Original von Evitel2004
@all,
als Ben100 in dem Grundsatzfragen einen Thread mit den Titel \"Frage Tarif- oder SV Kunde\" eröffnete, schoss mir auch auf den ersten Blick der Gedanke durch den Kopf \"Ach, wieder ein Thread mehr... \" :rolleyes:.
Allerdings beim Lesen des Beitrags, ist diese Frage nicht unberechtigt, da er sich auf einen Artikel in der Energiedepesche bezieht. Aus dem Grund halte ich den in den Grundsatzfragen schon für richtig. Bloß der Threadtitel war etwas unglücklich gewählt. Deswegen hab ich den geändert und in der ED geblättert, wo das genau steht.
Und hier ausführlicher: Seite 10/11 \"Frohe Botschaft aus Karlsruhe\", Unterartikel \"Der feine Unterschied\", Seite 11 rechts oben.
@all
sorry, aber ich halte diesen thread immer noch für völlig überflüssig,
selbst wenn er
einen Aspekt aus dem Artikel der ED aufgreift.
Aus folgenden Gründen:
1. Ben 100 interessierte sich, warum auch immer, ausschliesslich für eine Definition der
\"besonderen Umstände\", die eine Abweichung in der Einordnung des Tarifes bei Sondervertragskunden, die mit Gas heizen, rechtfertigen könnten.
Und
nicht für eine generelle Unterscheidung zwischen TK und SVK
(zur Erinnerung: er selbst ist per Urteil nachgewiesenermassen TK), die selbstredend und unwidersprochen für die Argumentationskette in Schreiben an die EVU extrem wichtig ist.
2. In der ED steht wörtlich:
Weitere Anhaltspunkte für den Unterschied zwischen Tarif- oder Sondervertragskunde sind:
Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.
Das ist aber nur
ein Punkt der insgesamt 9 Anhaltspunkte!
3. Der Diskussionsverlauf hat sich inzwischen in die Richtung einer generellen Unterscheidung zwischen TK und SVK entwickelt, inklusive der Spekulationen in Bezug auf eine Definition des Begriffs.
Sondervertrag, Sonderabkommen, Normsondervertrag, Bestprice-abrechnung etc.pp......
Das war m.E. absehbar.
4. Zu diesen Themen gibt es aber, wie bereits erwähnt, unzählige Threads, in denen werden viele Aspekte der Unterscheidungsmöglichkeiten erörtert.
Es gibt ebenfalls unzählige Threads, in denen sich RR-E-ft bereits zu einer Unterscheidung äußerte.
Kontrolle des GesamtpreisesNeue Gaspreise und Namen ab 01.10.08ff.5. Davon unabhängig stimme ich @Elmex zu, die Nachweisbarkeit in Verbindung mit den in Verbindung mit der Jahresrechnung aufgeführten Tarife ist ein Indiz. Aber auch nicht mehr.
Denn einige Versorger gehen auch den umgekehrten Weg: sie deklarierten Sondervertragskunden zu TK, da sie sich nach dem BGH-Urteil davon Vorteile versprachen.
6. Fazit: es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an, so dass es niemals eine allgemeingültige Formel zur Unterscheidung in TK und SVK geben wird. Allenfalls Indizien. Und nicht mehr als eine Hilfestellung zur Feststellung des Unterschiedes, aber vor allem auch nicht weniger, hat die ED mit dem Artikel gegeben.
Eine komprimierte Zusammenfassung der Beiträge, die wir hier im Forum schon seit Monaten diskutieren. Das liegt allerdings nur am Erscheinungsmodus der ED
7. Die ursprünglich erwähnten
\"besonderen Umstände\" können nur im jeweiligen Einzelfall, durch RAe oder vor Gericht anhand der jeweiligen Unterlagen geklärt werden.
also doch: wieder ein Thread mehr