Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Christian Guhl am 18. Dezember 2012, 16:50:25
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Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ist wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die FirstCon und deren Dienstleister eingeschaltet.
Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !
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Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !
Es liegt mir gewiss fern, die damalige Praxis "gesund" zu reden, aber sie entsprach dem Willen der Genossen.
Die Generalversammlung am 13.10.2012 hat dazu eine klare Aussage getroffen: Sollte die EGNW durch ein Urteil zum Ersatz von Verlusten von Kunden der EnerGen Süd verpflichtet werden, wird sich die heutige EGNW an die damals Verantwortlichen halten. Denen ist im Bericht des Prüfverbandes in dieser Sache eine "nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung" attestiert worden.
Kein Mitglied, dessen Daten in 2010 oder 2011 an die EnerGen Süd gegangen ist hat sich dagegen gewehrt. Alle haben die Lieferankündiungen der EnergenSüd, deren Abbuchungen und Abrechnungen akzeptiert und von den günstigen Preisen profitiert.
Auch ist der damalige Aufsichtsrat nicht eingeschritten. Niemand hat einen unterschriebenen Vertrag reklamiert, bis, ja bis die EnerGen Süd in die Insolvenz gegangen ist.
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@ Christian Guhl-
ich glaube Ihre Frage EGNW u. EnerGen Süd betreffend erfolgte im "falschen" Forum(First Con).
Bei allem noch zu klärenden Schaden den Herr Re.... u. Co angerichtet haben, ist die Datenweitergabe an `Süd im Interesse der EGNW und offensichtlich mit Zustimmung der Mitglieder erfolgt.
Allenfalls wäre dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit gem. §43 BDSG.
Im aktuellen Fall ist die Sachlage eine andere.
Hier wurde offensichtlich in einem Deal (Vertrag) vom seinerzeitigen Vorstand L. & M. und First Con gehandelt, mit der Absicht, sich oder jemand anderen zu bereichern- zum Schaden von EGNW und zur Vertragsmassen-Bereicherung von First Con.
Das wäre nach allgemeiner Lesart des Gesetzes, eine strafbare Handlung nach § 44 BDSG i.V.m. §§4,4a und 43 BDSG.
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Viele Mitglieder würden es bestimmt begrüßen, wenn dieser auch wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die EnerGenSüd eingeschaltet wird !
Es liegt mir gewiss fern, die damalige Praxis "gesund" zu reden, aber sie entsprach dem Willen der Genossen. ...
(Unterstreichung durch khh]
Eine ähnliche Aussage haben Sie kürzlich schon einmal getroffen:
... Die EnerGen Süd war nie Dienstleister der EGNW. Sie war in einer Partnerschaft (nicht in einem schriftlichen Vertrag vereinbart) eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder, die mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen sind. ...
(Unterstreichung durch khh)
Auf welche konkrete, ausdrückliche Willens- bzw. Einverständniserklärung jedes einzelnen Mitgliedes stützen Sie diese Aussagen?
Und können SIE das auch beweisen? Wenn nicht, handelt es sich dann im Einzelfall womöglich um "unwahre Tatsachenbehauptungen"? ???
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In der Tat gehören Fragen EGNW ./. EnerGen Süd in dem dafür zuständigen Unterforum behandelt, jedoch nicht in diesem Thread.
@ khh,
nun denn, aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort.
Aber hierzu,
Auf welche konkrete, ausdrückliche Willens- bzw. Einverständniserklärung jedes einzelnen Mitgliedes stützen Sie diese Aussagen?
gibt es faktisch das (stillschweigende) Einverständnis des Verbrauchers zum Bezug der Energie von der EnerGen Süd, sonst hätte der einzelne Kunde die Vertragsbestätigung seitens der EnerGen Süd nicht hinnehmen müssen bzw. widersprechen können. Aber auch hierzu sind die kontroversen Meinungen bereits an anderer Stelle ausgiebig ausgetauscht und dargelegt worden. In dieser Sache kann nur noch ein „Urteil“ die Gemüter einigen.
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... nun denn, aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort. ...
Und warum äußern Sie sich dann ungefragt, zudem auch noch mit ähnlich "umwerfender" Argumentation? >:(
Können Sie dann auch wenigstens beantworten, seit wann "Stillschweigen" eine Willenserklärung beinhaltet ??
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khh -
mir würde zum Stillschweigen spontan das Bankgeschäftswesen (neue Geschäfts- und Preisordnung z.B)einfallen. Nach Ablauf einer Frist ist Stillschweigen Genehmigung! Man könnte ja auch widersprechen- nur, dann müsste man die Bank
wechseln.
Wollte das jemand in der Situation s. Zt. bei EGNW und `Süd ?
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off topic
@ khh
...ungefragt, um Ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit Sie sich endlich mal in Ruhe und nach reiflicher Überlegung neu orientieren und das richtige Ziel ansteuern. :D
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@ Hans Hans
Eine in AGB vorgesehene und ggf. rechtlich auch wirksame "Annahmefiktion" etc. ist ersichtlich nicht das Thema.
Hier geht es um die Pauschalaussagen: Weitergabe der Kundendaten etc. "entsprach dem Willen der Genossen" und die Mitglieder sind "mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen". Solche Tatsachenbehauptungen sind für den Einzelfall zu beweisen...... und zwar für JEDEN !
@ Didakt
Was ist denn das "richtige" Ziel ? Und woher wollen SIE wissen, welches Ziel ich ansteuere ?? ::)
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Der Troll mit dem FirstCon-Logo auf der Stirn treibt wieder sein unwesen 8)
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Eventuell sollten die Beiträge verschoben werden, da sie sich nicht auf FirstCon beziehen. Ich bitte aber zu bedenken, dass kein Kunde bis zur Insolvenz der EnerGenSüd auch nur die leiseste Ahnung davon hatte, dass die EGNW nicht der Vertragspartner und Lieferant war. Bei mir ist wenige Tage nach der Vertragsbestätigung der EnerGenSüd die Bestätigung der EGNW eingetroffen, dass es ich bei der EnerGenSüd nur um einen Dienstleister handelt. Wäre das nicht geschehen, hätte ich den Vertrag widerrufen. Warum hätte ich denn für den Strom der EnerGenSüd über einen Vertragsabschluss bei der EGNW einen höheren Preis zahlen sollen, als wenn ich bei der EnerGenSüd direkt abgeschlossen hätte ?
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@khh
na gut, dann verweise ich auf §4 BDSG-Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung,-nutzung - Abs. 2 Punkt 2- b !
Sind durch die Weitergabe der Daten s.Zt. an `Süd schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt worden?
Wie schon gesagt, bei First Con ist die Sachlage eine andere.
Hier wurden schutzwürdige Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt.
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@ Hans Hans
BDSG § 4 (1)
"Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit ... oder der Betroffene eingewilligt hat." !
