Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: stromer51 am 16. Oktober 2013, 11:47:05

Titel: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: stromer51 am 16. Oktober 2013, 11:47:05
Hallo,
ein Almado Kunde (Versorgungsbeginn 01.01.2013)  hat am 15.09.2013 per Mail ein 6 seitiges Schreiben bekommen.
Beachtlich ist dabei der Absatz mit dem Grundpreis. (Seite 4 der Mail)
Der soll von jetzt 97,80EUR auf 262,20EUR jährlich steigen!!
Das die 6 Seiten nicht den Anforderungen eines Preiserhöhungsschreiben 
erfüllen, sei nur am Rande erwähnt.

Meine Frage hat noch jemand solche Mails erhalten?

Auszug aus der Mail von Almado Energy  15.09.2013 daraus:

[EMail entfernt]

Hier das Zitat von Seite 4 der Mail
[EMail entfernt]
Titel: Re: Re: Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 16. Oktober 2013, 11:57:47
Sie werden schon genauere Angaben zu den Inhalten des Schreibens (insb. S. 3) machen müssen, wenn Sie hilfreiche Antworten zu der in der Tat exorbitanten Erhöhung des Grundpreises haben wollen.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 11. November 2013, 22:13:52
Hallo,
ein Almado Kunde (Versorgungsbeginn 01.01.2013)  hat am 15.09.2013 per Mail ein 6 seitiges Schreiben bekommen.
Beachtlich ist dabei der Absatz mit dem Grundpreis. (Seite 4 der Mail)
Der soll von jetzt 97,80EUR auf 262,20EUR jährlich steigen!!
Das die 6 Seiten nicht den Anforderungen eines Preiserhöhungsschreiben 
erfüllen, sei nur am Rande erwähnt.

Meine Frage hat noch jemand solche Mails erhalten?

Auszug aus der Mail von Almado Energy  15.09.2013 daraus:

[EMail entfernt]

Hier das Zitat von Seite 4 der Mail
[EMail entfernt]

Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 11. November 2013, 23:00:06
Hallo zusammen,
ich habe am 13.09.2013 ebenfalls solch eine Mail von der almado "immergrün" erhalten. Hier der gesamte Wortlaut (6 Seiten).


[EMail entfernt]


Wenn ich das richtig sehe, dann "darf" ich aufgrund der SEPA-Anpassung den Stromvertrag bis zum 01.12.2013 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Da mein Vertrag seit dem 01.01.2013 läuft, würde dies bedeuten, dass ich den Vertrag vor Erfüllung des einen Jahres kündigen würde und somit almado mir keine Boni zu zahlen braucht. Kündige ich nicht, habe ich almado ein weiteres Jahr an den Hacken plus 12 x 19,95 EUR. Grundpreis, welchen ich bis dato nicht hatte. Dazu kämen noch die "normalen" Preise pro kwh..
Eigentlich bleibt mir nur noch, den Vertrag mit almado fristgerecht zum 31.12.2013 zu kündigen und reihe mich in die Schar der Leute ein, die mit almado Stress haben wegen der Boni.

Wie seht ihr die Angelegenheit und vor allem, was kann ich tun ???
Zum 01.12.2013 kündigen ? Eher nicht
Zum 31.12.2013 kündigen ? Ist wahrscheinlich der beste Weg !?

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe. :)
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 12. November 2013, 00:10:58
Wenn ich das richtig sehe, dann "darf" ich aufgrund der SEPA-Anpassung den Stromvertrag bis zum 01.12.2013 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Da mein Vertrag seit dem 01.01.2013 läuft, würde dies bedeuten, dass ich den Vertrag vor Erfüllung des einen Jahres kündigen würde und somit almado mir keine Boni zu zahlen braucht. Kündige ich nicht, habe ich almado ein weiteres Jahr an den Hacken plus 12 x 19,95 EUR. Grundpreis, welchen ich bis dato nicht hatte. Dazu kämen noch die "normalen" Preise pro kwh..
Eigentlich bleibt mir nur noch, den Vertrag mit almado fristgerecht zum 31.12.2013 zu kündigen und reihe mich in die Schar der Leute ein, die mit almado Stress haben wegen der Boni.

Wie seht ihr die Angelegenheit und vor allem, was kann ich tun ???
Zum 01.12.2013 kündigen ? Eher nicht
Zum 31.12.2013 kündigen ? Ist wahrscheinlich der beste Weg !?

Hallo dak,

warum sollten Sie den Vertrag aufgrund der SEPA-Anpassung zum 01.12.2013 kündigen, dass hätte die 365 AG (vormals almado AG) "immergrün" wohl zu gern ;)  -  solch ein "Angebot" passt allerdings zu deren hinreichend bekannte Geschäftsgebaren!  >:(

Kündigen Sie zum Ablauf des 31.12.2013 (= zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres) per EMail und sicherheitshalber auch per Einwurf-Einschreiben (womöglich verlangen die AGB ohnehin 'schriftlich' oder 'Schriftform'), sofern die Kündigung dem Versorger jetzt noch fristgemäß lt. AGB zugestellt werden kann!

Die Ihnen mit der EMail "untergejubelte" Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014 dürfte unwirksam sein, da die Mitteilung keinen Hinweis auf Ihr gemäß rechtlicher Vorgaben unabdingbares, fristloses Sonderkündigungsrecht beinhaltet.
Dieses Sonderkündigungsrecht können Sie nach wie vor noch ausüben (ebenfalls zum Ablauf des 31.12.2013), insbesondere dann, wenn die ordentliche Kündigung lt. 2. Absatz zeitlich nicht mehr machbar sein sollte.

zu Seite 4 der EMail vom 13.09.2013:
Zitat
Sollte es zum 01.01.2014 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden weiter. Hierauf möchten wir Sie bereits heute hinweisen.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe etwaiger Änderungen (voraussichtlich am 15.10.2013) werden wir dies Ihnen auf der Seite www.kundenserviceenergie.de/umlagen/2014 bekannt geben.

