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Autor Thema: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH  (Gelesen 17609 mal)

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Offline jroettges

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Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« am: 18. Dezember 2012, 14:03:49 »
Die FirstCon hatte beim LG Hannover die Feststellung eingeklagt, der am 06.06.2012 zwischen der FirstCon (vertreten durch den Geschäftsführer) und dem damaligen Vorstand der Energiegenossenschaft Nordwest eG (EGNW)  geschlossene "Kooperationsvertrag" sei rechtsgültig.

Das LG Hannover hat diese Klage am 10.12.2012 kostenpflichtig abgewiesen. Mehr dazu kann man hier nachlesen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17889.0.html. Der Urteilstext ist für Mitglieder der EGNW im EGNW-Forum (www.egnw.de/forum) zugänglich.

Die FirstCon hat beim LG Hannover außerdem auf Unterlassung gegen die EGNW geklagt.
Diese sollte keines ihrer Mitglieder selbst beliefern dürfen und neue Kunden sofort an die FirstCon abgeben.

Auch diese Klage ist gestern am 17.12.2012 durch das LG Hannover kostenpflichtig abgewiesen worden. Der Urteilstext liegt zur Stunde noch nicht vor.

Keines der durch die FirstCon GmbH zum 01. Juli 2012 per Handstreich und unter Berufung auf einen Vertrag, der von Anfang an nichtig gewesen ist, zwangsweise umgemeldeten Mitglieder muss die Belieferung durch die FirstCon dulden. Viele hatten von Anfang an Widerspruch eingelegt, der nun durch Gerichtsbeschluss bestätigt ist. Niemand muss sich durch Drohungen zu Zahlungen an die FirstCon bewegen bzw. durch Falschbehauptungen von einer Kündigung des nunmal technisch mit FirstCon zustande gekommenen Lieferverhältnisses abhalten lassen.

Die EGNW kann ihre Mitglieder bereits wieder zu guten Konditionen mit Strom beliefern. Die Wiederaufnahme der Belieferung mit Gas ist für den 01. April 2013 geplant. Näheres dazu ist auf der Internetseite www.egnw.de nachzulesen.

Die EGNW wird natürlich nach diesen beiden Urteilen gegen die FirstCon sowie die handelnden Personen innerhalb der EGNW vorgehen. Die Einleitung eines Strafverfahrens wird von der Staatsanwaltschaft Hannover bereits geprüft. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ist wegen der nicht erlaubten Weitergabe der Kundendaten an die FirstCon und deren Dienstleister eingeschaltet.

Offline masterflok

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2012, 10:41:06 »
Trotz des Urteils verklagt nun die FirstCon alle Genossen.

http://s1.directupload.net/file/d/3112/ulyqyy8c_pdf.htm
http://s14.directupload.net/file/d/3112/siqsd2mq_pdf.htm


Genossen, die nach dem Urteil der Belieferung wiedersprochen haben, erhalten noch immer eine Absage mit folgender Begründung
Zitat
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir einer Kündigung nicht zustimmen.

Gern teilen wir Ihnen auch die Gründe mit:

- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

- Der Streit betrifft lediglich die FIRSTCON GmbH und die EGNW, jedoch nicht die Kunden dieser Unternehmen. Die haben nur 1 Lieferanten und an diesen ist zu bezahlen.
Und dieser eine Lieferant ist natürlich die FirstCon, logisch.


Übrigens gibt es einen Schlichterspruch zu einem ähnlichen Fall. Auch dort hat ein Anbieter ohne Vertrag geliefert und somit einen Lieferantenwechsel blockiert. Dort heißt es
Zitat
Ein Wertersatz nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff BGB) ist sehr fraglich, da nach § 814 BGB das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende – hier die Beschwerdegegnerin – gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführer trotz Bestätigung des rechtzeitigen Widerrufs nachträglich zwei Monate mit Strom beliefert. Es liegt nach Einschätzung der Schlichtungsstelle damit nicht nur ein Kennenmüssen der Nichtleistungspflicht sondern positive Kenntnis von der Nichtleistungspflicht vor. Auch hier kann ein Organisationsversehen bei der Beschwerdegegnerin nicht zu Lasten des Beschwerdeführers gehen.

