Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
Christian Guhl:
Ich glaubte, ich könne meinen Augen nicht trauen!Mir liegt ein Schreiben von Eon-Avacon vor, in dem einen Kunden, der den Strom-Sondervertrag \"Akzent\" abgeschlossen hat,gegenüber die Aussage getroffen wird : \"Bei der Überprüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass dieser von Ihnen 1999 abgeschlossene Vertrag keine entsprechende Preisanpassungsklausel enthielt.Lediglich die Weitergabe steuerlicher Änderungen war danach rechtmässig.Bitte entschuldigen Sie unseren Fehler. Aus vorgenanntem Grund haben wir für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis 22.08.2007 eine Neuberechnung zu den vereinbarten Konditionen vorgenommen.Es ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1.256,53 €.Wir werden ihn in den nächsten Tagen auf ihr Konto überweisen.\" Gleichzeitig wird der Vertrag allerdings gekündigt, da \"wir die Konditionen Ihres Akzent-Vertrages nicht länger halten können\".
Die Preisanpassungsklausel in dem Vertrag lautet : Sollten nach Vertragsabschluß erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung oder die Abgabe von Elektrizität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so erhöhen sich die vertraglichen Strompreise entsprechend und von dem Zeitpunkt an.....\".Man sollte wirklich alles tun, um dieses an alle Akzent-Kunden zu verbreiten und alle die Rechnungskorrektur seit Vertragsabschluß und eine entsprechende Erstattung einfordern können.Ich glaube, der Verfasser des Schreibens weiß noch gar nicht welche Lawine er losgetreten hat.
Bors:
Ich habe bzw. hatte bis vor kurzem den Tarif Alpha. Ich werde mal überprüfen, ob in dem auch so eine Klausel verwendet wurde. Hoffentlich wird die Avacon mit Rückzahlungsforderungen überschüttet....
Gruß
Bors
Christian Guhl:
@bors
Alpha ist die Grundversorgung.Da gibt es keine Preisanpassungsklauseln.
Eon-Avacon hat nach § 5.2 GVV ein einseitiges Preisänderungsrecht.Hier kommt der § 315 zur Anwendung.
userD0009:
Ich würde mir Gedanken machen, warum der EVU sowas schreibt. Zu verschenken hat er auch nichts. Zumal etwaige Rückforderungsansprüche wegen Überzahlung bereits verjährt sein könnten.
Vlt. geht es ja darum, dass der Vertrag auch kein wirksames Kündigungsrecht beinhaltet und die Kündigung damit \"erkauft\" bzw. vom Kunden anerkannt wird.
Wie gesagt, ich finde es sehr, sehr seltsam.
Grüße
belkin
AKW NEE:
Hallo Christian,
hat der Vertrag eine gültige Kündigungsklausel?
Zu welchem Termin ist gekündigt worden und ist der Termin zulässig?
Ist gegen die Kündigung Einspruch erhoben worden?
Kannst Du mir das Schreiben, mit Schwärzung der persönlichen Daten schicken?
Gruß
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