Auch hier  - und wohl ebenso in der vorstehend avisierten 'Bekanntgabe' durch immergrün sowie vermutlich in deren diesbzgl. AGB-Klausel -  fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung, was jedes für sich ebenfalls eine Unwirksamkeit der sogen. 'Umlagen- und Abgaben-Weiterreichung' zur Folge haben dürfte.  :)

Gruß, khh 

1. Nachtrag: Wegen der Grundpreisanpassung ab 01.01.2014 soll es anscheinend wohl doch eine Sonderkündigungs-möglichkeit geben - vgl. Seite 4 der EMail:
Zitat
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).

2. Nachtrag: Bei dem anstehenden Versorgerwechsel diesmal die hier im Forum schon x-mal benannten (vermeintlich günstigen) Billiganbieter mit höchst unseriösen Geschäftsgebaren unbedingt meiden  -  siehe bspw. auch hier:  www.bezahlbare-energie.de  unter "Kriterien für Wechselempfehlungen" und "Konzept für jährliche Wechsel" !!


Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 13. November 2013, 23:56:29
Hallo khh,   
                                                                                                                                                        erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und Unterstützung. Das Kündigungsschreiben zum 31.12.2013 ist gestern Morgen per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg nach Köln zu immergrün. Sollte also kein Problem darstellen mit der fristgerechten Kündigung. (6 Wochen vor Vertragsende). Jetzt bin ich einmal gespannt, was jetzt für eine Reaktion von Seiten immergrün erfolgen wird. Eigentlich sollte ich damit rechnen, daß ich von denen eine Kündigungsbestätigung vor dem 31.12.2013 erhalten werde, damit diese die Boni nicht zu zahlen brauchen.

Wenn das denn so sein sollte, gibt es in diesem Forum ja genug Antworten und Unterstützung, wie man damit weiter umgehen sollte. Vielen Dank schon einmal im Voraus für die weitere Unterstützung. Werde auf jeden Fall mit immergrün in den Ring steigen falls erforderlich. >:(.        Ich halte euch auf dem Laufenden.  ;)
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 14. November 2013, 00:16:25
Hallo khh, habe im Kündigungsschreiben formuliert "Hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag fristgerecht zum 31.12.2013." Sie haben in ihrer Antwort "Kündigen Sie zum Ablauf des 31.12.2013" extra hervorgehoben. In meinem Kündigungsschreiben habe ich das Wort "zum Ablauf" nicht verwandt. Hoffe, es ist jetzt kein Fehler von meiner Seite entstanden ? Gruss dak  ???
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 14. November 2013, 00:32:35
... Das Kündigungsschreiben zum 31.12.2013 ist gestern Morgen per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg nach Köln zu immergrün. ...

Hm, womöglich macht immergrün daraus 364 Tage Vertrags- und Lieferdauer.  :-\
Wenn die ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung bis Ende Nov./Anfang Dez. nicht zugegangen ist,
ggf. eine Sonderkündigung mit der Formulierung "zum Ablauf des 31.12.2013" nachschieben!

Wenn die AGB eine Kündigung in Textform zulassen, dann umgehend auch eine entsprechend ergänzte
ordentliche Kündigung per EMail hinterher.
 
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: NickF95 am 27. November 2013, 22:20:12
Hallo zusammen,

wollte mal nachfrage wie es hier bei den beiden Beteiligten bislang weitergegangen ist?
Hat almado die Kündigung bereits bestätigt?
Habt Ihr bereits eine - ursprünglich ab dem 15.10. angekündigte - Mail mit Preiserhöhungen für 2014 erhalten?

Gruß
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 28. November 2013, 07:15:06
Hallo NickF95,
mittlerweile habe ich ein 2. Einschreiben mir Rückschein nachgeschoben und mein 1. Kündigungsschreiben "Kündigung meines Stromliefervertrages zum 31.12.2013" ergänzt mit "Kündigung meines Stromliefervertrages zum Ablauf des 31.12.2013". Alles innerhalb der 6 wöchigen Kündigungsfrist.
Am 19.11.2013 habe ich durch den Kundenservice-energie eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten mit folgenden Wortlaut:"

[EMail entfernt]

Habe vorsichtshalber auf diese E-Mail am 19.11.2013 geantwortet und extra noch einmal darauf hingewiesen, daß ich den Vertrag zum Ablauf des 31.12.2013 (nach Ablauf des 1. Lieferjahres) gekündigt habe. Weiter habe ich in meiner E-Mail um eine Kündigungsbestätigung zum Ablauf des 31.12.2013 gebeten. Jetzt bleibt mir nur noch abzuwarten, bis ich immergrün nach Ablauf des 1. Vertragsjahres meinen Zählerstand mitgeteilt und die Abschlußrechnung erhalten habe. Nachtigall ich hör dir trappsen. ???. Mal Abwarten, was dann passiert. Ich habe mir zwischenzeitlich ab den 01.01.2014 einen neuen Stromanbieter gesucht. Der Wechselprozess läuft zur Zeit. Es ist bestimmt kein Strom mehr von almado bzw. 365 AG. Ich bin geheilt und hoffe, daß ich diese Angelegenheit inkl. Bonusauszahlung von immergrün erfolgreich hinter mich bringe. Werde auf jeden Fall nicht zurück schrecken die Schlichtungsstelle und oder meinen Rechtsschutz einzusetzen, falls nötig.  >:(. Also auf gar keinen Fall aufgeben.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 28. November 2013, 10:53:20
Hallo NickF95,

Sie können Ihr gesetzliches und in der nachstehend zitierten almado-Email auch angeführtes Sonderkündigungsrecht "zum Abblauf des 31.12.2013" ausüben aufgrund der mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014:
Zitat
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren.
Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert. Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).

Sorry, diese Erhöhung des Grundpreises hatte ich gestern übersehen bzw. nicht berücksichtigt!  ;)



Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: NickF95 am 28. November 2013, 13:36:43
Na perfekt! Dann hab ich genau das was ich wollte - ein Sonderkündigungsrecht - und bin somit für das nächste Jahr raus aus der Nummer "almado".