Und ob der EGNW-Aufsichtsrat "eingeschritten" ist oder nicht bzw. ob Mitglieder (im Nachhinein) reklamiert haben, ist völlig unmaßgeblich. ::)
Vordergründig geht es mir gar nicht um Datenschutz sondern um Kauf-/Vertragsrecht sowie um zu beweisende Tatsachenbehauptungen !!
@ masterflok
„Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.“
- Jean-Jacques Rousseau -
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Ach Herr khh, Sie liefern genauso wenig fundierte Argumente. Das Einzige, was Sie können, ist unfrieden stiften. Darüberhinaus erweckt es den Anschein, als möchten Sie die Problematik mit der FirstCon verwässern.
Ich kann alle anderen nur davor wahrnen auf khh`s Beiträge weiterhin einzugehen, es führt einfach zu nichts, einen Troll kann man nicht bändigen ;)
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Liebe ARe der EGNW,
die "Problematik" mit der FirstCon ist geklärt, die "Altlast" EGS hat sich damit aber keineswegs erledigt ! :D
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Wo ist denn die Angelegenheit geklärt? Der entscheidene Part kommt erst noch, nämlich die Klage auf Schadenersatz. Und was genau mit den ausstehenden Rechnungen für die Energielieferungen geschieht, steht auch noch in den Sternen.
Wie mit der EnergenSüd verfahren wird, wurde bereits vom Aufsichtsrat beantwortet!
Die Generalversammlung am 13.10.2012 hat dazu eine klare Aussage getroffen: Sollte die EGNW durch ein Urteil zum Ersatz von Verlusten von Kunden der EnerGen Süd verpflichtet werden, wird sich die heutige EGNW an die damals Verantwortlichen halten. Denen ist im Bericht des Prüfverbandes in dieser Sache eine "nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung" attestiert worden.
Solange es dazu nicht kommt, ruht die ganze Angelegenheit, was ich persönlich für vernünftig halte!
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Wie mit der EnergenSüd verfahren wird, wurde bereits vom Aufsichtsrat beantwortet!
Die Generalversammlung am 13.10.2012 hat dazu eine klare Aussage getroffen: Sollte die EGNW durch ein Urteil zum Ersatz von Verlusten von Kunden der EnerGen Süd verpflichtet werden, wird sich die heutige EGNW an die damals Verantwortlichen halten. Denen ist im Bericht des Prüfverbandes in dieser Sache eine "nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung" attestiert worden.
Solange es dazu nicht kommt, ruht die ganze Angelegenheit, was ich persönlich für vernünftig halte!
Wollen die Aufsichtsräte damit sagen, dass die Generalversammlung die Geschäftsführung übernommen hat? Was soll zudem das ständige unsinnige Gefasel von "heutige EGNW" (ist das etwa eine Neugründung?) und von "damals Verantwortliche"? Die EGNW ist von Anfang an verantwortlich!!!
Und wenn man vormalige Vorstände/Aufsichtsräte für Fehlverhalten ggf. in Regress nehmen will, dann ist das ein ganz anderes Thema.
Fakt ist offensichtlich, dass die eigene Genossenschaft (das wird ja immer so gerne betont) zum Thema EnerGenSüd nach wie vor nur "rumeiert" und für finanzielle Schäden, die sie nicht wenigen eigenen Mitgliedern(!) selbst "eingebrockt" hat, erst dann einstehen will, wenn sie dazu verurteilt wird.
Ein Verhalten von der eigenen Genossenschaft gegenüber den Mitgliedern, wie es viele von anderen Versorgern bereits kennen, wirklich grandios! :(
Wer eine Energiebelieferung durch diese Genossenschaft in Erwägung zieht, sollte das besser wohl auch bedenken !
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Wie oft wollen Sie diese Endlosplatte denn noch laufen lassen? Dazu noch in Unterforen, die überhaupt nichts mit der EnergenSüd zu schaffen haben? Sie klagen selbst über keinerlei Schäden, wieso also dieses unsinnige Rumgestresse? Haben Sie langeweile?
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Wie oft wollen Sie diese Endlosplatte denn noch laufen lassen? ...
IMMER wieder dann, wenn Vertreter der EGNW deren Version der "Endlosplatte" abspielen (siehe vorstehenden Antwort # 2 vom 18.12.2012)! :P
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Wie oft wollen Sie diese Endlosplatte denn noch laufen lassen? Dazu noch in Unterforen, die überhaupt nichts mit der EnergenSüd zu schaffen haben? Sie klagen selbst über keinerlei Schäden, wieso also dieses unsinnige Rumgestresse? Haben Sie langeweile?
Von Dr. h’berger alias user 003 alias khh
@ Didakt
…Und woher wollen SIE wissen, welches Ziel ich ansteuere??
Auf Ihre Zielsetzung sollten Sie endlich mal näher eingehen, aber nicht in diesem Thread, sondern im dafür zuständigen Unterforum. Also, veranlassen Sie den Schwenk als Themenstarter an anderer Stelle und offenbaren Sie den Lesern/EGNW-Geschädigten doch die Ihnen vorschwebenden konkreten, hilfreichen Lösungsansätze in textlich aufbereiteter Form, damit andere daran partizipieren können. Es nützt wenig, sich vom Elfenbeinturm herab als Dampfplauderer mit dem Zitieren von Gesetzestexten hervorheben zu wollen und sich der Realität zu verweigern. Endscheidend ist, sich in der Praxis zurechtzufinden und pragmatisch vorzugehen. Daran mangelt es Ihnen, wie ja Ihr saumseliger, fast zu später Absprung von der FirstCon und Ihre damit im Zusammenhang stehenden seinerzeitigen Empfehlungen zeigen. Nach diesem Debakel haben Sie es vorgezogen, als „user 003“ in der Versenkung zu verschwinden. Auch Ihrem neuerlichen Auftritt als vermeintlich rettender „Phönix aus der Asche“ bleibt der Glanz und Erfolg versagt. Misslich, misslich! ;D ;D
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off - topic
@ Didakt
Ich verbitte mir die von Ihnen verwendete Hirngespinst-Titulierung als "Dr. h’berger alias user 003 alias khh"!
"Dampfplaudererei" (ohne Substantielles), genau das ist die exakt zutreffende Klassifizierung für einige Ihrer Beiträge. Wie es um Ihr "sich in der Praxis zurechtzufinden und pragmatisch vorzugehen" bestellt ist, belegt das Ergebnis Ihres eigenen Prozesses, mit dem Sie, augenscheinlich höchst frustriert, das Forum seinerzeit in ellenlangen Beiträgen beglückt haben.
Wer meine Beiträge bzgl. EGNW ./. EnerGenSüd liest (auch im Mitgliederforum), für den sind hilfreiche Lösungsansätze klar ersichtlich. Was labern Sie da von einem "Ihr saumseliger, fast zu später Absprung von der FirstCon" und "diesem Debakel"? - Die von mir initiierten Wechsel zu den heutigen Versorgern haben bestens und reibungslos geklappt!
... aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort.
Genau DAS machen Sie hier - im Forum des Bundes der Energieverbraucher ! >:(
Nachtrag:
Denken Sie mal drüber nach, unter welchen Usernamen ARe der EGNW hier womöglich posten. ::)
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na, da hat sich wohl jemand aus den Gremien in PR versucht.... Das ist aber gründlich daneben gegangen! ::)
Die taz schreibt in ihrer heutigen Wochenendausgabe zum Thema:
"Kundenübernahme - Krieg der Stromrebellen
Streit zwischen der Energiegenossenschaft Nordwest und der Firstcon GmbH: Die einen sehen sich als Retter, die anderen sprechen von "unfreiwilliger Übernahme".von Jean-Philipp Baeck
....
Quelle: http://taz.de/Kundenuebernahme/!107935/
(Edit Evitel2004: Artikel gekürzt. Bitte keine urheberrechtlich geschützen Texte kopieren und das nächste Mal zum Kennzeichnen des zitierten Textes den Quote-Tag nutzen)
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Khh,
Ihre Antwort # 6 -22.12. - off topic - im First Con Forum;
Abschließend folgendes:
Bezgl. „Betroffener“ ziehen Sie wieder falsche Rückschlüsse.
Sie sind genauso wenig/viel „ noch Betroffener“ wie ich, und machen eine dünne diffuse Rechtsberatung über diffuse Rechtsfolgen in Ihrem „Konstrukt“.
Wenn es für Sie ein wenig unbequem wird, weichen Sie unverbindlich aus – „ …hätte … können/müssen …“! - "gewusst" oder nicht gewusst, das ist hier die Frage. Im 814 fehlt das Wörtchen oder.. (hätte wissen müssen!)
Auf die Frage nach irgendwelchen „Kündigungen“ behaupten Sie: „Da war nichts“(!)
In einem älteren Faden war aber zu lesen, u. a.: „So wurde klar, dass nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat „ …
Ich gehe folglich davon aus, dass die von EnS importierten – von EGNW- durchaus nicht zweifelfrei rechtens exportierten Kunden u. Verträge wieder zurückgenommen wurden.
Ihre Argumentation zu diversen Dingen mag mitunter klug sein – Ihre Herumreiterei auf vagen Rechtsfolgen ist z. Zt. „neunmal klug“.
Gehen Sie als „noch Betroffener“ in einen Rechtsstreit; danach werden Sie daran„gemessen“.
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Khh,
Ihre Antwort # 6 -22.12. - off topic - im First Con Forum;
Abschließend folgendes:
Bezgl. „Betroffener“ ziehen Sie wieder falsche Rückschlüsse.
Sie sind genauso wenig/viel „ noch Betroffener“ wie ich, ...
@ Hans Hans,
was hat Ihr jetziger Beitrag mit meiner vorstehend von Ihnen benannten Antwort zu tun?
Woher wollen Sie wissen, ob ich „noch Betroffener“ (von was?) bin? Meine Identität ist aus dem Mitglieder-Forum nur Insidern der EGNW (eigentlich sollte das wohl nur der Admin sein) bekannt, trifft das für SIE zu?
... machen eine dünne diffuse Rechtsberatung über diffuse Rechtsfolgen in Ihrem „Konstrukt“. Wenn es für Sie ein wenig unbequem wird, weichen Sie unverbindlich aus – „ …hätte … können/müssen …“! - "gewusst" oder nicht gewusst, das ist hier die Frage. Im 814 fehlt das Wörtchen oder.. (hätte wissen müssen!)
Foren-Beiträge = Rechtsberatung, „Diffus“ und „unverbindlich ausweichend“? Haben Sie meine Beiträge mit den angesprochenen Fakten überhaupt gelesen? >:(
Schon komisch, dass ein Verbraucher sich mokiert, wenn sehr fragwürdige Aussagen eines Versorgers (hier EGNW) nicht unwidersprochen hingenommen werden.
Auf die Frage nach irgendwelchen „Kündigungen“ behaupten Sie: „Da war nichts“(!)
In einem älteren Faden war aber zu lesen, u. a.: „So wurde klar, dass nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat „ … Ich gehe folglich davon aus, dass die von EnS importierten – von EGNW- durchaus nicht zweifelfrei rechtens exportierten Kunden u. Verträge wieder zurückgenommen wurden. ...
Zu den „Kündigungen“ reden wir wohl aneinander vorbei. Sie meinen anscheinend die intern zwischen den Genossenschaften womöglich vereinbarte „Kooperation“. Ob und durch wen diese gekündigt wurde, hat für die Kunden keine Bedeutung. Wenn EnS die (angeblichen) Lieferverträge mit EGNW-Mitglieder (von denen diese überwiegend nichts wussten) wirksam hätte kündigen/beenden wollen, dann hätte die Kündigung gegenüber jedem einzelnen Kunden erfolgen müssen! So wie es gelaufen sein soll, hatten die EGNW-Mitglieder rechtlich unverändert einen Lieferanten und die EGNW konnte es folglich nicht werden (Sachverhalt wie beim „Deal“ EGNW ./. FirstCon).
„Von EnS importierte, von EGNW exportierte und wieder zurückgenommene Kunden und Verträge“ ? - Auf welcher Rechts- oder Vertragsgrundlage (z.B. Geschäftsbesorgungsvertrag, Vollmacht o.ä.) soll DAS denn möglich gewesen sein ?? ::)
Ordnungsgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden wäre das ganze Hin und Her nur dann, wenn die Mitglieder von Anfang an ausschließlich Kunden der eigenen Genossenschaft waren und die EnS lediglich (zeitweise) als Erfüllungsgehilfe der EGNW fungierte (und genau dieser Meinung mussten nicht direkt involvierte Mitglieder aufgrund der erteilten Aufträge und diverser Mitteilungen der EGNW auch sein)!
Und warum sollte man als Betroffener klagen? Auch hier im Forum wurden von verschiedenen Usern bereits Möglichkeiten genannt, die den Versorger in Zugzwang bringen und dem die Beweislast aufbürden. Was man aus den ganzen Informationen macht, muss jeder für sich selbst entscheiden!
Nochmals: Warum vertreten SIE hier augenscheinlich die unlogische, rechtlich eher nicht haltbare Sichtweise der EGNW ?
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khh,
Zu Ihrer Eingangsfrage: Ich antwortete hier, weil der überwiegend „Versteckte“ im Forum noch nicht bemerkt hat, dass Beiträge, die First Con nicht betreffen, nach hier verschoben worden sind.
Was die Aufmerksamkeit angeht, andere Beiträge richtig zu lesen und verstehen zu wollen, gebe ich das „Kompliment“ geradewegs an Sie zurück.
