Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch  (Gelesen 29152 mal)

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Offline Münsteraner

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #15 am: 25. September 2008, 20:40:26 »
Ich würde noch ergänzen:

\"Zusätzlich behalte ich mir schon jetzt für den Fall der Beendigung des aktuellen Sonderabkommens und des Abschlusses eines neuen Vertrages bei Ihnen oder einem anderen Anbieter oder für die Einstufung in die Grundversorgung sämtliche Rechte aus meinem bisherigen Vertragsverhältnis vor, insbesondere hinsichtlich sämtlicher geltend gemachter Einwendungen. Insofern erkenne ich die entsprechende Schlussrechnung nicht dahingehend an, dass ich keine Ansprüche mehr geltend mache.\"

Offline tangocharly

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #16 am: 25. September 2008, 21:15:14 »
Von wegen \"ergänzende Vertragsauslegung\".

Offensichtlich wieder jemand, der den Therorien des VIII. Senats folgt (wenn auch nicht in diesem Punkt) und diejenigen des Kartellsenats ignoriert (BGH, 29.04.2008, KZR 2/07, Rn 30 ff.).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Gas-Rebell

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #17 am: 25. September 2008, 22:11:08 »
@Münsteraner
Danke, gute Idee.

@Black
Wieso sollte ich das im Widerspruchsschreiben erkären müssen?

Offline opa-max

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #18 am: 25. September 2008, 23:57:12 »
@ Münsteraner:
Im letzten Jahr hatte ich mit der EGG in Gera das gleiche Problem. Man hat mir einen neuen Vertrag vorgelegt mit dem Hinweis, daß ich bei Nichtannahme in den Grundversorgertarif eingestuft werde.
Ich habe mich aber nicht beeindrucken lassen, stets Widerspruch gegen neue Preise eingelgt mit Hilfe der hier erstellten Musterbriefe. Nach dem BGH-Urteil vom letzten Jahr kam logischerweise der recht unverfrorene Brief des Versorgers mit der Aufforderung zur sofortigen Nachzahlung. Habe ich aber nicht gemacht, worauf ein Schreiben einer RA-Kanzlei namens des Versorgers kam mit \"letzter Zahlungsfrist\" Ein von mir beauftragter RA hat mit einer einzigen Erwiderung dafür gesorgt, dass erstmal Ruhe herrschte. Die Jahresabrechnung 2007 habe ich entsprechend korrigiert und meine Raten selbst festgelegt. Nun soll zum 1.10. wieder mal der Preis erhöht werden (8%), logischerweise Widerspruch mittels Musterbrief. Der Versorger hat in seiner Antwort fast schon weinerlich auf seine ach so gestiegenen Beschaffungskosten verwiesen und mich gebeten, meine Meinung nochmals zu überdenken (fällt natürlich flach). Kurzum: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, bleiben Sie standhaft, mein Versorger hat in den 3 Jahren meiner Widersprüche noch immer nicht den Klageweg beschritten, was wohl aussagekräftig genug ist.

Offline u.h.

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #19 am: 26. September 2008, 09:05:29 »
Zitat
Original von Münsteraner
@ u.h.

Sorry, aber das halte ich für ausgemachten Unfug! Zum einen wegen des in meinem Fall nicht erkennbaren Kündigungsrechts des Versorgers. Zum anderen, weil es mir im Hinblick auf die angedrohte \"automatische\" Einstufung in die Grundversorgung immer noch unbenommen bleibt, die Einrede der Unbilligkeit aus § 315 BGB zu erheben und meine Abschläge weiterhin zu kürzen.

Wenn Du selbst Entsprechendes versäumt hast, dann generalisiere bitte nicht von Dir auf die Allgemeinheit und verbreite hier fehlgehende \"Schreckensbotschaften\" nach dem Muster \"Es gibt keine Chance. Die Preisspirale wird Euch alle holen.\"

Münsteraner

Hast Du die Antworten der Kartellbehörden gelesen & verstanden?