Sollte ich vor dem 01.02. bzw 01.01.2014 die fristlose Kündigung rausschicken, werden die mir wahrscheinlich (wenn auch ohne - gesetzliche - Berechtigung) schlimmstenfalls - so wie ich das bereits in manchen Einträgen herausfiltern konnte - diese 25% Boni streichen.

Hat jemand eine Mustervorlage für so einen Sonderkündigungsrecht im Fall einer Preiserhöhung? :-)

DANKE nochmals an alle die mir hierzu geholfen haben.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 28. November 2013, 13:48:38
Jetzt mal Schritt für Schritt und nicht alles hypothetisch durchspielen ;) :

1. Sonderkündigung raus (und seriöseren neuen Anbieter suchen); 2. auf Kündigungsbestätigung warten (muss innerhalb von 2 Wochen zugehen); 3. auf Schlussrechnung warten (muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende zugehen).

Falls es irgendwo haken sollte, hier wieder melden: Da werden Sie geholfen :) !

Eine "Mustervorlage" braucht man nicht  -  es genügt bspw.:
"Aufgrund Ihrer Email-Mitteilung vom ... zur Erhöhung des Grundpreises ab 01.01.2014 nehme ich mein
Sonderkündigungsrecht wahr und kündige meinen Vertrag Nr. ........ hiermit zum Ablauf des 31.12.2013.
Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Vertrages innerhalb der nächsten 14 Tage." 
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: Leuchtbirne am 29. November 2013, 10:19:43
Hallo Zusammen, zunächst vielen dank an alle die hier ihre Ratschläge und Meinungen veröffentlicht haben.
Auch ich habe heute per Mail das o.g. Schreiben bekommen. Zunächst meine Vertragsdaten vom 01.10.2013
______________________________________________________________________________________________
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif / Paket:
immergrün! ökosiegel B
6200
100% Ökostrom mit
TÜV-Zertifikat
Arbeitspreis: 22,00 Cent/kWh
Der Arbeitspreis ab der 6.201 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Grundpreis: 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
monatlicher Abschlag ab 01.10.2013 € 124,00 pro Monat
____________________________________________________________________________________________

Mit dem heutigen Schreiben finde ich auf Seite 4 (gekürzt) folgendes:

Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 27,39 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.

Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 22,99 Cent/kWh liegt. (also 0,99 Cent mehr)
____________________________________________________________________________________________

Habe ich es richtig verstanden, dass die € 27,39 erst ab 01.10.14 berechnet werden?
____________________________________________________________________________________________

Da ich bereits im Oktober 2013 den Lastschrifteinzug genehmigt habe, warum sollte ich jetzt nochmals ein
SEPA-Mandat erteilen? Im Wortlaut zu den allgemeinen Informationen zum Sepa-LS-Verfahren habe ich beim googeln
folgendes entdeckt:

Die Voraussetzungen für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist ein gültiges Mandat.
a) Lastschriftvereinbarung liegt bereits vor
Die bisher mit der Bank getroffenen Lastschriftvereinbarungen bleiben von den neuen SEPA-Lastschriftverfahren unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Diese Lastschriftvereinbarungen sind jedoch in ein SEPA-Mandat umzuwidmen.
Das Mandat ist dem Zahlungspflichtigen lediglich zuzusenden und muss nicht gegengezeichnet werden. Eine Kopie ist aufzubewahren.
__________________________________________________________________________________________________________

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass ich mit der weiteren Zustimmung, die eigentlich gar nicht nötig wäre, etwas anerkenne was mir später Nachteile bringen könnte.

Andere Institutionen stellen doch auch einfach um und es genügte mir das nur mitzuteilen. Würde ich das nicht wollen, könnte ich ja Widerspruch einlegen.

Habe die Befürchtung, wenn ich zum "Selbstzahler" werde, dass mir wieder irgendwo versteckte "Verwaltungskosten" reingewürgt werden. Ausserdem stellt sich die Frage, ob ich aufgrund der "hoheitlichen Umlage" dann ab 01.01 oder ab 01.02.14 nur 0,99 Cent mehr überweisen muss?
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 29. November 2013, 12:09:39
Mit dem heutigen Schreiben finde ich auf Seite 4 (gekürzt) folgendes:
Zitat
Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 27,39 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.

Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der hiernach bei 22,99 Cent/kWh liegt. (also 0,99 Cent mehr)
Habe ich es richtig verstanden, dass die € 27,39 erst ab 01.10.14 berechnet werden?

Hallo Leuchtbirne,
das haben Sie richtig verstanden, für den Grundpreis (z.Zt. wirklich 0,00 EUR/Monat ?) wirkt bis 30.09.2014 die sogen. ‚eingeschränkte’ Preisgarantie.

Frage: Wurde der Arbeitspreis vom Versorger tatsächlich mit „22,00 Cent/kWh inkl. Bonus 25 %“ bestätigt und wird der Bonus sofort beim Abschlag (6.200 kWh x 22 Cent = 1.364 EUR : 11 = 124 EUR) berücksichtigt? Das ist jedenfalls eher ungewöhnlich und wäre wohl höchst fragwürdig, wenn eine (endgültige) Bonusgewährung noch von irgendwelchen zu erfüllenden Kriterien abhängig ist!?

Die (womöglich verspätet) mitgeteilte Arbeitspreisanpassung um 0,99 Cent ab 01.01.2014 wegen „Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben weitergeben“ ::)  ist unwirksam (und muss folglich nicht bezahlt werden), wenn in der AGB auch zu einer solchen ‚Weitergabe’ kein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist bzw. in der vorliegenden Mitteilung nicht eingeräumt wurde.
Falls Sie sich sofort und nicht erst zum Ende des 1. Lieferjahres, also zum Ablauf des 30.09.2014 von diesem Versorger verabschieden möchten, dann können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.12.2013 wahrnehmen (auch wenn Almado u.U. zunächst ,Stress' machen dürfte).