Im Gegensatz zu Ihnen, vertrete ich niemanden, nur mich selbst.
Gutes Gelingen weiterhin beim Aufwiegeln mit Ihren absoluten Rechtskenntnissen.
Ich wünsche Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten.
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khh,
...
Im Gegensatz zu Ihnen, vertrete ich niemanden, nur mich selbst. Gutes Gelingen weiterhin beim Aufwiegeln ...
Auch 'ne Art, meine Frage, warum Sie einem Versorger das Wort reden, mit einer Unterstellung zu beantworten.
Und was Sie als "Aufwiegeln" bezeichnen, sehen andere vielleicht ganz anders und als durchaus hilfreich an. ;)
Bleiben Sie gerne bei Ihrer Meinung und glauben weiterhin den Nonsens-Argumenten der Versorgerseite ..........
übrigens, morgen kommt der Weihnachtsmann ! :)
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..........
übrigens, morgen kommt der Weihnachtsmann ! :)
Ne, da kam das Christkind, der Weihnachtsmann kam bei uns schon früher. ;D
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Das muntere Spielchen geht weiter ! Heute erhalten die Kunden Mails von der EGNW, die FirstCon hätte die Berufung zurückgezogen und man sollte auf keinen Fall an die FC zahlen. Kurze Zeit später eine Mail der FC mit dem Titel "Richtigstellung der EGNW-Mail". Man solle doch an die FC zahlen.
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@Christian Guhl
genau, hab ich auch bekommen. Kann nur empfehlen an keinen von beiden zu zahlen.
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@Christian Guhl
genau, hab ich auch bekommen. Kann nur empfehlen an keinen von beiden zu zahlen.
[Hervorhebung durch khh]
Sehr richtig, jedenfalls dann, wenn sich der persönliche „Einzelfall“ wie in nachfolgendem fiktiven Beispiel darstellt:
Wäre ich Betroffener, d.h. würde ich mich „in Belieferung der FIRSTCON befinden“ [so hat es FC bezeichnet] bzw. mich in einer solchen Belieferung befunden haben und mein Einzelfall wäre noch vor Gericht anhängig oder es wäre von FC eine Klage (noch) gar nicht erhoben worden [d.h., mein „Einzelfall“ wäre gerichtlich noch ungeklärt], dann würde ich Zahlungsaufforderungen der EGNW in keinem Fall nachkommen, weder wie A) ab sofort noch wie C) durch „Weiterleitungsauftrag“ für das Rechtsanwalt-Anderkonto!
Bis zur rechtlichen Klärung meines „Einzelfalls“ würde ich ggf. zu leistende Zahlungen für „in Belieferung der FC“ ausschließlich auf das RA-Anderkto. bei Hr. RA Petersen überweisen und das sowohl der EGNW als auch FC schriftlich mitteilen! Die „Verhaltens-Aufforderungen“ B) und C) durch EGNW sind überlegenswert und wohl anzuraten.
Im Übrigen würde ich mich bemühen, schnellstens aus einer „in Belieferung der“ sowohl FirstCon als auch EGNW heraus zu kommen!!
Interessant ist, dass FirstCon in ihrer „Richtigstellung-Email“ behauptet [entgegen diverser Darstellungen der EGNW], dass u.a. 7 benannte Gerichte entschieden hätten, FC würden die Zahlungen zustehen!? Vielleicht kann sich die EGNW dazu mal äußern?
Sehr bemerkenswert ist außerdem, dass FirstCon augenscheinlich noch immer zumindest über sämtliche(!) Email-Adressen der EGNW-Mitglieder nach dem Stand Juni 2012 verfügt! Inwieweit „kümmert“ sich die EGNW um diesen schließlich auf Fehlverhalten ehemaliger Geno-Vorstände (also durch die EGNW !) zurückzuführenden Skandal?
Leider ist festzustellen, dass „Mitgliederbriefe“, die ursprünglich mal für eine offene Kommunikation mit den Mitglieder versprochen wurden, jetzt nur noch zwecks Wahrnehmung von Geno-Interessen erfolgen, ansonsten herrscht schon seit Monaten „Schweigen im Walde“!
Ergänzung:
Alternativ würde ich mir vielleicht überlegen, ob ich der EGNW überhaupt „auf die Nase binde“, dass ich mich (noch) „in Belieferung der FC befinde (befand)“. Dieser Mitgliederbrief scheint mir fast so etwas wie ein „Gestochere im Dunkeln“ zu sein!?
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Leider ist festzustellen, dass „Mitgliederbriefe“, die ursprünglich mal für eine offene Kommunikation mit den Mitglieder versprochen wurden, jetzt nur noch zwecks Wahrnehmung von Geno-Interessen erfolgen, ansonsten herrscht schon seit Monaten „Schweigen im Walde“!
Dir wurde x-Mal angeboten dich in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen. Du hättest die Mitglieder wöchentlich von der Arbeit der Genossenschaft unterrichten können. Ich höre von dir ausschließlich Forderungen. Wenn du aber mal selbst aktiv werden sollst, wirst du plötzlich mucksmäuschenstill.
Interessant ist, dass FirstCon in ihrer „Richtigstellung-Email“ behauptet [entgegen diverser Darstellungen der EGNW], dass u.a. 7 benannte Gerichte entschieden hätten, FC würden die Zahlungen zustehen!? Vielleicht kann sich die EGNW dazu mal äußern?
Sehr bemerkenswert ist außerdem, dass FirstCon augenscheinlich noch immer zumindest über sämtliche(!) Email-Adressen der EGNW-Mitglieder Stand Juni 2012 verfügt!
Ich habe diese eMail leider nicht erhalten, dafür lag jedoch gestern eine erneute Mahnung im Briefkasten. Was man damit bezwecken will ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, genügt die Klage vor dem AG etwa nicht?
Darüber hinaus frag ich mich, wieso ihr die hier gestellten Fragen nicht dort stellt, wo sie auch angebracht und beantworet werden, nämlich im Mitgliederbereich! ::)
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Dir wurde x-Mal angeboten dich in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen. Du hättest die Mitglieder wöchentlich von der Arbeit der Genossenschaft unterrichten können. Ich höre von dir ausschließlich Forderungen. Wenn du aber mal selbst aktiv werden sollst, wirst du plötzlich mucksmäuschenstill.
Bin ich Masochist ? ;D Übrigens hab ich es mir schon mal verbeten, dass SIE mich duzen ! >:(
Darüber hinaus frag ich mich, wieso ihr die hier gestellten Fragen nicht dort stellt, wo sie auch angebracht und beantwortet werden, nämlich im Mitgliederbereich! ::)
Tatsächlich, weniger angenehme Fragen werden dort beantwortet? Aber gut, ich versuchs und werde meinen letzten Beitrag mal ins Forum der EGNW einstellen. Ich berichte dann hier, welche Antwort es auf die Frage zu den von FirstCon behaupteten Urteilen gegeben hat. ???