Glaubst Du wirklich, die Versorger lernen nichts dazu?

Nach einer ordentlichen Kündigung braucht er Dir bloß einen neuen Vertrag anbieten (der natürlich teurer ist als der gekündigte) und versichern, daß er keinesfalls eine Gassperre unternimmt.

Dann bist Du nämlich in der Zwickmühle:
a) Neuer Vertrag akzeptiert - neue Preise anerkannt.
b) Ohne neue Vertrag weitere Gasentnahme - Einstufung in die Grundversorgung ...

Wenn Dein Sondervertrag keine Kündigungsklausel besitzt - meinen Glückwunsch.
Das dürfte heutzutage wie ein Jackpot sein ...


Ansonsten:
Deinen Enthusiasmus in Ehren ... der \'Leidensweg\' den ich schon hinter mir habe, steht Dir noch bevor ...
(Nein, Klage gegen meine Einsprüche etc. hat der Versorger wohlweislich nicht erhoben - sondern einfach förmlich korrekt gekündigt!)

Offline Gas-Rebell

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #20 am: 26. September 2008, 10:32:12 »
@ u.h.

Ich glaube, Du hast Wesentliches nicht verstanden.

\"Zwickmühle\"? Welches Problem hast Du mit der Grundversorgung? Du hast doch auch dort das Recht, die Preise als unbillig zu rügen und Deine Zahlungen zu kürzen (sogar vorläufig auf Null, frag Herrn Fricke mal nach dem Grund). Außerdem kannst Du, wenn es Dir dort tatsächlich zu teuer werden sollte, jederzeit kurzfristig kündigen und in einen anderen Tarif wechseln oder auch zu einem anderen Anbieter. Wovor hast Du Angst?

\"Leidensweg\"?  Was erwartest Du? Dass man mit Wattebäuschchen wirft? Wer beim Kämpfen um mehr Gerechtigkeit leidet, hat tatsächlich ein Problem. ICH leide nicht, sondern ziehe meinen Protest in aller Seelenruhe durch.

Es scheint Dir schwer zu fallen, kühlen Kopf zu bewahren. Insofern würde es mich nicht wundern, wenn Du inzwischen zu den \"Umfallern\" gehörst. Sollte das der Fall sein, dann bist Du allerdings hier im Forum völlig fehl am Platze. Denn dann unterstützt Du andere nicht, ihren Protest gelassen weiterzuführen, sondern verbreitest lediglich Deine eigenen Ängste weiter.

Unterlass insofern bitte zukünftig solche Sprüche wie \"Der \'Leidensweg\' den ich schon hinter mir habe, steht Dir noch bevor ...\". Das hilft hier niemandem weiter.

Offline Münsteraner

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #21 am: 26. September 2008, 10:45:24 »
@opa-max
@Gas-Rebell

Danke für die Unterstützung! Sowas kann ich besser gebrauchen, als das weinerliche Gejammer von u.h..

Münsteraner

Offline Black

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #22 am: 26. September 2008, 10:58:05 »
Zitat
Original von tangocharly
Von wegen \"ergänzende Vertragsauslegung\".

Offensichtlich wieder jemand, der den Therorien des VIII. Senats folgt (wenn auch nicht in diesem Punkt) und diejenigen des Kartellsenats ignoriert (BGH, 29.04.2008, KZR 2/07, Rn 30 ff.).

Was meinen Sie damit?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Black

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Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
« Antwort #23 am: 26. September 2008, 11:43:34 »
Zitat
Original von Gas-Rebell
@Black
Wieso sollte ich das im Widerspruchsschreiben erkären müssen?

Nicht im Widerspruchsschreiben. Sie sollten mir erklären welche Formvorschriften Sie als verletzt ansehen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline u.h.

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« Antwort #24 am: 26. September 2008, 13:30:52 »
Zitat
Original von Gas-Rebell
@u.h.