Dass ein neues SEPA-Mandat unterschriftlich erteilt werden soll (wird die 365 AG einbezogen ?) ist zwar ungewöhnlich, irgendwelche Nachteile sind m.E. aber nicht ersichtlich (aber aufpassen, WER abbucht - siehe TelDaFax !). Für "Selbstzahler" können nur dann (angemessene) Kosten belastet werden, wenn das in der AGB vorgesehen ist. Und von einer Erhöhung des Abschlagsbetrages ist doch nirgendwo die Rede, oder ;) ?   
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: stromer51 am 29. November 2013, 15:30:14
Hallo Leuchtbirne,

an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen.
Das mit dem erhöhten Grundpreis mit Beginn des 2. Versorgungsjahres kann ich bestätigen.
Wenn sie Mitte Juli 2014  fristgerecht zum 30.9.2014 24:00 Uhr kündigen, können die den Grundpreis
ruhig noch höher in die Mails reinschreiben.

Sie haben einen Paketpreis mit 6200 kWh/Jahr. Was sie weniger verbrauchen schenken sie der 365 AG,
mehr müssen sie mit 40 Cent/kWh bezahlen.

Wenn ihr Jahrespreis 12x 124 EUR = 1488 ist und das haben sie schwarz auf weis, dann würde ich die
ersten 12 Monate mitmachen.
Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen.
Höherer Abschläge nur wenn dazu auch eine Rechnung vorliegt.
Ich betrachte ihren Preis als günstig. Bonus ist sicher nicht eingerechnet.

Das aktuelle Angebot im gleichen Tarif sieht so aus. Bei jeder PLZ kommt ein anderer Jahrespreis heraus.
Das könnten die Unterschiede bei den Netzgebühren sein. Schauen sie selbst nach. Der aktuelle Preis rechnet sich vielleicht nicht mehr.

Tarif: immergrün! ökosiegel
Versorgungsgebiet    55127 Mainz
Verbrauch    6200 Kilowattstunden
Verbrauchspreis (Hauptzeit)    45,00 Cent / kWh
Paketpreis    1.732,30 Euro / Jahr für 6200 kWh
Neukundenbonus:   25 % auf die Gesamtkosten
Gesamtkosten    1.732,30 Euro / Jahr
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 29. November 2013, 16:09:43
Hallo Leuchtbirne,
an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen. ...

Bei vorgesehener fristgerechter Kündigung "zum 30.9.2014 24:00 Uhr" wäre das eine rationale Entscheidung.

... Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen. ...

Von "schuld" redet hier keiner. Wenn bei einer 'Weiterreichung' von Umlagenerhöhungen etc. nicht auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird oder dieses in den AGB sogar ausgeschlossen ist, dann "muss" niemand solch eine Preiserhöhung bei keinem Anbieter bezahlen!
Es reicht aus, wenn diesbzgl. Widerspruch nach Zugang der Schlussrechnung eingelegt und der Preiserhöhungsbetrag NICHT gezahlt wird.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: Leuchtbirne am 29. November 2013, 16:14:04

Frage: Wurde der Arbeitspreis vom Versorger tatsächlich mit „22,00 Cent/kWh inkl. Bonus 25 %“ bestätigt und wird der Bonus sofort beim Abschlag (6.200 kWh x 22 Cent = 1.364 EUR : 11 = 124 EUR) berücksichtigt? Das ist jedenfalls eher ungewöhnlich und wäre wohl höchst fragwürdig, wenn eine (endgültige) Bonusgewährung noch von irgendwelchen zu erfüllenden Kriterien abhängig ist!?

Nein, der Bonus von 25% wird mit der Schlussrechnung gewährt

Die (womöglich verspätet) mitgeteilte Arbeitspreisanpassung um 0,99 Cent ab 01.01.2014 wegen „Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben weitergeben“ ::)  ist unwirksam (und muss folglich nicht bezahlt werden), wenn in der AGB auch zu einer solchen ‚Weitergabe’ kein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist bzw. in der vorliegenden Mitteilung nicht eingeräumt wurde.
Falls Sie sich sofort und nicht erst zum Ende des 1. Lieferjahres, also zum Ablauf des 30.09.2014 von diesem Versorger verabschieden möchten, dann können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.12.2013 wahrnehmen (auch wenn Almado u.U. zunächst ,Stress' machen dürfte).

nun, die 0,99 Cent bringen mich zum Glück nicht an den Rande des Ruins :-)

Dass ein neues SEPA-Mandat unterschriftlich erteilt werden soll (wird die 365 AG einbezogen ?) ist zwar ungewöhnlich, irgendwelche Nachteile sind m.E. aber nicht ersichtlich (aber aufpassen, WER abbucht - siehe TelDaFax !). Für "Selbstzahler" können nur dann (angemessene) Kosten belastet werden, wenn das in der AGB vorgesehen ist. Und von einer Erhöhung des Abschlagsbetrages ist doch nirgendwo die Rede, oder ;) ?

nein, der Abschlagsbetrag wird bisher nicht erhöht. In der neuen Lastschrift Einzugermächtigung steht nichts von 365 AG, sondern nur Almado AG, also wie bisher

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Ich werde nun alles einmal soweit belassen und habe mir den Kündigungstermin für Mitte Juni 2014 vorgemerkt. Mitte Juni deshalb, weil der Beginn eigentlich zum 01.08.13 hätte sein sollen. (Vertragsabschluss 28.07.13) Da der Kundenservice meinen alten Anbieter verwechselt hat, bekam ich immer wieder Schreiben mit dem Vermerk "Störung bei der Anmeldung) Mit der Lieferung wurde also zum 1.10.13 begonnen. Wer weiss, welches Datum die wieder zu Grunde legen. Hatte mit meinem vorherigen Anbieter (Stromio) auch Theater, bis mir dann endlich die Kündigung bestätigt wurde. Zunächst wurde behauptet, ich hätte 6 Wochen Kündigungsfrist, was ich aber mit den mir zugesendeten AGBs wiederlegen konnte. Da waren es nämlich nur 4 Wochen.

Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: Leuchtbirne am 29. November 2013, 16:22:45
Hallo Leuchtbirne,
an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen. ...