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Anscheinend hat man bei der EGNW von den für Kunden negativ ausgefallenen und von FirstCon zitierten Urteilen gewusst.
Und trotzdem (oder gerade deswegen?) wurde der gestrige Mitgliederbrief per Emails auf den Weg gebracht !?
Wie soll man das bewerten - wer ist hier eigentlich der "Böse" ? :o
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Du interpretierst dir mal wieder einen Unsinn zusammen, unglaublich :)
Von offizieller Seite heißt es
Bei denjenigen, die sich haben beraten lassen, sind die Zahlungsklagen der FirstCon allesamt kostenpflichtig abgewiesen worden. Es soll nach Aussage der FirstCon andere Urteile geben, die aber noch nicht vorliegen.
Außerdem heißt es
Die FirstCon hat keine einizige der dort aufgeführten Entscheidungen in den laufenden Verfahren vorgelegt. Fc wird Ihre Gründe haben, wenn sie diese Urteile nicht vorlegt. Ich vermute, dass es sich um Verfahren der FC gegen ehemalige Energen Süd Kunden handelt, deren Verfahren doch etwas anders gelagert sind. Das ist ersichtlich an den Gerichten, die beteiligt sind.
Wie man daraus interpretieren kann, bereits VOR dem Schreiben der FirstCon davon gewusst zu haben, bleibt wohl dein Geheimnis!
Das zum Thema, wer hier der Böse ist, Herr Rechtsanwalt .... ;)
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@masterflok, haben Sie nicht verstanden oder spielen Sie auch hier im Forum den Clown, der die User veräppeln will ?
Du interpretierst dir mal wieder einen Unsinn zusammen, unglaublich :)
Von offizieller Seite heißt es ...
Wie man daraus interpretieren kann, bereits VOR dem Schreiben der FirstCon davon gewusst zu haben, bleibt wohl dein Geheimnis!
Von „offizieller“ Seite (nicht von RA ... ! - der dürfte sich über Ihren Beitrag freuen :D) heißt es am 19.03.13 um 12:02 Uhr:
Es scheint in der Tat solche Urteile zu geben. ... Sie aber sind auf jeden Fall vor dem Termin (~14.03.2013) gefällt worden, an dem das Urteil des LG Hannover vom 10.12.12 rechtskräftig geworden ist.
Der Email-Mitgliederbrief der EGNW datiert vom 18.03.13 um 13:35 Uhr. Sie meinen also, dass man die vorstehende Kenntnis, einschließlich Wissen über den Zeitpunkt der Urteile, erst nach dem erstgenannten Termin, also innerhalb von 22,5 Std. erlangt hat? - Nun gut, aber wer glaubt das noch? ;D
Der 3. und 4. Satz in dem zweiten von Ihnen zitierten Beitrag sind nichts als Spekulation („ich vermute ...“).
Und der erste von Ihnen zitierte Beitrag stammt doch wohl von einem AR der EGNW!? Über dessen 1. Satz sollten Sie mal nachdenken:
Wäre ich Betroffener, der sich von der EGNW zur Nichtzahlung an FirstCon hat verleiten lassen und hätte den nachfolgenden Zahlungsprozess aus welchen Gründen auch immer verloren [mit den zusätzlichen Anwalts- u. Gerichtskosten an der Backe(!)], dann würde ich mich durch eine solche Aussage ‚meiner’ Genossenschaft mehr als nur verhöhnt fühlen! >:(
Zu der Behauptung im Mitgliederbrief „Allein der EGNW stehen diese Zahlungen zu“ frage ich mich, womit man das begründen will, wo ohnehin schon sehr fraglich ist, ob die "Übernahme" der angeblichen EnerGenSüd-Verträge überhaupt jemals zu wirksamen Verträgen mit der EGNW geführt haben ???
Kopfschütteln kann verursachen, wenn man im Mitglieder-Forum liest, wie Kunden ausgerechnet bei der EGNW Hilfe suchen, wo die Genossenschaft anscheinend nichts eiligeres im Sinn hat, als von den Kunden Zahlungen für FC-Lieferungen einzukassieren. Und warum bindet man der Genossenschaft überhaupt auf die Nase, ob und welche Zahlungen man an FirstCon leistet/geleistet hat - will man Zahlungs-Aufforderungen/-Klagen der EGNW geradezu herausfordern ? ::)
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Fakt ist, dass dem Vorstand der EGNW und Herrn Peteresen die von der FirstCon aufgezählten Verfahren bei den entsprechenden Amtsgerichten NICHT bekannt sind.
Der 3. und 4. Satz in dem zweiten von Ihnen zitierten Beitrag sind nichts als Spekulation („ich vermute ...“).
Und du lieferst diesbezüglich etwa Fakten? Guter Witz!
Du bist doch sonst immer so schlau, leg du uns doch die Urteile von den genannten Verfahren vor. Du nimmst es doch sonst auch immer so genau, dann bitte doch auch hier!
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Off-Topic
@masterflok,
die EGNW hat ja mal wieder einen anderen AR-Vorsitzenden. Haben Sie zeitgleich die Rolle des Sprechers der EGNW bzw. des Aufsichtsrates hier im Forum übernommen?
Sollte das nicht der Fall sein, muss sich wohl niemand weiter mit Ihren Beiträgen und IHREN 'wirren' Fakten auseinandersetzen. Für mich ist das jedenfalls hiermit beendet!
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Zu der Behauptung im Mitgliederbrief „Allein der EGNW stehen diese Zahlungen zu“ frage ich mich, womit man das begründen will, ...
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. :-[ In einem anderen Thread hat es der User @genofrust auf den Punkt gebracht:
Alle mit Strom und/oder Gas belieferten Mitglieder haben von der EGNW (in der Amtszeit des neuen VS und AR!) Schlussrechnungen zum 30.06.2012 erhalten. Die Frage, ob der EGNW für spätere Zeiträume irgendwelche Zahlungen zustehen, hat sich damit ja wohl eindeutig erledigt (Schluss ist Schluss!). :)
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Du spinnst dir schon wieder ein wirres Zeug zusammen. Eine Schluss- bzw. Endabrechnung (ist das selbe, siehe Duden!) erhält man für gewöhnlich jährlich, unabhängig davon, ob das Lieferverhältnis fortbesteht.
Eine Schlussrechnung ist eine Rechnung, mit der eine abschließende Abrechnung einer Geldforderung unter Einbeziehung von vorläufigen Rechnungen (Abschlagsrechnungen oder ähnlichem) vorgenommen wird. Der Sprachgebrauch ist jedoch nicht einheitlich; so spricht das Umsatzsteuergesetz insoweit von Endrechnung (vgl. § 14 Abs. 5 UStG).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlussrechnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Schlussrechnung)
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§ 40 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
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Damit kann aber auch eine Abrechnungsperiode abgeschlossen werden ::)
Dein Zitat schließ nicht aus, dass die Bezeichnung anderweitig verwendet werden darf!