\"Zwickmühle\"? Welches Problem hast Du mit der Grundversorgung?
Stichwort:
konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie & die diesbezügliche Rechtsunsichersprechung

Zitat

Du hast doch auch dort das Recht, die Preise als unbillig zu rügen und Deine Zahlungen zu kürzen (sogar vorläufig auf Null, frag Herrn Fricke mal nach dem Grund).
1. Soso ... Energie für \"lau\" ... \"na denn ma tau\"
2. Herr Fricke hat ja mit dem Anwaltszwang auch kein finanzielles Problem bzw. Zeitproblem  ... im Gegenteil - ist seine Weiterbildung / Qualifizierung!

Zitat

Außerdem kannst Du, wenn es Dir dort tatsächlich zu teuer werden sollte, jederzeit kurzfristig kündigen und in einen anderen Tarif wechseln oder auch zu einem anderen Anbieter.
Aha! ... und dann auf §315 berufen ????

Zitat

Wovor hast Du Angst?

Es scheint Dir schwer zu fallen, kühlen Kopf zu bewahren. Insofern würde es mich nicht wundern, wenn Du inzwischen zu den \"Umfallern\" gehörst.
1. Ich gehöre leider zu den förmlich korrekt Gekündigten!
2. Angst habe ich keine - ich frage mich bloß (und das kannst Du gerne \"umfallen\" nennen), ob es sich bei der momentanen Wischi-Waschi-Rechtsauslegung überhaupt lohnt wegen 50..100 EUR im Jahr weiter Zeit und Geld (und sei es nur Porto) rauszuwerfen bzw. die Nerven / die Gesundheit zu belasten.

Zitat

Unterlass insofern bitte zukünftig solche Sprüche wie \"Der \'Leidensweg\' den ich schon hinter mir habe, steht Dir noch bevor ...\". Das hilft hier niemandem weiter.
[/SIZE]

Du kannst es nennen wie Du willst - auch Du wirst eines Tages erfahren, daß \"Recht haben\" noch lange nicht \"Recht bekommen\" heißt ...

Und btw.:
Welche konkreten Erfahrungen, Tipps & \'Tricks\' beim Umgang mit Versorgern, Behörden oder Ämtern etc. kannst DU denn in die Diskussion einbringen???

Offline Gas-Rebell

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« Antwort #25 am: 26. September 2008, 13:34:48 »
@Black


Warum sagen Sie als juristischer Fachmann nicht einfach rundheraus, dass Sie meinen, dass die Wortwahl hier eher nicht \"Kündigung verletzt Formvorschriften\" sein sollte, sondern vielleicht eher: \" Ihre Kündigung trägt weder Originalunterschriften (eine vertragliche Schriftformvereinbarung, die einen Verzicht auf die Originalunterzeichnung rechtfertigen könnte, ist nicht erkennbar), noch ist die Bevollmächtigung der Unterzeichner durch Vollmachtsurkunden nachgewiesen (§ 174 BGB).\"

Damit wären Sie hier im Forum erheblich hilfreicher.

Offline Black

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« Antwort #26 am: 26. September 2008, 14:16:28 »
@ Gas-Rebell

Wurde im  Vertrag denn vereinbart in welcher Form die Kündigung erfolgen muss?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Gas-Rebell

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« Antwort #27 am: 26. September 2008, 14:31:48 »
Wohl kaum, wenn mir die Vertragsbedingungen mit Vertragsabschluss nicht vorgelegen haben.

Offline Black

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« Antwort #28 am: 26. September 2008, 17:13:43 »
Dann bedarf die Kündigung keiner besonderen Form und auch nicht der Schriftform. Sie ist Ihnen zugegangen und sie können den Absender zuordnen. Das dürfte genügen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Gas-Rebell

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« Antwort #29 am: 26. September 2008, 17:36:54 »
Zitat
\"Zwickmühle\"? Welches Problem hast Du mit der Grundversorgung?

Stichwort: konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie & die diesbezügliche Rechtsunsichersprechung
Ich sag ja: Angst. Bei etwas mehr Übersicht über das (geringe) Risiko hättest Du bessere Nerven.

