Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde  (Gelesen 22082 mal)

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Offline ben100

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\"Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen\".


Wer also nur Gas zum heizen bezieht ist somit SV-Kunde, oder wie ist das zu verstehen bzw. was ist mit \"besondere Umstände\" gemeint?

Quelle: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7383&back_cont_id=4045

Offline ben100

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #1 am: 18. September 2008, 20:42:15 »
Kann denn keiner hierauf antworten vom Bund der Energieverbr. ???

Offline Smithy1

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #2 am: 19. September 2008, 09:06:04 »
Zitat
Original von ben100
Kann denn keiner hierauf antworten vom Bund der Energieverbr. ???

Also mal ganz ehrlich: Wenn Du deine Rechnung ansiehst und deinen Link zu Rate ziehst müsstest Du schon erkennen können ob Du Tarif- oder Sondervertragskunde bist.

Man kann ja ohne Deine Rechnung zu kennen nur das wiederholen was im Link eh schon steht.

Auf meiner Rechnung z.B. (e-On) steht Zählernummer- ET-Tarif-Zeitraum-usw. usw.
Eine glasklare Sache.

Offline Kampfzwerg

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #3 am: 19. September 2008, 09:34:06 »
@smithy1

Dein Mitleid ehrt Dich, ist aber nicht wirklich notwendig, denn wie man an diesem gelungenen Beispiel sehr schön sieht, gibt es auch überflüssige \"Grundsatzfragen\".
siehe hier:
Gerichtsverfahren eines Tarifkunden der NGW

Offline ben100

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #4 am: 19. September 2008, 12:18:04 »
Was ich meinte ist, dieser Satz hier:

\"Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen\".


Wenn das mal einer mit \"Sachverstand\" beantworten könnte wäre ich sehr dankbar.

Irgendwie kommen hier immer nur Antworten von Kleinkindern die, so wie man es von Kindern gewohnt ist, leider nicht sachlich bleiben können. Aber dafür habe ich schon Verständnis. ;(

Offline Cremer

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #5 am: 19. September 2008, 13:29:03 »
@ben100,

die Aussage stimmt so nicht.

Einzig der Vertrag gibt her, ob man Sonder- oder Tarifkunde ist.

SK oder TK ergibt sich aus den Tarifen des jeweiligen Versorgers die angeboten werden und hängen meistens mit der Verbrauchsmenge ab.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Kampfzwerg

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #6 am: 19. September 2008, 13:32:15 »
Erst nachdenken, dann schreiben

Unterforum \"Grundsatzfragen\" und \"Ich brauche dringend Hilfe\"

Hilfe zur Suchfunktion


http://forum.energienetz.de/search.php


@ben100
meine Bemerkung ging, wie eigentlich unschwer zu erkennen war, an Smithy1.
Und sie war weder unsachlich noch als persönlicher Angriff gemeint sondern verdeutlichte schlicht eine Tatsache.
Das kann man von Deinem Beitrag nicht sagen.

\"Überflüssige Grundsatzfragen\" sind z.B. generell Fragen, die bereits aus vielen Perspektiven heraus mehrfach gestellt und beantwortet worden sind. Die Suchfunktion könnte auch oft eine Hilfe sein.

Nicht zuletzt könnte sich der Leser auch fragen, warum diese Frage nicht z.B. dem RA gestellt wurde, der den Fragenden in einem von diesem selbst initiierten Prozess vertreten hat, der inzwischen mit Urteil endete. Oder dem neuen RA, der jetzt den Fragenden in der Berufung vertritt, da dieser den Prozess verlor. Oder inwiefern die Antwort auf diese Frage überhaupt interessant wäre, da es bei dem Prozess um einen TARIFkunden ging.


Vielleicht könntest Du also unter diesen Gesichtspunkten mal darüber nachdenken, w a r u m  keiner Lust hatte diese Frage zu beantworten.
Etwas Selbstreflektion kann keinem schaden, auch Dir nicht.

Und zur Abwechslung könntest Du vielleicht endlich aufhören, Dich ständig und überall immer nur angegriffen zu fühlen. Dafür fehlt mir nämlich langsam das Verständnis. Es nervt langsam.
Im Klartext: Ich habe es nicht zu meiner Lebensaufgabe gemacht, Dich ärgern zu wollen. Da gibt es definitiv wichtigere Dinge.

Offline ben100

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #7 am: 19. September 2008, 14:39:42 »
@Cremer!

Danke für die Antwort. Hatte mir schon gedacht das die Aussage so nicht stimmt. Verwundert hat mich das nur weil es auf den Seiten vom BdEV
steht. Daher war ich ein wenig verwirrt.

Ich weiß natürlich wie ich einzustufen bin, bloß diese Aussage hat mich wieder
ein wenig verwirrt. Eventl. sollte man das dort mal klarer darstellen.

Sicherlich war es etwas bequem von mir hier die Antwort zu suchen, statt
meinen Anwalt zu fragen, aber es ist doch immer wieder witzig wie manche
darauf reagieren.

@ Kampfzwerg
Im Klartext: Ich habe es nicht zu meiner Lebensaufgabe gemacht, Dich ärgern zu wollen. Da gibt es definitiv wichtigere Dinge.

Is schon klar, daher mußt Du dies auch ständig kommentieren. Merkst Du eigentlich nicht wie lächerlich Du Dich hier machst. Ich denke schon, daß es
in Deinem Leben nix wichtigeres gibt als hier ständig die Posting von anderen
mit unnützen Kommentaren zu überziehen. Denk mal darüber nach.   :baby: :evil:


Und jetzt bitte closed hier! Danke

Offline Kampfzwerg

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #8 am: 19. September 2008, 16:50:14 »
@ben100

Verallgemeinerungen werden nicht dadurch wahrer, dass man sie wiederholt.

