Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
Fliegerhorst:
Hallo,
diese Kündigung habe ich mit folgenden Text auch erhalten:
>>Sehr geehrter xxxx,
wir freuen uns, Ihnen in den nächsten Monaten neue und interessante Stromangebote
vorstellen zu können. Das von Ihnen bisher genutzte Angebot ,,Akzent\" wird in
diesem Zusammenhang eingestellt und durch ein Nachfolgeprodukt ersetzt. Wir
kündigen deshalb das mit lhnen bestehende Vertragsverhältnis zum
nächstmöglichen vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt.
Sie brauchen jetzt jedoch überhaupt noch nichts zu tun: Wir beliefern Sie bis zum
3O.April 2009 zu den aktuellen Akzent-Preisen weiter, wenn wir von Ihnen nichts
Gegenteiliges hören. Ihre Stromlieferung bleibt wie gewohnt zuverlässig und
sicher.
Sie haben also genug Zeit, sich für eines unserer neuen Stromangebote, die wir Ihnen
spätestens Anfang 2009 vorstellen werden, zu entscheiden. Dazu gehören zum
Beispiel auch ein Energiespar-Angebot und ein Ökostrom-Angebot.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns außerdem ein individuelles
Vertragsangebot als Nachfolgeregelung zu Ihrem Akzent-Vertrag. Sie können also
auch nach dem 30.April 2009 von unseren günstigen Stromangeboten profitieren.
Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter
der Servicenummer 0180-1282 2 77 zu günstigen 3,9 ct/min aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können gegebenenfalls abweichen.
PS: Vor einiger Zeit hatten Sie uns auf Unsicherheiten bei der rechtlichen Bewertung
Ihres Liefervertrages Akzent hingewiesen. Selbstverständlich beeinträchtigt die
Kündigung des Liefervertrages Ihre Rechtsposition nicht.
Fliegerhorst:
hier der Link zur Meldung des NDR:
http://www.ndr1niedersachsen.de/nachrichten/lueneburg/index.html
Fidel:
Moin, zusammen:
In der Lüneburger Landeszeitung ist in der Ausgabe vom 30.09.08 zu lesen, dass die E.ON Avacon denjeniigen Verbrauchern, die Ende 1999 und Anfang 2000 einen „Akzent“-Vertrag abgeschlossen haben, einen Ausgleich zahlen. Dies kündigt jedenfalls Christina Schulz, Pressesprecherin der E.ON Avacon, an. Grund dafür ist die in diesen Verträgen enthaltenen Preisanpassungsklausel, die lediglich steigende Steuern und Gebühren als Grund für Preisänderungen vorsieht, nicht jedoch bei den Beschaffungs- und Vertriebskosten.
Nach Überprüfung sei der Energieversorger nun zu dem Schluss gelangt, „dass keine Rückzahlungsverpflichtung für E.ON Avacon Vertrieb besteht“. Die Kritik der Kunden habe aber gezeigt, dass die Vertragsgestaltung offenbar zu unterschiedlichen Auffassungen geführt habe. „Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, bieten wir für die betroffenen Verträge die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an, auch wenn das Ergebnis der rechtlichen Prüfung dazu eigentlich keinen Anlass gibt“, erklärte die Pressesprecherin.
Die Höhe des Ausgleichsbetrag soll für jeden Kunden mit einem entsprechenden Vertrag individuell auf Basis der tatsächlichen Verbrauchswerte der vergangenen Jahre ermittelt werden. Dazu Christina Schulz: „Der Ausgleichsbetrag wird im Ergebnis der Differenz aus den seit Vertragsbeginn vorgenommenen Preisanpassungen und den gesetzlich veranlassten Kostenänderungen entsprechen.“ Die ersten Briefe sollen zum Anfang Oktober versendet werden.
Die Anzahl der mit einer Zahlung rechnen könnenden Kunden kann die Pressesprecherin nicht beziffern. Betroffen von der aktuellen Diskussion seien \" .. nur diejenigen
Altverträge, die innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums von einigen Monaten angeboten wurden, zu einer Zeit, als der Wettbewerb auf dem Strommarkt erst langsam startete.“ Ebensowenig lasse sich abschätzen, wieviel die E.ON Avacon ihre Kulanz insgesamt koste.
Gruß
Fidel
AKW NEE:
Nicht alle Akzent Verträge sind zum 31. 12. 2008 gekündigt!
Der Vertrag kann nach meiner Meinung ohne Begründung fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung hat natürlich bestimmten Anforderungen zu genügen. Die mir bekannte Kündigung hat keine Originalunterschrift.
Im
--- Zitat ---StromLiefervertrag StromAkzent
ist unter 7) zu lesen:
Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit um zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird....
--- Ende Zitat ---
Nun sollte jede/r Wissen, wann der Vertrag unterschrieben hat. Zu dem in dem Vertrag stehenden Datum ( Tag und Monat ) ab erhalt einer gültigen Kündigung ist der Vertrag gekündigt. Alle Verträge, die nach Erhalt des Kündigungschreiben weniger als zwei Monate Restlaufzeit haben, sind erst für das entsprechende Datum in 2009 gekündigt.
Beispiel:
Vertragsunterschrift: 21. 10. 1999
Laufzeitende: 21. 10. 2008
Datum des Kündigungsschreiben: 29. 09. 2008
Kündigung keine zwei Monate zum Laufzeitende, der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr und ist zum 21. 10. 2009 gekündigt.
Wenn die Kündigung Mängel hat, z.B. keine Originalunterschrift, sollte der Kündigung widersprochen werden.
Merkwürdig ist doch :
1. dass die E.ON Avacon meint keine Rückzahlungsverpflichtung für die Verträge 1999/2000 zu haben, aber dennoch in voller Höhe zurückzahlen will.
2. dass nicht nur die Alt-Verträge bei Strom Akzent gekündigt werden, sondern alle.
Nach Rücksprache mit mehreren Betriebswirtschaftlern, sehen diese hier ein
Indiz dafür, dass alle Verträge fehlerhaft sind.
Es sollten jetzt alle Kunden von E.ON Avacon mit Akzent-Vertrag zur Wahrung Ihrer Rechte einen Rückzahlungsanspruch geltend machen.
Weiter sollten alle einen Einwand der Unbilligkeit einlegen und für die Berechnung der laufenden Abschlagszahlungen den Preis bei Vertragsunterzeichnung nehmen.
AKW NEE:
@ tangocharly
--- Zitat ---Entweder ist der Vertrag zum 31.12. gekündigt oder er wurde mit verlängerter Frist zum 30.04.2009 gekündigt
--- Ende Zitat ---
In dem mir bekannten Schreiben ist zu lesen:
Wir kündigen ... zum nächstmöglichen vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt. Weiter unten heißt es in dem Schreiben Wir beliefern Sie bis zum 30. April 2009 zu den aktuellen Akzent-Preisen weiter...
Es ist also kein konkretes Kündigungsdatum angegeben. Wenn mensch der Kündigung nicht widerspricht, könnte aus dem Datum 30. April 2009 der späteste Kündigungstermin abgeleitet werden, der vom Kunden akzeptiert wurde.
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