Zitat
Du hast doch auch dort das Recht, die Preise als unbillig zu rügen und Deine Zahlungen zu kürzen (sogar vorläufig auf Null, frag Herrn Fricke mal nach dem Grund).  

 1. Soso ... Energie für \"lau\" ... \"na denn ma tau\"
 2. Herr Fricke hat ja mit dem Anwaltszwang auch kein finanzielles Problem bzw. Zeitproblem  ... im Gegenteil - ist seine Weiterbildung / Qualifizierung!
1. Es geht nicht um \"Energie für lau\", sondern darum, den Versorger dazu zu bringen, selbst Klage zu erheben. Denn nur so kann die Billigkeit des Preises letztlich überprüft werden. Und umso weniger man zahlt, desto eher wird Klage erhoben.
2. Wenn man sich an Energiepreisprotesten beteiligen will, dann sollte man bereit sein, dahinein auch nötigenfalls den einen oder anderen Euro, jedenfalls aber auch ausreichend Zeit zu investieren. Reines Trittbrettfahren ist nicht gut für die Nerven.

Zitat
Außerdem kannst Du, wenn es Dir dort tatsächlich zu teuer werden sollte, jederzeit kurzfristig kündigen und in einen anderen Tarif wechseln oder auch zu einem anderen Anbieter.

Aha! ... und dann auf §315 berufen ????
Bingo, nur dann nicht mehr hinsichtlich des vereinbarten neuen Anfangspreises. Deshalb besser in der Grundversorgung bleiben (und bereits vor der Einstufung bezüglich des Gesamtpreises Unbilligkeitsrüge erheben). Dann bist Du auf der sicheren Seite und kannst Deine Zahlungen erst einmal kürzen. Und wenn Du die gekürzten Beträge brav beiseite legst und nicht verpulverst, brauchst Du Dir für den Fall einer Nachzahlung auch keine Sorgen machen.

Zitat
Wovor hast Du Angst? Es scheint Dir schwer zu fallen, kühlen Kopf zu bewahren. Insofern würde es mich nicht wundern, wenn Du inzwischen zu den \"Umfallern\" gehörst.  

1. Ich gehöre leider zu den förmlich korrekt Gekündigten!
2. Angst habe ich keine - ich frage mich bloß (und das kannst Du gerne \"umfallen\" nennen), ob es sich bei der momentanen Wischi-Waschi-Rechtsauslegung überhaupt lohnt wegen 50..100 EUR im Jahr weiter Zeit und Geld (und sei es nur Porto) rauszuwerfen bzw. die Nerven / die Gesundheit zu belasten.
1. Wieso leider? Grundversorgung ist doch überhaupt kein Problem.2.
2. Keine Angst? Doch, nämlich davor Geld und Zeit zu investieren. Du musst Dich schon entscheiden, ob Du richtig mitkämpfen willst oder nicht. Wenn nicht, auch gut. Nur dann lass die richtigen Kämpfer in Ruhe und jammere ihnen nicht die Ohren voll.

Zitat
Unterlass insofern bitte zukünftig solche Sprüche wie \"Der \'Leidensweg\' den ich schon hinter mir habe, steht Dir noch bevor ...\". Das hilft hier niemandem weiter.  

Du kannst es nennen wie Du willst - auch Du wirst eines Tages erfahren, daß \"Recht haben\" noch lange nicht \"Recht bekommen\" heißt ...
Mein Gott, schon wieder so\'n Orakel-Spruch! Lass mich einfach meine eigenen Erfahrungen machen, ok?

Zitat
Und btw.:  Welche konkreten Erfahrungen, Tipps & \'Tricks\' beim Umgang mit Versorgern, Behörden oder Ämtern etc. kannst DU denn in die Diskussion einbringen???
Genügend viele, um meinen Gaspreis-Protest mit aller Konsequenz durchzuziehen. Wenn Du konkretere Fragen stellst, gehe ich auch gern auf diese ein.

 

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