Bei vorgesehener fristgerechter Kündigung "zum 30.9.2014 24:00 Uhr" wäre das eine rationale Entscheidung.

So werde ich es auch machen, vielen Dank!

... Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen. ...

Von "schuld" redet hier keiner. Wenn bei einer 'Weiterreichung' von Umlagenerhöhungen etc. nicht auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird oder dieses in den AGB sogar ausgeschlossen ist, dann "muss" niemand solch eine Preiserhöhung bei keinem Anbieter bezahlen!
Es reicht aus, wenn diesbzgl. Widerspruch nach Zugang der Schlussrechnung eingelegt und der Preiserhöhungsbetrag NICHT gezahlt wird.

auch das halte ich für eine vernünftige Lösung

Ich bedanke mich bei allen für die zahlreichen Antworten.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: Leuchtbirne am 29. November 2013, 16:30:42
Hier nochmals das Schreiben bezüglich der neuen Lastschrift-Einzugermächtigung:

Ich/wir ermächtige(n) die almado AG, Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank:
DE34ZZZ00000117309, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der almado AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der Satz hat es in sich. Der von mir mit Unterstrich versehene Textteil gleicht ja fast einer Verpflichtung auf Teufel komm raus. Im Falle einer Rücklastschrift wird man eventuell gleich als "Kreditbetrüger" verfolgt?

In den alten Einzugsermächtigungen stand nämlich immer der Textteil: "wenn Konto nicht die nötige Deckung aufweist, bla bla keine Verpflichtung"

In meinem Beruf habe ich u.a. auch mit Kreditgeschäften zu tun und stellte in der Vergangenheit häufiger fest, dass in Schufa-Auskünften zwischenzeitlich Lastschriftrückgaben vermerkt sind. Ich denke, das hat nur mit dieser Klausel zu tun.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 29. November 2013, 16:36:38
... Ich werde nun alles einmal soweit belassen und habe mir den Kündigungstermin für Mitte Juni 2014 vorgemerkt. Mitte Juni deshalb, weil der Beginn eigentlich zum 01.08.13  hätte sein sollen. (Vertragsabschluss 28.07.13) Da der Kundenservice meinen alten Anbieter verwechselt hat, bekam ich immer wieder Schreiben mit dem Vermerk "Störung bei der Anmeldung) Mit der Lieferung wurde also zum 1.10.13 begonnen. Wer weiss, welches Datum die wieder zu Grunde legen. ...

Da würde ich aber nicht erst Mitte Juni 2014 (per Einwurf-Einschreiben) kündigen, sondern spätestens Anfang 2014 (was unschädlich ist) mit der Formulierung "zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres, dem 30.09.2014 um 24 Uhr" und eine entsprechende Kündigungsbestätigung zugehend innerhalb von 2 Wochen verlangen !

Begründung: Wie hier im Forum nachzulesen ist, hat Almado schon mal ein zeitlich nicht identisches Vertrags- und Lieferjahr anwenden wollen, um den Kunden in ein 2. Vertragsjahr zu "locken" oder den Bonus nicht zahlen zu müssen. Sollte es bei Ihnen zu diesem "Problem" kommen, hätten Sie dann genügend Zeit, sich nachdrücklich zu wehren ! 

PS: Der von Ihnen so kritisch gesehene Satz bzgl. SEPA-Lastschriften ist Standard und schließt Ihr Rückbelastungsrecht innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung NICHT aus !

Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: Leuchtbirne am 29. November 2013, 16:55:15
PS: Der von Ihnen so kritisch gesehene Satz bzgl. SEPA-Lastschriften ist Standard und schließt Ihr Rückbelastungsrecht innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung NICHT aus !

Darum ging es mir eigentlich auch gar nicht, sondern vielmehr um die "Verpflichtung zur Lastschrifteinlösung" Wenn dem so ist, wie ich vorher geschrieben habe, (Schufa-Negativeintrag) dann werden einige später vielleicht Probleme haben, überhaupt einen neuen und günstigeren Anbieter zu finden. Ein Schelm der Böses dabei denkt, wenn zufällig dann ein Tarif für "bonitätsschwache" angeboten wird. Natürlich mit Risikozuschlag  ;)

Vielleicht denke ich aber auch schon zu weit
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 29. November 2013, 17:07:12
Die "Verpflichtung zur Lastschrifteinlösung" gibt es nicht und ist aus der vorliegenden Formulierung nicht herauszulesen.
Und eine Lastschriftrückbuchung wg. Widerspruch berechtigt als solche keinesfalls zu einem "Schufa-Negativeintrag".

Denken Sie an meine Empfehlung bzgl. einer frühzeitigen Vertragskündigung  ;) !
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 11. Februar 2014, 19:23:50
Hallo zusammen, habe am 03.02.2014 meine Abschlußrechnung durch Almado (immergrün) erhalten. Wie zu erwarten war, wurde in dieser Rechnung der 25% Neukundenbonus in keinster Weise berücksichtigt. Da ich etwas mehr als die im Paket 4200 kWh beinhalteten Menge an Strom verbraucht habe,  soll ich bis zum 14.02.2014 gute 20 Euro nachzahlen. Habe auf diese Mail denen am 08.02.14 per Mail geantwortet und Widerspruch gegen diese Rechnung eingelegt und um Korrektur der Rechnung bis zum 22.02.2014 gebeten. Gleichzeitig eine Gegenrechnung aufgestellt und immergrün aufgefordert dieses bis zum 22.02.2014 auf mein Konto zu überweisen, da ich ansonsten die Schlichtungsstelle einschalten.  werde. Übrigens wurden 364 Tage von immergrün abgerechnet, obwohl ich in mehreren Einschreiben darauf hingewiesen habe, das ich den Vertrag nach einem vollen Lieferjahr ( 365 Tage ) gekündigt habe. Auf meine Email vom 08.02.2014 habe ich bislang keine Reaktion erhalten. Mir könnte jetzt höchstens passieren, das man die noch zu zahlenden 20 Euro von mir einmahnt. Werde natürlich erneut widersprechen und auf meine korrekt Kündigung verweisen. Ab dem 22.02.2014 werde ich die Schlichtungsstelle bemühen, falls immergrün nicht einlenkt. Viele Grüsse an alle ALMADO /IMMERGRÜN Geschädigten. Halte euch auf Stand. Gruß dak
Titel: Re: rechts- und vertragswidrige Verbrauchsabrechung
Beitrag von: khh am 11. Februar 2014, 19:54:14
... Übrigens wurden 364 Tage von immergrün abgerechnet, obwohl ich in mehreren Einschreiben darauf hingewiesen habe, das ich den Vertrag nach einem vollen Lieferjahr ( 365 Tage ) gekündigt habe. ...