„Verzeiht euren Feinden, nichts ärgert sie mehr.“

Oscar Wilde


@Evitel2004
Vielleicht könntst Du diesen völlig überflüssigen thread jetzt aus den Grundsatzfragen verschieben. Ben100 hatte ihn ja sowieso schon geschlossen. 8o;)

Offline ben100

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #9 am: 19. September 2008, 20:25:30 »
@Kampfzwerg

Du machst Dich immer noch lächerlich.

Naja, weiß ja das nicht nur ich so denke.

Weitere Kommentare zu sowas spare ich mir lieber.

Offline Rob

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #10 am: 20. September 2008, 12:15:55 »
Hallo,
also mich hat diese Aussage vom BdE auch verunsichert, deswegen erachte ich die Frage von Ben100, unabhängig von seiner Vorgeschichte hier im Forum, als berechtigt.
Auch würde mich interressieren, warum diese Aussage so zustande kommt bzw. so dort noch steht... .

Schöne tag noch,
der Rob

Offline jroettges

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #11 am: 20. September 2008, 12:57:30 »
Zitat
\"Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen\".

Ich will nun nicht über die Beweggründe des BdE rätseln.

Es gibt aber Versorgungsgebiete, da liefert der örtliche Netzbetreiber und Grundversorger auch an Heizgaskunden nur im Rahmen von Tarifen der Grundversorgung.

Als ein Beispiel seien die Stadtwerke Delmenhorst genannt, die nur ein geringes Kontingent an Erdgas zu Fix-Tarifen liefern, dann eindeutig im Rahmen von Sonderverträgen.

Wer es genau wissen will und nicht aus seinen Unterlagen ersehen kann, der frage doch seinen Versorger, nach welchem Vertragstyp man versorgt wird.

Ist es ein Tarif der Grundversorgung oder ist es ein Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung?

Offline DieAdmin

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #12 am: 20. September 2008, 13:18:36 »
@all,

als Ben100 in dem Grundsatzfragen einen Thread mit den Titel \"Frage Tarif- oder SV Kunde\" eröffnete, schoss mir auch auf den ersten Blick der Gedanke durch den Kopf \"Ach, wieder ein Thread mehr... \"  :rolleyes:.

Allerdings beim Lesen des Beitrags, ist diese Frage nicht unberechtigt, da er sich auf einen Artikel in der Energiedepesche bezieht. Aus dem Grund halte ich den in den Grundsatzfragen schon für richtig. Bloß der Threadtitel war etwas unglücklich gewählt. Deswegen hab ich den geändert und in der ED geblättert, wo das genau steht.

Und hier ausführlicher: Seite 10/11 \"Frohe Botschaft aus Karlsruhe\", Unterartikel \"Der feine Unterschied\", Seite 11 rechts oben.

Offline nomos

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #13 am: 20. September 2008, 16:52:00 »
@Evitel2004, für viele Leser ist die Frage SV oder Tarif nicht nur ein feiner, sondern ein wesentlicher Unterschied. Wer das Thema bisher verfolgt hat, der hat auch die Komplexität dieser Grundsatzfrage zur Kenntnis genommen. Es überrascht dann schon, wenn jetzt im Hinblick auf das Urteil vom 29. April 2008 alles so sonnenklar sein soll und diese einfachen Unterscheidungsmerkmale selbst Anwälte nicht erfasst haben:

Zitat
Wer wissen will, ob er Tarif- oder Sondervertragskunden ist, findet die Antwort in den Konzessionsabgaben an die Kommune: Zahlt der Versorger nur die geringere Gebühr von 0,03 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 0,11 Cent pro Kilowattstunde Strom für Sonderabnehmer, handelt es sich um Sondervertragsrecht. Leider versäumen es manche Anwälte, dieses entscheidende Argument vorzubringen, und verlieren deshalb Prozesse.

Wenn im Preisblatt neben einem Kochgastarif weitere Tarife aufgeführt sind und nach einem solchen abgerechnet wird, handelt es sich um einen Sondervertrag.

Werden ab einer bestimmten Abnahmemenge Preisnachlässe angeboten, so handelt es dabei um Sondertarife.
......
    Die abgeführte Konzessionsabgabe ist schon im Einzelfall nicht bekannt. Wer mit Gas heizt dürfte aber nach diesem Text automatisch immer Sondervertragskunde sein. Wo gibt es einen Versorger, der bei Gas und Strom unabhängig vom Verbrauch einen einheitlichen Preis pro kWh berechnet? Da steht schon der Grundpreis dagegen, den man ohnehin zuerst abschaffen sollte. Den verbrauchsunabhängigen einheitlichen Gaspreis gibt es wohl nur an der Tankstelle für Kraftfahrzeuge mit Gasantrieb.

    Aber warum gibt es das eigentlich nicht auch für Heizgas? Energiesparen würde dann nicht zu einem höheren kWh-Preis führen und wäre wirklich ein Anreiz; z.B. auch im Sinne von §40 Abs.3 EnWG. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Offline DieAdmin

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« Antwort #14 am: 20. September 2008, 18:03:24 »
@nomos,

das das Posting nun an mich geht, verwirrt mich etwas.

Ich habe weder den Artikel geschrieben bzw den entsprechenden Untertitel verfasst \"\"Der feine Unterschied\"

 

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