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Wenn man aber jahrelang nur eine "Rechnung" oder "Jahresrechnung" bekommt, dürfte die Auslegung des Wortes "Schlussrechnung" wohl eindeutig sein.
Bei mir waren in den letzten Jahren AUSSCHLIEßLICH Rechnungen zum Abschluß eines Lieferverhältnisses auch mit "Schlußrechnung" bezeichnet. Alles andere hatte die obigen Bezeichnungen. Insofern dürfte khh wohl die bessere Verhandlungsposition besitzen. ;)
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Das sehe ich auch so.
Gruß Uli07
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Wozu dann noch eine Kündigungsbestätigung? Wenn doch die Schluss- bzw. Endabrechnung bereits genügen.
Ich halte es für lächerlich sich mit solchen Begrifflichkeiten aufzuhalten. Fakt ist, dass alle mir bekannten Urteile in dieser Sache ausdrücklich sagen, dass die Forderung der FirstCon gegenüber den Genossen der EGNW nicht rechtens sind.
Außerdem heißt es im Urteil vom Amtsgericht Peine
lm Falle einer ausgeurteilten Zahlungsverpflichtung des Beklagten gegenüber der Klägerin setzt sich der Beklagte einer weiteren Inanspruchnahme durch seine Vertragspartnerin, der Firma EGNW aus.
Von daher ist die Haltung der EGNW "Wir sind der richte Zahlungsempfänger" gar nicht so abwegig.
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Im Forum der EGNW schrieb ein User:
... es ist erforderlich, gerichtsfest fest stellen zu lassen, wie, an wen, für welche Zeiten und an welchen Lieferanten/Dienstleister zu zahlen ist. Das alles ist letztendlich ungeklärt, weil sich alle Fälle auf Individualfälle der einzelnen Klagen beziehen.
Ich leiste weiterhin keiner Partei irgendwelche Zahlungen, solange dieser rechtliche Freiraum nicht geklärt ist, mag jede Seite behaupten, was sie will.
[Hervorhebung durch khh]
Genau, das ist für die meisten 'Individualfälle' definitiv ungeklärt und für wenige Einzelfälle gibt es womöglich widersprüchliche Urteile.
Um so größer ist das Unverständnis zum Email-Mitgliederbrief:
1.Die FirstCon GmbH hat von Ihnen keinen unterschriebenen Vertrag?
2. Sie haben Ihren Vertrag mit der EGNW nicht gekündigt!
3. Dann sind Ihre gezahlten Entgelte seit dem 01.07.2012 an den falschen Empfänger die FirstCon GmbH gelangt. Wir müssen Sie daher bitten keine weiteren Zahlungen an die FirstCon GmbH zu leisten, wenn ...
4. Allein der EGNW stehen diese Zahlungen zu.
5. Wir möchten Sie darum bitten, Ihre Zahlungen bezüglich der FirstCon GmbH nur noch auf das nachfolgende Sonderkonto der Energiegenossenschaft Nordwest zu überweisen.
[Nummerierung durch khh]
Zu 1. und 2.) Hier sieht die EGNW das als maßgeblich an? Warum war/ist das bzgl. der behaupteten Verträge mit EnerGenSüd und deren „Übernahme“ Ende 2011 anders – oder gab es da Auftrags-Unterschriften der Kunden und Kündigungen der angeblichen EGS-Verträge durch/an die Kunden?
Zu 2.) Fakt ist: a) die Kunden haben am 12.06.12 individuelle Kündigungsbestätigungen der EGNW sowie b) am 10.08.2012 individuelle Schlussrechnungen der EGNW erhalten!
Die diversen (nicht individuellen) Emails/Mitgliederbriefe, Widerrufe usw. im Juni/Juli 2012 durch den Ex-Vorstand, den alten Rest-AR, den Ex-Vors. des AR und schließlich durch den neuen Vorstand/AR haben wohl kaum alle Kunden erreicht, waren höchst widersprüchlich, dürften für die wenigsten Kunden nachvollziehbar bzw. verständlich gewesen sein (ausgenommen vllt. die traurige Erkenntnis, in der Genossenschaft herrscht wieder mal Krieg) und werden insgesamt wohl keine rechtliche Wirkung entfalten können.
Zu 3.) Der erste Satz und zu 4.) sind Behauptungen, die für den Großteil der ‚Individualfälle’ derzeit nicht zu belegen sind. Insofern gibt es für „Wir müssen Sie daher bitten ...“ und für die „Verhaltens-Bitte“ D momentan keine Veranlassung – jedenfalls nicht, wenn es um die Interessen der betroffenen Kunden gehen soll.
Zu 5.) Diese Bitte und die nachfolgenden „Verhaltens-Bitten“ A – C kann man guten Gewissens nur gegenüber den Kunden vorbringen, bei denen Zahlungsansprüche von FirstCon durch rechtskräftige Gerichtsurteile bereits verneint sind. Bzgl. aller anderen ‚Individualfälle’ hätte man fairerweise maximal eine Empfehlung für Zahlungen auf das Rechtsanwalt-Anderkonto aussprechen können, verbunden mit dem Hinweis an die Kunden, dass man sich damit dem Risiko einer Klage durch FirstCon und einem Prozessrisiko aussetzt.
Insgesamt ist leider festzustellen, dass es der EGNW bei diesem Mitgliederbrief augenscheinlich (wieder mal) mehr um Eigeninteressen und weniger um die Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Genossenschafts-Mitglieder geht ! :(
Oder will sich die EGNW mit dieser Aktion eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung mit FirstCon (Klage auf Erfüllung des ursprünglich für das gesamte Jahr 2012 vereinbarten Strombelieferung sowie Herausgabe aller Kundenzahlungen ab 1.7.12) und das damit womöglich verbundene Prozessrisiko ersparen?
Hatte man ab 01.07.2012 für eine eigenständige Belieferung überhaupt den benötigten Bilanzkreisverantwortlichen?
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@khh
Sie posten hier offensichtlich als Genossenschaftsmitglied und versuchen sich hier in
einer dubiosen und verwirrenden Rechtsberatung für Ihre Mitgenossen(?), die im „Individualfall“ überhaupt nicht weiterhilft/geholfen hat(mir jedenfalls nicht- hatte bessere Hilfe u. Fakten).
Im übrigen taugen Ihre Fakten und schlechte indirekte Rechtsberatung mit rhetorischer Fragestellung absolut nichts, weder für die eine noch die andere Seite, schon gar nicht bei Gericht.
Für die Auseinandersetzung der „Individualisten“ mit First Con, ist Ihr Brückenschlag (wieder) zu Energen Süd völlig ohne Relevanz- auch bei Gericht.
