurde diese eingeführt.

Offline crexi

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Erdgas Classic
« Antwort #8 am: 20. November 2008, 11:01:37 »
hallo Leute, danke euch für die Aufklärung.

Jetzt müssen wir uns erst einmal mit dem \"schwarzen Tag 19.Nov.\", den uns der BGH beschert hat, beschäftigen. Was bisher über das Urteil bekannt wurde, scheint an ein skandalöses und politisches Urteil zu grenzen. Wir müssen jetzt die Politiker bedrängen, da der BGH nur die \"Sorgen\" der EVU im Sinn hat.
Trotzdem: Schönen Tag noch.......

Offline AKW NEE

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Erdgas Classic
« Antwort #9 am: 20. November 2008, 11:12:15 »
Es gibt keinen Grund sich von den Pressemeldungen zu dem Urteil verunsichern zu lassen.
Die meisten Heizgaskunden der E.ON Avacon sind von diesem Urteil nicht betroffen. Nur wer den ErdgasTarif - Basisangebot im Rahmen der Grundversorgung hat, muss sich näher mit dem Urteil beschäftigen.
 
Hier mal eine (erste) Wertung der Verbraucherzentrale Hamburg:
 
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

Offline crexi

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Erdgas Classic
« Antwort #10 am: 20. November 2008, 12:19:10 »
Das letzte Zitat zur Urteilskritik war hilfreich und hat meine Stimmung erheblich verbessert. Danke!

Beunruhigend ist aber weiterhin ein Hinweis, dass der Senatsvorsitzende offenbar \"Festvorträge\" bei der EVU-Lobby hält. Wo findet mensch darüber näheres?

Offline Blau Bär

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Erdgas Classic
« Antwort #11 am: 20. November 2008, 17:53:20 »
Zitat AKW-NEE
...Für Kunden ohne schriftlichen Vertrag begann das angeblich neue Vertragsverhältnis durch Abnahme oder durch Umbenennung der vorherigen Verträge, hier wurde keine AGB mit einer Preisanpassungsklausel vereinbart. Der Versorger hat es sich sogar erspart den Verbrauchern die AGB durch Übergabe bekannt zu geben.

Für Altkunden, die vor der Einführung der Bezeichnung Tarif Classic schon Kunden bei der Avacon waren, ist es fraglich, ob dieser Vertrag überhaupt zustande kam. Die vorherigen Sonderverträge wurden nicht gekündigt. Es gibt auch keinen Stichtag, zu dem die Bezeichnung Tarif Classic für alle Kunden gleichzeitig eingeführt wurde.


Bei uns (nun \"ErdgasClassic\") existiert nur ein Uraltvertrag (Mitte der 90er). Dieser heißt \"Standard-Sondervertrag\" .
Zur Preisanpassung heißt es dort
\"8. Landesgas behält sich die Änderung der Vertragspreise vor. Änderungen werden wirksam, sobald sie in einer regionalen Tageszeitung bekannt gemacht wurden.“
\"3. Der Gaspreis wird aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis gebildet. Die jeweils gültigen Vertragspreise sind den Gasversorgungsbedingungen der Landesgas zu entnehmen. Ein Exemplar der zur Zeit geltenden Bedingungen ist beigefügt.\"

Weiter in den

GASVERSORGUNGSBEDINGUNGEN
für Tarif- und Sondervertragskunden

1 Gaspreise (Stand 01.01.1995):
...
1.2 Sondervertragspreise (außertariflich)
Standard-Sondervertragspreis (s. o.)

Sonst nichts zur Preisanpassung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Viele Grüße
Blau Bär


Offline passat

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Erdgas Classic
« Antwort #13 am: 14. Dezember 2008, 22:16:31 »
hallo,
habe seit Januar 2001 einen Gasvertrag mit Avacon. In der Abrechnung vom Mai steht Wärme-Sondervertrag Gas.
Kann ich dazu bis heute angefallene Kosten zurückfordern?

Offline Christian Guhl

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Erdgas Classic
« Antwort #14 am: 15. Dezember 2008, 08:46:10 »
@passat
Die Preiserhöhungen aus den vergangenen Jahren zurückfordern dürfte schwierig werden. Einige Gerichte haben sich auf den Standpunkt gestellt, wer nicht widersprochen hat, hat anerkannt. Ob das so haltbar ist, wird sich herausstellen. Aber für die Zukunft würde ich nur den vertraglich vereinbarten Preis zahlen.Widerspruch nach § 315 einlegen, Abschläge kürzen, nächste Jahresabrechnung korrigieren.Wie ist denn Preisänderungsklausel in dem Vertrag ?

 

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