Aha, das scheint dann wohl die neueste rechts- und vertragswidrige "Masche" der almado/365 AG zu sein.

Es wird wirklich Zeit, dass die Bundesnetzagentur diesem "Verein" endlich das Licht ausknipst !  >:(
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 12. Februar 2014, 15:42:38
Hallo khh,
hab hier einfach mal meine immergrün Rechnung zu meinem gestrigen Beitrag  ergänzend eingestellt.
Wichtige Passagen habe ich ROT markiert.
Danke für die Antwort und Unterstützung. Eine Frage habe ich doch noch. Sind 2 Wochen zur Beantwortung meines Widerspruchs an/für Immergrün genug oder muß ich denen mehr Zeit einräumen, um die fehlerhafte Rechnung zu korrigieren, bevor ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V wenden kann ?
Was kann ich jetzt noch tun ? Gruß dak  :D

Ab hier geht es los mit meiner Rechnung: :)
------------------------------------------------------------
[EMail entfernt]
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 12. Februar 2014, 16:32:54
Hallo khh, hab hier einfach mal meine immergrün Rechnung zu meinem gestrigen Beitrag  ergänzend eingestellt. Wichtige Passagen habe ich ROT markiert. ...
... Eine Frage habe ich doch noch. Sind 2 Wochen zur Beantwortung meines Widerspruchs an/für Immergrün genug oder muß ich denen mehr Zeit einräumen, um die fehlerhafte Rechnung zu korrigieren, bevor ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V wenden kann? ...

Ab hier geht es los mit meiner Rechnung: :)
------------------------------------------------------------
immergrün-Energie GmbH • Postfach 40 01 62 • 50831 Köln

... Ihr geschätzter Vorjahresverbrauch: 4409 kWh. Bezogen auf die aktuelle Abrechnungsperiode von 364 Tagen ergibt dies einen vergleichbaren Wert von 4397 kWh. ...

Zur Frage: 4 Wochen Zeit müssen Sie immergrün / 365 AG, vormals almado AG schon geben
(es sei denn, es kommt eine endgültig abschlägige Antwort)  -  siehe § 111a EnWG (Auszug):
Zitat
Energieversorgungsunternehmen ... sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern ... innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen. ...

Frage: Warum wurde denn im Vorjahr und in der aktuellen Abrechnungsperiode mit geschätzten Verbräuchen abgerechnet? Haben Sie am Ende des jeweiligen Lieferzeitraums den Zähler nicht SELBST abgelesen und dem jeweiligen Versorger sowie dem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt? Inwieweit entsprechen denn die geschätzten Zählerstände dem tatsächlichen Zählerstand? Klären und regeln Sie das nötigenfalls mit dem Netzbetreiber (siehe Ausführungen in der Rechnung)!

Gruß, khh

PS: Es macht übrigens wenig Sinn, die vollständige Rechnung hier einzustellen - wichtige Passagen reichen völlig aus !
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 12. Februar 2014, 19:36:01
... Übrigens wurden 364 Tage von immergrün abgerechnet, obwohl ich
in mehreren Einschreiben darauf hingewiesen habe, das ich den Vertrag
nach einem vollen Lieferjahr ( 365 Tage ) gekündigt habe.

Mit dieser dreisten "Masche" zwecks Verweigerung der Bonuszahlung
ist bereits FlexStrom beim BGH nicht durchgekommen :) :

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: KKRUBIN am 13. Februar 2014, 02:09:41
Habe ich jetzt irgendetwas falsch verstanden, oder wurde übersehen, daß für die Zeit bis Mai 2013 der Bonus berücksichtigt wurde ( inkl. Mehrverbrauch bis Mai). Nur der Mehrverbr. vom 01.06.-31.12.13 wurde  offensichtlich als Nettobetrag ausgewiesen. Ich kann natürlich nicht sagen, ob der in der Rechnung angegebene Arbeitspreis z.B. XXX,5306 (25% Bonus inkl.) gegenüber der Vertragsvereinbarung richtig errechnet wurde.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 13. Februar 2014, 07:26:41
Hallo KKRUBIN und khh,

zu den Fragen von khh:
wenn ich die pdf Datei der Rechnung eingestellt hätte mit samt den Graphiken, wären es wahrscheinlich deutlicher rüber gekommen. Ich habe exakt im Verbrauchsjahr 2013 4298 kWh verbraucht. Man hat mit den angegebenen Schätzwerten ein Vergleich gezogen mit anderen Haushalten, um zu verdeutlichen, wie wir vom Verbrauch her liegen. Erst einmal SORRY für die geamte Einstellung der Rechnung. Wollte hier nicht alles zumüllen. Vielleicht etwas blinder Aktivismus von mir  :-[. Werde mich bessern.