Fakt ist:
Ihre angeführten“ individuellen“ Kündigungsbestätigungen vom 12.6.12 waren fingiert –wörtlich: „ Hiermit bestätigen wir ´Ihre´(!) Kündigung…“! – allein gezeichnet vom überfordertem 2. Vorstand s.Zt., weil sich der 1. Vorstand rausgedreht hatte. Verzweifelt versuchte er die Kündigungsbestätigungen am 14.6. zurück zu nehmen.
Fakt ist:
Die Kündigungsbestätigung wurde so dargestellt, als hätte der Verbraucher selbst gekündigt. Warum wohl( ?) - weil First Con nur so den Netzbetreibern suggerieren konnte, es gäbe Verbraucherverträge und Verbraucherauftrag.
Folgenschwer für alle, gab First Con beim Netzbetreiber im codierten An- u. Abmeldeverfahren eine faktisch falsche Versicherung ab, indem sie individuelle Verbraucherverträge als Tatsache vortäuschte.
Fakt ist:
Wer hatte denn vor dem 12.6. individuell (Verbraucher selbst) gekündigt??
Selbst diejenigen, die vom Sonderkündigungsrecht bis 20.6. Gebrauch machten, waren dennoch von First Con schon vor dem 12.6. vereinnahmt – auch gegen den Willen dieser Verbraucher.
Fakt ist:
Nicht die EGNW hatte gekündigt.
Der alleinige 2. Vorstand s.Zt. konnte auch nicht bestätigen was nicht vorlag – was vorlag hat er nicht mehr bearbeitet - am 15.6. musste(?) er wohl folgerichtig passen.
Fakt ist letztlich auch:
Das Landgericht Hannover hat Recht gesprochen.
Daraus ergeben sich nun andere Rechtsverhältnisse, als First Con sie erzwingen wollte, auch dem Einzelnen gegenüber.
Selbst bei Energen Süd hat First Con s. Zt. Kundendaten abgegriffen, wie einigen Beiträgen im Forum immer noch zu entnehmen ist. Da gab es auch individuelle Auseinandersetzungen.
Da Sie umfassend orientiert sind, sollten Ihnen bekannte Fakten darüber hier auch aus der Feder kommen.
Den offensichtlich offenbarten Zwiespalt und Zweifel eines „ Users“ für Stimmungsmache gegen EGNW zu missbrauchen, ist ziemlich perfide.
Wenn First Con GmbH die sich betreffende Rechtsprechung penetrant missachtet und den hasardeurischen Weg der Individualklagen weitergeht, wird sich Ihr“ Beispiel- User“ ohnehin einer Klage von FC nicht entziehen können.
Auch Ihre widersprüchlichen Faktendarlegung bezüglich „konkludenter Vertragsverhältnisse“ und „Wertersatz“(gestern so und heute(!) so) erinnere ich sehrgut .
Lesen Sie nach, Sie haben die Beiträge präsenter als ich z. Zt..
Mir ist derzeit vom Hörensagen nur ein „Versäumnis- Urteil“ zu Gunsten First Con bekannt - vorgebracht in mündlicher Verhandlung, sowie ein noch anhängiges Verfahren mit Vergleichstendenzen auf Wertersatz und reduzierte Mahngebühren für FC (Zu den Mahngebühren siehe auch Urteil OLG München – 29 U 634/11, v. 28.07.2011).
Andere genannte Urteile z. G. FC wurden auch von Ihnen noch nicht belegt – taktische Gründe(??) zum vermeintlichen Vorteil FC für noch anstehende Individualklagen, zum vermeintlichen Nachteil für störrische/zweifelnde/verunsicherte Verbraucher?!
Eine andere Frage:
Warum sind SIE eigentlich Genossenschaftsmitglied geworden/oder sind es noch?
Neuerdings bewerben Sie „Ihr“ Vergleichsportal und den darüber gefundenen, für Sie besten Anbieter.
Eine Diskussion darüber mit einem anderen User beantworten Sie u. a. sehr skuril :
« Zitat von khh am: 20. März 2013, 18:36:16 » in einem anderen Forum-
„Übrigens, was eigentlich suchen Sie als Neuling hier im Forum, wo Sie doch anscheinend schon so ganz schlau sind?“
Ich frage Sie, bei allen teilweise respektablen Klugheiten in Beiträgen von Ihnen:
Sie sind doch auch schon ganz schlau – haben Sie sich das Grundsätzliche in Ihrem Zitat auch schon selbst gefragt??
Und:
« Zitat von khh am: 20. März 2013, 19:20:38 » in einem anderen Beitrag in gleicher Sache -
„Ansonsten: Da Ihre Ratschläge verzichtbar sind ...... hiermit "tschüss" !“
Ich dachte schon, dass Sie sich damit nun allgemein verabschiedet hätten - Gott sei Dank? Um Himmelswillen, das wäre ja eine „Katastrophe“ !?
Na ja, nicht ganz so schlimm!
Khh, Sie sind ein schlechter Heilpraktiker, mit sehr guten Rechtskenntnissen aber zu verbohrt und ein schlechter Verlierer.
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Bemerkenswert, wie die "Schönredner" bei kritischen Beiträgen immer sofort 'auf der Matte stehen' ! :(
@ Hans Hans,
Ihr Beitrag ist größtenteils billigste Polemik, offensichtlich in der Absicht, meine Person und Beiträge zu diskreditieren. Insofern erspar ich es mir und den Lesern dieses unabhängigen Forums, im Einzelnen darauf einzugehen, obwohl Ihr ungeeigneter Versuch vor Behauptungen und Verdrehungen nur so strotzt.
Wieso mein von Ihnen zitierter Beitrag eine "indirekte Rechtsberatung" etc. sein soll, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Mein vorstehender Beitrag zu "Unverständnis zum Mitgliederbrief März 2013" zeigt lediglich auf, dass ...
Insgesamt ist leider festzustellen, dass es der EGNW bei diesem Mitgliederbrief augenscheinlich (wieder mal) mehr um Eigeninteressen und weniger um die Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Genossenschafts-Mitglieder geht !
Aber damit hab ich offensichtlich den Nerv der "Schönredner" getroffen. Wer der/die "schlechte/n Verlierer" ist/sind, sollen gerne Andere beurteilen! :)
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@khh
Grandios - nur weil Ihnen aufgezeigte Fakten und spezielle Fragen nicht passen und Ihr enges Strickmuster plötzlich größere Maschen bekommt, ist man nun ein "Schönredner" und "polemisiert" ??
Dabei dachte ich, ich bin sehr fair mit Ihnen umgegangen;
Jedenfalls war das meine Absicht!
