Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungserinnerung der besonderen Art  (Gelesen 37791 mal)

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Offline khh

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #45 am: 11. Dezember 2012, 19:07:50 »
In dem Schreiben der EGNW steht:
Hier wirkt die Insolvenz der EnerGen Süd nach. Mitglieder versuchen durch Einbehalte, Rücklastschriften und Verrechnungen die Schäden auszugleichen, die ihnen durch die Insolvenz der EnerGen Süd entstanden sind. Die EGNW war nie Zahlungsempfänger und  die Gelder befinden sich nicht in ihrem Besitz. 
Forderungen aus EGNW Rechnungen stehen der EGNW uneingeschränkt zu. Noch wird in jedem einzelnen Fall eine gütliche Einigung gesucht.
[Hervorhebung durch khh]

@jroettges
Falls Mitglieder so handeln, wie vorstehend beschrieben, warum sollten diese Mitglieder dann klagen? In den Fällen wird EGNW doch wohl selbst klagen müssen, wenn man Forderungen aus Rechnungen durchsetzen möchte.

Dann wird es allerdings sehr spannend, wie EGNW ein Gericht überzeugen will, dass Forderungen aus EGNW-Rechnungen der Genossenschaft uneingeschränkt bzw. überhaupt zustehen. Dazu spreche ich nur einige Punkte an:
Wie will man die ohne Auftrag und Vollmacht durch die Mitglieder (unter Verletzung von Datenschutzbestimmungen!) zustande gekommenen Vermittlungen an EnerGenSüd erklären? Wie will man die diversen EGNW-Schreiben/Informationen erklären, mit denen die Mitglieder über die wahre Vertragssituation (selbst noch Ende 2011!)  - vorsichtig formuliert -  „im Unklaren gelassen“ wurden? Wie sollen Verträge mit den Mitgliedern ab 01.10.2011 (Gas) bzw. 01.01.2012 (Strom) zustande gekommen sein, obwohl deren (angebliche) Verträge mit EGS mangels deren Kündigung gegenüber den Kunden bzw. mangels Kündigung durch die Kunden über die genannten Termine hinaus fortbestanden und auf welche in diesem Zusammenhang erteilte Einzugsermächtigungen beruft sich EGNW? 
Und wie will sich die EGNW gegen Widerklagen von Beklagten bzgl. deren sicherlich berechtigte Schadensersatzforderungen (Schäden durch die EGS-Insolvenz) wehren?

Soll vielleicht IHRE vorstehende „Klarstellung“ dazu geeignet sein ?   ::)
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2012, 19:19:24 von khh »
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Offline Energiesucher

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #46 am: 11. Dezember 2012, 19:25:26 »
Soso EGS  war  eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder. Hätten die von anfang gewusst ,das sie die EGS beliefert und nicht die EGNW wie man bei ihren auftritt glauben konnte,wären sie sicher nicht mitglieder der genossenschaft geworden. Naja wären dann vielleicht nur die hälfte der fast 1900 neue mitglieder geworden.
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2012, 20:02:18 von Energiesucher »

Offline khh

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #47 am: 11. Dezember 2012, 20:11:42 »
... Mit große Sicherheit werden die Messer schon gewetzt und man wird mit allen möglichen
Frechheiten und Unterstellungen gegen mich selbst über meine Argumentation herfallen. ...

@jroettges

Nee,
warum sollten die „ständig über die EGNW herziehenden oberschlauen Postern“ sich damit
abmühen, mit diesem Beitrag haben Sie sich doch bereits selbst hinreichend diskreditiert!

Und der EGNW werden neue Mitglieder und Kunden nun sicherlich in Scharen zulaufen.  ;D
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Offline Didakt

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #48 am: 11. Dezember 2012, 21:00:28 »
Möge ihm und seinen Jüngern nach einem kenntnisreichen Wirken voller Energie gemäß des ordentlichen Kaufmannes Geboten nun Frieden und zu guter Letzt Erfolg in seiner Genossen-schaft vergönnt sein, sagt mit den besten Wünschen für ein friedvolles, gesegnetes Weihnachtsfest ein versöhnliches, bald ausgeschiedenes Mitglied der EGNW. :(

Offline Neu-Genosse

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #49 am: 11. Dezember 2012, 22:06:08 »
@s.lange
Zitat
Das macht doch Sinn, denn irgendwie muss ja Geld in die Kasse. Vor allem weil jetzt unangenehme Mitglieder aus dem internen Bereich einfach ausgeschlossen werden und ihnen Nahe gelegt wird bitte Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.

