Forum „immergrün“
Meine Erfahrungen mit dem Energieversorger immergrün:
Vertragsbestandteil war ein Paketpreis für die Lieferung von 2200 kWh für das Jahr 2013 mit einem monatlichen Abschlag von 49,00 Euro.
Auf meine Mails in Bezug auf meinen Widersprüchen – insgesamt 7 Mails – erhielt ich nie eine Antwort bzw. eine Reaktion von immergrün.
1.) Hintergrund der Widersprüche waren, dass die Stromabrechnungen nicht auf meine Zählerstandsübermittlungen sondern auf die geschätzten Zählerständen von immergrün durchgeführt wurden.
2.) Ich wollte meinen Paketpreis von 2200 kWh auf meinem tatsächlichem Stromverbrauch von 1700 kWh reduzieren.
3.) Bedingt durch die erhebliche Preisanhebung von 49,00 Euro auf 78,00 Euro monatlich, habe ich den Stromlieferungsvertrag zum 31.05.2014 gekündigt. Dies habe ich per Einschreiben an immergrün im Zuge meines Sonderkündigungsrecht geltend gemacht.
Antwort von immergrün auf meine Kündigung sowie die Reduzierung des Paketpreises – ich hätte den Vertrag sowie meine Änderungsbegehren spätestens zum 31.01.2014 ändern bzw. kündigen müssen, mir wäre die Preiserhöhung bereits im September 2013 online zugesandt worden.
Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aufgenommen. Dort wurde mir erklärt, dass eine Preiserhöhung nur dann gültig ist, wenn das Energieunternehmen die Preisänderung schriftlich und in der öffentlichen Presse veröffentlicht wurde. Eine Mitteilung nur über das Medium Online ist nicht ausreichend bzw. bindend.
Daraufhin habe ich mich an die Schlichtungsstelle –Energie um Abhilfe gewandt.Die Schlichtungsstelle musste insgesamt dreimal tätig werden, die Kündigung wurde von immergrün anerkannt sowie alle Stromlieferungsrechnungen wurden entsprechend meinen Widersprüchen korrekt durchgeführt.
Hier der Link zu Schlichtungsstelle:
www.schlichtungsstelle-ernergie.deFazit: Im Servicebereich und in der Buchungsstelle von immergrün muss es zugehen wie in einer „mexikanischen Würfelbude“.