[...]

besteht kein Anspruch der Beschwerdegegnerin auf Wertersatz.
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/10.08.2012_Empfehlung_zum_Wertersatz_nach_Belieferung_trotz_vorherigen_Widerrufs_des_Belieferungsauftrags_1233-11.PDF

Wertersatz heißt übrigens die reinen Kosten ohne Gewinnanteil. Da die Genossen der EGNW sogar mehr bezahlen sollen als der damalige Tarifrechner der FirstCon ausgegeben hat, kann davon nicht die Rede sein!

Offline Energiefachmann

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2012, 15:14:23 »
@ masterflok

das ist ja eine interessante Doppelmoral: uns allen ist noch gut in Erinnerung, wie Sie andere Genossen beschimpft haben, weil diese ein Vertragsverhältnis mit Energen-Süd bestritten oder zumindest angezweifelt haben und deshalb nicht bezahlen wollten. Wenn es an Ihren eigenen Geldbeutel geht und Sie erhaltene Energielieferungen bezahlen sollen, dann ist das plötzlich in Ordnung, nicht zu bezahlen....  ::)

Offline masterflok

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2012, 17:29:23 »
Es gibt einen entscheidenen Unterschied
- die Belieferung der EnergenSüd war wissentlich und wurde nie widersprochen
- die Belieferung der FirstCon wurde sofort widersprochen, dennoch hat sie geliefert und den von mir beauftragten Lieferantenwechsel verhindert

Übrigens bin ich sehr wohl bereits die bezogene Energie zu bezahlen, aber nicht zu den von der FirstCon festgelegten Konditionen! Wir können gerne nach den Konditionen der EnergenSüd abrechnen, von mir aus auch inflationsbereinigt  ;)
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2012, 17:34:00 von masterflok »

Offline khh

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2012, 18:01:41 »
Es gibt einen entscheidenen Unterschied
- die Belieferung der EnergenSüd war wissentlich und wurde nie widersprochen
- die Belieferung der FirstCon wurde sofort widersprochen, dennoch hat sie geliefert und den von mir beauftragten Lieferantenwechsel verhindert

Sind SIE legitimiert, für alle Genossen zu sprechen? Wenn nicht, dann unterlassen Sie diese wohl eher falsche Behauptung bzgl. der EnS!  >:(

Tatsache ist (siehe entsprechende Beiträge hier im Forum), dass aufgrund der mehrfach zitierten, eher täuschenden Informationen durch VS und AR der EGNW die Belieferung durch EnerGenSüd für nicht wenige Genossen, wenn nicht sogar für die große Mehrheit, bis Anfang 2012 keineswegs "wissentlich" gewesen sein dürfte und aus dem selben Grund gab es für Widersprüche keinerlei Veranlassung !!!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline jroettges

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2012, 00:21:09 »
Zitat von: masterflok
... Belieferung der FirstCon wurde sofort widersprochen, dennoch hat sie geliefert und den von mir beauftragten Lieferantenwechsel verhindert

Manchmal findet man ja zufälligerweise etwas, was man brauchen kann:

Im Protokoll der Generalversammlung der EGNW am 15.06.12 unter "Aussprache zu den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat" findet man folgende Aussage des Herrn Kreye (Joachim, Alleingesellschafter der FirstCon GmbH)

Auf die Frage aus der Versammlung, ob die Kunden ihre Verträge kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen müssen, erklärt Herr Kreye, dass alles weiter wie bisher laufe. Jeder Kunde hätte aber die Möglichkeit zu kündigen.

Von einen Widerspruch von Herrn Kreye gegen diesen Protokollvermerk hat man nichts vernommen, also gilt das Versprechen. Gut zu verwenden, wenn FirstCon einem seiner von der EGNW schanghaiten Kunden mit merkwürdigen Begründungen die sofortige Kündigung verweigert!  ;)

 

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