Diese Mitleidstour hatten wir hier doch schon einmal ........... da war von einem unschuldigen kleinen Familienunternehmen die Rede, unter dem gleichen Nick schrieb einmal der Geschäftsführer persönlich und ein andermal der Alleingesellschafter.
Ebenso seltsame Dinge geschahen dann in Mitgliederforum der EGNW. Kurz vor der letzten GV wurde dort ein Beitrag zur TO der GV geschrieben, ganz wenig später wurde mit dem gleichen Wortlaut und anderen Begehren mindestens ein Mitglied der EGNW von dem Herrn Alleingesellschafter angeschrieben, wohl mit dem Ziel ein Wenig Unruhe in die GV zu bringen.

Ich denke sie könnten hier im öffentlichen Forum ein wenig Klarheit in diese Auffälligkeiten bringen.
Der Neu-Genosse

Offline s.lange

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #50 am: 11. Dezember 2012, 22:10:27 »
@ Neu-Genosse

sorry, ich kann Ihnen nicht folgen und weiß nicht was Sie von mir wollen?

Offline Stromfraß

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #51 am: 12. Dezember 2012, 08:51:14 »
EGNW Geschädigter schrieb:
Zitat
Ich habe die EGNW gebeten, auf ihre Forderung zu verzichten, bis die von mir angerufene Schlichtungsstelle ihr Urteil fällt. Als Antwort bekam ich eine Woche später die letzte Mahnung mit Fristsetzung, danach würde die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.
Dazu 2 Fakten:
1. Die Bearbeitungszeiten bei der Schlichtungsstelle Energie sind derzei deutlich länger als die ursprüngliche Zielsetzung von 3 Monaten. Eine Beschwerde von mir ist dort seit Juli in Bearbeitung.
2. Ich erhielt von meinem damaligen Stromlieferanten ebenfalls eine letzte Mahnung. Danach wurde ein Inkassounternehmen eingeschalten. Als ich denen erklärte, dass die Forderung unberechtigt ist und eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle in Kenntnis des Stromlieferanten vorliegt, wurden sofort weitere Aktivitäten eingestellt. Also nicht ins Bockshorn jagen lassen!

Offline EGNW-Geschädigter

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #52 am: 09. April 2014, 17:12:31 »
Hallo liebe Leute!

Ich melde mich nach langer Zeit zurück. Mein Nickname hat jetzt einen Bindestrich, da ich den Provider wechseln mußte und die alte Mail-Adresse ungültig ist.

Ich hatte ja im Oktober 2012 einen Antrag auf Schlichtung gestellt. Die Schlichtungsstelle hat mich immer wieder vertröstet, bis ich eine Beschwerde an das Justizministerium abgeschickt habe. Am 15.10.2013 erhielt ich dann ein Schreiben, daß die EGNW um Stellungnahme gebeten wird und dazu drei Wochen Zeit hat. Wieder hörte ich lange nichts, wieder fragte ich nach, wieder kam keine Antwort. Heute erhielt ich nun einen Brief.

Die EGNW habe Insolvenz angemeldet. Daher sei mein Antrag unzulässig. (Zur Erinnerung: die haben es ein ganzes Jahr verschleppt!) Außerdem bitte man um Entschuldigung, eine Mitarbeiterin sei lange krank gewesen.

Ich fühle mich jetzt nach Strich und Faden verarscht. Hätte die Schlichtungsstelle, wie in der Satzung steht, die Sache in drei Monaten behandelt, hätte ich jetzt wahrscheinlich mein Geld zurückerhalten. Nun ist auch noch der Genossenschaftsbeitrag (100€) futsch.

Was soll ich sagen, das System hat funktioniert.

Offline Didakt

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #53 am: 09. April 2014, 17:59:25 »
Zitat von: EGNW-Geschädigter
Was soll ich sagen, das System hat funktioniert.

Ja, ohne Frage, und zwar das "System EGNW". Es ist inzwischen Geschichte! Was glauben Sie wohl, wie viele Mitglieder ihren Gen-Anteil in den Schornstein schreiben mussten? Es sind runde 2.800. Ein Bravourstück, das seinesgleichen sucht! :D

 

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