Jetzt zu den Fragen von KKRUBIN:
Ich habe almado immergrün im Mai 2013 meine Verbrauchswerte mitgeteilt, wurde dazu von denen aufgefordert, um mir gleichzeitig mitzuteilen, daß ab 01.06.2013 eine Preiserhöhung ansteht. Originalzitat:"Die Umlagen und Abgabenerhöhungen, die ab 1. Juni 2013 weiter gegeben werden, betragen 2,237 Ct netto je kWh." Deshalb die Abrechnungsangaben 01.01.2013 - 31.05.2013. Mein Tarif heißt übrigens
immergrün! ökosiegel (25% Bonus inkl.) und hat leider nichts damit zu tun, daß ich von almado immergrün die 25% angerechnet bekommen habe. Ich habe es mehrfach nachgerechnet. Gestarten bin ich mit einem Arbeitspreis von 20,08 ct/kwh (brutto). Danach ab 01.06. gab es eine Preiserhöhung. Habe monatlich 77 Euros x 12 Abschlag bezahlt und kam durch meinen Mehrverbrauch auf über 20 Euro Nachzahlung. Falls hier noch Fragen sind - immer gerne.

Vielen Dank noch einmal an euch beiden. khh: Danke ihnen für die schnellen Rückinfos. Hilft mir schon um klar zu denken. Gruß dak
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: stromer51 am 14. Februar 2014, 07:58:24
Hallo dak,

in Ihrer Abrechnung steht  der Satz mit den 364 Versorgungstagen, bei einem Abrechnungszeitraum
vom 01.01. bis zum 31.12.   
Ob der Satz mit den 364 Tagen nur Spaß ist um den Bonus zu umgehen klärt nur die Bestätigung von Netzbetreiber.
Wurde am 30.12.2013 24 Uhr (364 Tage) oder am 31.12.2013 24 Uhr  (365Tage) die Netznutzung durch die 365 AG abgemeldet wurde.  Wann ist denn Beginn bei ihrem aktuellen Anbieter?

mfg
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: bolli am 14. Februar 2014, 11:34:24
Die Formulierung bis zum... umfasst immer auch den letztgenannten Tag, im vorliegenden Fall also auch den 31.12. (bis einschl.  24 Uhr). Ggf. kann man dieses durch die Lieferbestätigung des neuen Lieferanten erkennen. Sollte da ein Tag fehlen, würde der örtliche Grundversorger sich mittlerweile für diesen einen Tag schon gemeldet haben.

@dak
Es ist auch zu prüfen, inwieweit es sich bei der "Preiserhöhung" zum 01.06.2013 überhaupt um eine wirksame Preiserhöhung handelt. Auch das dürfte nicht selbstverständlich sein. Lesen Sie sich vielleicht auch mal  diesen: (EEG-Umlage)  (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18805.0.html) und  diesen: (Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung? )  (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=17545.0) Thread dazu durch. Es muss also, wie bei allen wirksam vereinbarten Preisanpassungsklauseln (so sie denn dieses Erfordernis erfüllen) auch das Transparenzgebot des § 307 BGB erfüllt sein.
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 14. Februar 2014, 19:42:29
Hallo zusammen, den für mich zuständigen Netzbetreiber habe ich noch nicht kontaktiert um zu klären, ob 364 oder 365 Tage abgerechnet wurden. Werde ich aber mal nachfragen. Was ich sagen kann ist, das mein Grundversorger sich bisher nicht gemeldet hat. Seit dem 01.01.2014 bin ich bei einem hoffentlich seriösen voRWEggehenden Stromanbieter. Dieser Termin wurde mir auch als Versorgungsbeginn bestätigt. Der Hinweis mit der vielleicht unzulässigen Strompreiserhöhung ab dem 01.06.2013 nehme ich gerne auf und werde das mal prüfen. Besten Dank für eure Beiträge und Hinweise. Werde ggf. Noch mal meinen Schreiberling bemühen und ein Schreiben an meine "Freunde" von almado aufsetzen. Durch khh habe ich gelernt diesem Verein noch 4 Wochen Zeit zu lassen, bevor ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden kann. Kann es kaum erwarten. Kennt jemand von euch überhaupt jemanden, der von almado eine Bonuszahlung freiwillig oder unfreiwillig erhalten hat? Gibt es schon erfolgreiche almado Geschädigte, welche alleine durch das Einschalten der Schlichtungsstelle zur Bonuszahlung kamen? Wenn es nicht reicht, habe noch eine Rechtsschutzversicherung. Danke euch jetzt schon für euer Feedback. Wie weit seid ihr mit almado? Gruß dak
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 14. Februar 2014, 20:13:59
... den für mich zuständigen Netzbetreiber habe ich noch nicht kontaktiert um zu klären, ob 364 oder 365 Tage abgerechnet wurden. ...

DAS wird der Netzbetreiber nicht wissen ;). Zu erfragen ist:

... Wurde am 30.12.2013 24 Uhr ... oder am 31.12.2013 24 Uhr ... die Netznutzung durch die 365 AG abgemeldet ...
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 14. Februar 2014, 20:34:27
Hallo khh, genau so werde ich es machen. Können sie mir noch einen Rat geben für den Fall, das almado bei mir die Nachzahlung von gut 20 Euro einmahnen wird, obwohl ich auf deren Abschlußrechnung widersprochen habe? Almado ist ja bekannt dafür schnell mit Inkasso am Start zu sein, um offene Forderungen einzufordern inkl. weiterer Kosten zu meinen Lasten. Stichtag für mich ist ja hier der 14.02.14. Danke ihnen schon jetzt für ihre unterstützende Antwort. Gruß dak
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 14. Februar 2014, 20:59:48
... Können sie mir noch einen Rat geben für den Fall, das almado bei mir die Nachzahlung von gut 20 Euro einmahnen wird, obwohl ich auf deren Abschlußrechnung widersprochen habe? ...

Aufgrund der fehlerhaften Schlussrechnung und Ihres diesbzgl. Widerspruchs gibt es keine berechtigte Nachzahlungs-Forderung. Eventuelle Mahnungen etc. lochen und abheften - Punkt !
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 02. März 2014, 10:19:00
Hallo khh,
möchte hier nur kurz mitteilen, daß immergrün mir am 25.02.2014 per Mail eine Mahnung geschickt hat für die "offene Forderung" von 20,90 Euro.

