Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

<< < (19/31) > >>

tangocharly:
@ Christian Guhl

Entweder ist der Vertrag zum 31.12. gekündigt oder er wurde mit verlängerter Frist zum 30.04.2009 gekündigt. Das kann man aus den geschilderten Details nicht genau heraus lesen.
Wenn es aber so sein soll, dass für die Zeit nach dem 31.12. die Konditionen des Akzent-Vertrages \"weiter gelten\" sollen, dann riecht dies nach einem neuen Sondervertrag ggf. mit einer ganz kurzen Laufzeit. Wenn das dann so angeboten und vom Kunden stillschweigend angenommen wurde, dann ist das jedenfalls keine Ersatzversorgung, § 38 EnWG.

Roger:
Heute haben wir eine Mahnung bekommen trotz Unbilligkeitseinwand und Widerspruch.
Hier wird das gerichtliche Mahnverfahren angedroht, aber keine Sperre.
Es handelt sich um den Bereich Gas.

Wir sollten ca. 3.200,00 EUR nachzahlen und der Abschlag hat sich mehr als verdoppelt.

Hierrauf haben wir unter Vorbehalt den alten Abschlag weitergezahlt.

Ich glaube hier weiß wieder mal keiner was der andere macht.

tangocharly:
@ Christian Guhl

....... da ist mir gestern nacht noch die GeLi Gas in die Finger gefallen, dort war im Abschnitt C noch etwas über die \"vereinbarte Verlängerung der Ersatzversorgung\" zu lesen (schon wieder ein Mysterium ? der \"Ersatzversorgungssonderkundenvertrag\" ?)

Habe jetzt aber weder die Lust noch die Zeit, diese GeLi genauer nachzulesen (notfalls mal googeln).

Christian Guhl:
Heute in der \"Landeszeitung Lüneburg\" :
\"Eon-Avacon verteilt Geldsegen \".
Der Artikel ist noch nicht Online.Wenn er da ist, wird der Link nachgereicht.
Angeblich sollen alle Akzent-Kunden mit den betroffenen Verträgen eine Ausgleichszahlung erhalten. Über die Höhe wird keine Angabe gemacht.
Wie aus dem Kommentar hervorgeht, soll der Kunde im Gegenzug auf alle weitergehenden Forderungen verzichten.Ob das ein gutes Geschäft ist ?

Freaky77:
Ich habe heute die Kündigung des Akzent-Vertrages zum 30.April 2009 bekommen.

als P.S. steht noch das die Kündigung des Liefervertrages meine Rechtposition nicht beeinträchtigt.

Bringt es was, da Widerspruch gegen einzulegen???

Gruß

Freaky77

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