Hallo Zusammen, zunächst vielen dank an alle die hier ihre Ratschläge und Meinungen veröffentlicht haben.
Auch ich habe heute per Mail das o.g. Schreiben bekommen. Zunächst meine Vertragsdaten vom 01.10.2013
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Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif / Paket:
immergrün! ökosiegel B
6200
100% Ökostrom mit
TÜV-Zertifikat
Arbeitspreis: 22,00 Cent/kWh
Der Arbeitspreis ab der 6.201 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Grundpreis: 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
monatlicher Abschlag ab 01.10.2013 € 124,00 pro Monat
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Mit dem heutigen Schreiben finde ich auf Seite 4 (gekürzt) folgendes:
Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 27,39 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 22,99 Cent/kWh liegt. (also 0,99 Cent mehr)
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Habe ich es richtig verstanden, dass die € 27,39 erst ab 01.10.14 berechnet werden?
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Da ich bereits im Oktober 2013 den Lastschrifteinzug genehmigt habe, warum sollte ich jetzt nochmals ein
SEPA-Mandat erteilen? Im Wortlaut zu den allgemeinen Informationen zum Sepa-LS-Verfahren habe ich beim googeln
folgendes entdeckt:
Die Voraussetzungen für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist ein gültiges Mandat.
a) Lastschriftvereinbarung liegt bereits vor
Die bisher mit der Bank getroffenen Lastschriftvereinbarungen bleiben von den neuen SEPA-Lastschriftverfahren unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Diese Lastschriftvereinbarungen sind jedoch in ein SEPA-Mandat umzuwidmen.
Das Mandat ist dem Zahlungspflichtigen lediglich zuzusenden und muss nicht gegengezeichnet werden. Eine Kopie ist aufzubewahren.
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Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass ich mit der weiteren Zustimmung, die eigentlich gar nicht nötig wäre, etwas anerkenne was mir später Nachteile bringen könnte.
Andere Institutionen stellen doch auch einfach um und es genügte mir das nur mitzuteilen. Würde ich das nicht wollen, könnte ich ja Widerspruch einlegen.
Habe die Befürchtung, wenn ich zum "Selbstzahler" werde, dass mir wieder irgendwo versteckte "Verwaltungskosten" reingewürgt werden. Ausserdem stellt sich die Frage, ob ich aufgrund der "hoheitlichen Umlage" dann ab 01.01 oder ab 01.02.14 nur 0,99 Cent mehr überweisen muss?