Auszug aus der Mail:
[EMail entfernt]
Da ich der Schlußrechnung mehrfach widersprochen habe und widerum
immergrün mit einer Frist bis zum 10.03.2014 aufgefordert habe
die Schlußrechnung zu korrigieren und mir meine 25% Bonuszahlung (abzüglich 20,90 EUR.) auf mein Konto zu überweisen, immergrün aber bis jetzt in keinster Art und Weise auf diesen Widerspruch reagiert hat, gehe ich davon aus, daß ich in den nächsten Tagen eine Mail von deren Inkassounternehmen erhalten werde.

Noch einmal hierzu die Frage:
Wenn die Inkassomail kommt, sitze ich diese aus oder widerspreche ich der Forderung des Inkassounternehmens genauso wie immergrün?
Habe sämtliche Unterlagen schon zusammengestellt, um ab dem 11.03.2014 diese an die Schlichtungsstelle Energie weiterzuleiten.
Ab wann übergebe ich die Angelegenheit einem Anwalt ?

Vielen dank schon jetzt für ihre Antwort.

Gruß dak
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 21. April 2014, 11:12:59
Hallo zusammen,
habe am 20.04.2014 diese Mail von
immergrün erhalten. Ich weiß noch nicht so genau, was
ich davon halten soll. Was nun sprach der Scheich ?!! ;)

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[EMail entfernt]
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Vielen Dank jetzt schon für eure Meinungen.
Frohe Ostern wünscht euch allen dak
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: dak am 28. April 2014, 06:53:21
Hallo zusammen, wollte euch nur darüber informieren, daß ich von almado eine E-Mail mit einer korrigierten Schlussabrechnung erhalten habe. Hier wurde jetzt auch der Neukundenbonus berücksichtigt. Weiter teilte man mir mit, daß ich in den nächsten 3 Wochen einen Verrechnungsscheck über das Guthaben erhalten werde. Oh Wunder, oh Wunder.  ::). Warte jetzt mal ab. Gruss dak
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: molli013 am 17. September 2014, 09:01:16
Forum „immergrün“

Meine Erfahrungen mit dem Energieversorger  immergrün:

Vertragsbestandteil war ein Paketpreis für die Lieferung von 2200 kWh für das Jahr 2013 mit einem monatlichen Abschlag von 49,00 Euro.

Auf meine Mails in Bezug auf meinen Widersprüchen – insgesamt 7 Mails – erhielt ich nie eine Antwort  bzw. eine Reaktion von immergrün.

1.) Hintergrund der Widersprüche waren, dass die Stromabrechnungen nicht auf meine Zählerstandsübermittlungen  sondern auf die geschätzten Zählerständen von immergrün durchgeführt wurden.

2.) Ich wollte meinen Paketpreis von 2200 kWh auf meinem tatsächlichem Stromverbrauch von 1700 kWh reduzieren.

3.) Bedingt durch die erhebliche Preisanhebung von 49,00 Euro auf 78,00 Euro monatlich, habe ich den Stromlieferungsvertrag zum 31.05.2014 gekündigt. Dies habe ich per Einschreiben an immergrün im Zuge meines Sonderkündigungsrecht geltend gemacht.

Antwort von immergrün auf meine Kündigung sowie die Reduzierung des Paketpreises – ich hätte den Vertrag sowie meine Änderungsbegehren spätestens zum 31.01.2014 ändern bzw. kündigen müssen, mir wäre die Preiserhöhung bereits im September 2013 online zugesandt worden.

Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aufgenommen. Dort wurde mir erklärt, dass eine Preiserhöhung nur dann gültig ist, wenn das Energieunternehmen  die Preisänderung schriftlich und in der öffentlichen Presse veröffentlicht wurde. Eine Mitteilung nur über das Medium Online ist nicht ausreichend bzw. bindend.

Daraufhin habe ich mich an die Schlichtungsstelle –Energie um Abhilfe gewandt.


Die Schlichtungsstelle musste insgesamt dreimal tätig werden, die Kündigung wurde von immergrün anerkannt sowie alle Stromlieferungsrechnungen wurden entsprechend meinen Widersprüchen korrekt durchgeführt.

Hier der Link zu Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-ernergie.de

Fazit: Im Servicebereich und in der Buchungsstelle von immergrün muss es zugehen wie in einer „mexikanischen Würfelbude“.

Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: khh am 17. September 2014, 12:01:34
Hallo @molli013,

mein Glückwunsch zu Ihrem Erfolg. Zum nachstehenden Punkt
... Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aufgenommen. Dort wurde mir erklärt, dass eine Preiserhöhung nur dann gültig ist, wenn das Energieunternehmen  die Preisänderung schriftlich und in der öffentlichen Presse veröffentlicht wurde. Eine Mitteilung nur über das Medium Online ist nicht ausreichend bzw. bindend. ...
noch eine Anmerkung:

Diese Auskunft der VZ Brandenburg dürfte NICHT richtig sein. Lediglich für Grundversorgungsverträge bestimmt die Strom-/GasGVV in § 5 Abs. 2
Zitat
Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Für Sonderverträge ist (neben den AGB-Bestimmungen, soweit diese rechtlich überhaupt wirksam sind) das EnWG § 41 Abs. 3 (sowie die übergeordnete EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) maßgeblich
Zitat
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Bei einem Sondervertrag (insbes. als Online-Tarif so wie der bei immergrün) ist nicht ersichtlich, warum eine Preiserhöhungsmitteilung per Email oder Online unzulässig sein soll. 

Die Preiserhöhungsmitteilungen von immergrün/almado/365 AG (bspw. zu den drastischen Grundpreiserhöhungen ab dem 2. Lieferjahr) waren unwirksam, weil sie versteckt in einer mehrseitigen "Blabla-Info" erfolgten und somit dem gesetzlichen Transparenzgebot nicht genügen.

Gruß, khh
Titel: Re: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
Beitrag von: molli013 am 17. September 2014, 15:30:53
Vielen Dank für den Hinweis,
immergrün ist auf jeden Fall eingeknickt und hat meiner verspäteten Kündigung durch die Mitarbeit der Schlichtungstelle zugestimmt. Ich kann nur allen immergrün-Geschädigten raten, sich an die Schlichtungsstelle für Energie zu wenden. ;)