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@kkh
Respekt, das Sie es als Genosse mal auf den Punkt bringen. Ich finde es sehr Schade, dass Ihre Fragen nicht mal von den VR/AR beantwortet werden, da diese sich ja auch unter diversen Namen hier regelmäßig rumtreiben. Und auf die nächste GV zu warten bringt ja auch nichts, wie die Vergangenheit gezeit hat. Dort sind die Jünger von dem einzigen Macher der EGNW, auch wenn dieser ja keine richtige Verantwortung trägt. Es ist ja mal Fakt, das die Schuld bei der EGNW nach wie vor bei allen anderen gesucht wird nur nicht in den aktuellen Reihen. Auch was über die Internetsicherheit gesagt wurde finde ich schon sehr interessant. Bitte bleiben Sie auf Kurs, unterrichten Sie die Mitglieder, die wie ich dem internen Forum nicht trauen, auf dieser Seite .
Mal eine andere Meinung und Sachlage zu hören als von den Schönredner finde ich sehr wichtig.
Mich würde zudem interessieren, nachdem der "gebannte" sich als "genofrust" geoutet hat, was geschrieben wurde und warum der Text gelöscht wurde.
(Thema: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben )
Meine öffentlicher link wurde ja auch einfach gelöscht und der Admin hat mir auf meine Frage, warum , nicht mal eine Antwort gesendet. Oder liegt es eventuell daran das die EGNW-Führung oder der Anwalt der EGNW gute Kontakte zur Administratorin hat?Nachdem ich das jetzt geschrieben habe, gehe ich sowieso davon aus, geblockt zu werden und das Forum nicht mehr nutzen kann. Also Obacht, was man wie formuliert, welche links ok sind und welche nicht oder wem man was für Fragen stellt.
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@khh
Sie posten hier offensichtlich als Genossenschaftsmitglied und versuchen sich hier in
einer dubiosen und verwirrenden Rechtsberatung für Ihre Mitgenossen(?), die im „Individualfall“ überhaupt nicht weiterhilft/geholfen hat(mir jedenfalls nicht- hatte bessere Hilfe u. Fakten).
Im übrigen taugen Ihre Fakten und schlechte indirekte Rechtsberatung mit rhetorischer Fragestellung absolut nichts, weder für die eine noch die andere Seite, schon gar nicht bei Gericht.
Natürlich nicht, wir wollen ja auch nicht mit aller Gewalt Prozesse und Unkosten "bei Gericht" verursachen, das ist das Ziel Ihrer Seite, wir dagegen beraten und schützen Verbraucher und suchen wirtschaftliche Lösungen an denen Inkassoanwälte möglichst nichts verdienen und generelle Strategien um den 4 Oligopolisten die Lizens zum Geld drucken wegzunehmen.
Bevor Sie hier von Qualität reden, sollten Sie lieber erst einen Internetkurs bei der VHS buchen und lernen wie man in Webforen Beiträge
korrekt mit Links zitiert und Fakten belegt
und Foren von Unterforen und Threads unterscheidet und verlinkt,
Beispiel extra für Sie hier:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17912.msg99139.html#msg99139
sonst bringen Sie es hier noch nichtmal zum "50cent- Blogger" der ENGW.
Ihre Zitatpapierfetzen oben kann hier niemand nachvollziehen und stehen kurz vor der Anti-SPAM- Forenregel,
die haben Sie doch gelesen als Paragraphenreiter, oder finden Sie den Link nicht? ;D
wikipedia.de würde Sie für so eine "Qualität" gleich wegen "Vandalismus" "verurteilen" und sperren, wie einen gewissen anderen Lobbyisten von "Vermarktern zweifelhafter Produkte"...
Verlieren bei Gericht gehört bei uns Nicht-"Staranwälten" dazu, aber wenn wir uns die "Marktbereinigung" ansehen, die wir "Problemversorgern", "Vermarktern zweifelhafter Produkte" und den 4 Oligopolisten schon verursacht haben, können wir uns nicht wirklich als "Verlierer" fühlen ;D
Das können Yuppies wie Sie und Ihre Seite natürlich nicht verstehen, genausowenig wie die "Begrüssungs- und Erkennungsrituale" unter uns "virtuellen Verlierern", der Cyberspace erfordert andere Sozialisierungsverfahren als die Ihres Grossvaters ;)
kkh
http://forum.energienetz.de/index.php?action=profile;u=8374
hat jedenfalls genug Ahnung vom Energie(recht) um nach selbstexekutierendem EU-Recht rechtsberaten zu dürfen, und das ist auch die Meinung der Volljuristen dieses Forums.
Heute ist der falsche Tag um mich zu veräppeln, Herr Hans Hans 8)
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Hatte man ab 01.07.2012 für eine eigenständige Belieferung überhaupt den benötigten Bilanzkreisverantwortlichen?
@khh
was man alles im Netz findet. Sie können damit wahrscheinlich mehr anfangen.
http://www.stadtwerke-hall.de/zertifikate/sites/strom/vertrieb/egnw.strom.vertrieb_datenblatt.pdf
http://codenummern.strom.de/wysstr/vdewcode.nsf/all/7D63364CD5C80BA5C125798E00480A4A?OpenDocument
Wer war denn jetzt ab 01.07.2012 verantwortlich??
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@ Fahrdraht
Ich nehme Ihre Meinung zur Kenntnis; übrigens kenne ich meine Schwächen.
Dass auch Sie meine Meinung zu diversen Themen zur Kenntnis nahmen und diese Sie beschäftigt hat - irgendwie - freut mich und ist schon in Ordnung.
Ihre Meinung über mich aber wird nicht hinderlich sein, auch weiter meine Meinung zu sagen, irgendwie, natürlich den Regeln entsprechend - vielleicht nicht nach Ihren Vorstellungen.
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@ Fahrdraht
Ich nehme Ihre Meinung zur Kenntnis; übrigens kenne ich meine Schwächen.
Dann sollten Sie aufpassen, dass Sie auf denen und Ihrer Schleimerei bei den Versorgern nicht ausrutschen ;D
mir würde zum Stillschweigen spontan das Bankgeschäftswesen (neue Geschäfts- und Preisordnung z.B)einfallen. Nach Ablauf einer Frist ist Stillschweigen Genehmigung! Man könnte ja auch widersprechen- nur, dann müsste man die Bank
wechseln.
Sie kneifen vor Banken? Etwa auch vor Sparkassen? ;D
Ich hab die Deutsche letztes Jahr kleingekriegt. Sogar aussergerichtlich.
Man muss nur die Sprache der Wirtschaft sprechen und wirtschaftlich argumentieren, dann überzeugt man, denn in diesem Wirtschaftssystem kommts nur da drauf an, nicht auf blöde Gesetze.
Bei einigen Sparkassen, gewissen Genossenschaften und den meisten der hier leider auffallenden Problemversorgern nützt das natürlich nichts, die Sprache verstehen die nicht ::)
die lassen sich ihre nicht zu 100% falschen Rechnungen auch noch auf Kosten der Kunden von den Gerichten korrigieren >:(
Klarer Rechtsmissbrauch.