Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
Roger:
Widerspruch habe ich gegen alle Erhöhungen ab 1998 eingelegt Strom und Gas
Mir geht es hier um Rückforderungen gegen E.ON Avacon
Im Gasbereich war es der Vertrag Akkont 2000 im Strombereich waren es immer Sonderverträge aufgrund der Abnahme von über 100.000 kwh jährlich
Ich steige da langsam nicht mehr durch.
Wir hatten 1997 mit der Firma angefangen und hier war der Versorger die EVM im Bereich Strom und Hastra im Bereich Gas.
Wer kennt einen guten Anwalt mit Erfahrung in diesem Bereich ?
AKW NEE:
LieberChristian Guhl, ich habe, wie Du weißt, das Schreiben auch!
Es gibt in dem ganzen Schreiben keine Aussage, in der die E.ON Avacon die
--- Zitat ---Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel zugeben
--- Ende Zitat ---
( gegeben) hat!
Die Aussage, dass der
--- Zitat ---Vertrag keine entsprechende Preisänderungsklausel enthielt
--- Ende Zitat ---
bedeutet nicht, dass der Vertrag keine Preisänderungsklausel hat oder die vorhandene Klausel als unwirksam anerkannt wurde. Die E.ON Avacon sagt damit, dass es in dem Vertrag für die erfolgten Preiserhöhungen keine entsprechende Klausel gibt, sondern nur für
--- Zitat ---die Weitergabe steuerlicher Änderungen
--- Ende Zitat ---
@ roger
In Bremen soll es einen Anwalt geben, der mit Rückforderungen Erfahrung hat, siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
AKW NEE:
Für Neukunden gibt es auf der Seite von E.ON Avacon folgende Angebote, der Strom-Akzent ist nicht dabei:
29.09.2008 09:16:50 Uhr
Die Strom-Angebote von E.ON Avacon:
StromAlpha - Basisangebot Grundversorgung
NaturWatt Strom - Günstig die Umwelt schonen
StromAmado - Angebot für Speicherheizungen
StromWärmepumpe plus - Angebot für Wärmepumpen
Für Haushaltskunden gibt es neben der Grundversorgung nur noch NaturWatt-Strom.
AKW NEE:
@ roger
Ist die Rechtslage bezüglich Ihrer Lieferverträge eindeutig?
Dann haben Sie hier eine Rechenaufgabe. Ist es für Sie günstig die Rückforderung zu betreiben, dies mit ungewissem Ausgang bezüglich des Zeitraumes der Verjährung und der Höhe des Anspruches, oder ist es für Sie besser Ihren Abschlag auf die Anfangspreise bei EVM im Bereich Strom und Hastra im Bereich Gas zu kürzen.
Sind Ihre alten Verträge jemals gekündigt worden? Sind jemals neue AGB wirksam einbezogen worden?
--- Zitat ---Wir hatten 1997 mit der Firma angefangen und hier war der Versorger die EVM im Bereich Strom und Hastra im Bereich Gas.
--- Ende Zitat ---
Hierzu habe ich an anderer Stelle geschrieben:
Erdgastarif Classic ist ein ( Norm- ) Sondervertrag
Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds. Zum 01. 07. 2005 erfolgte die Umfirmierung in E.ON Avacon. 34,7 % der Aktien gehören kommunalen Aktionären.
Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Avacon
Die Bezeichnung Erdgastarif Classic wurde von der Avacon mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2003/2004 ohne Stichtag eingeführt. Jeder Alt-Kunde hat einen anderen Termin für den Beginn des Tarifes Classic, es ist das Datum für den Anfang der Abrechnung 2003/2004.
Für Altkunden ist die Frage ob mit der Einführung der Bezeichnung Erdgastarif Classic ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Bei einem
Kunden aus dem ehemaligem Hasta-Gebiet gab es folgende Entwicklung:
Lieferbeginn 29. 01. 1996
HASTRA
mit Vertrag
Wärme Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 98/99
Hastra
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas
Übername durch Avacon ohne Stichtag ( s.o. Gründung des Konzernes ) sondern mit Beginn Abrechnung 99/2000
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme Sondervertrag Gas
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 2001/2002
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn der Abrechnung 2003/2004
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Erdgas Classic
Für mich ist Classic eine neue Bezeichnung für den alten Vertrag, mehr nicht. Der alte Vertrag von der Hastra ist ein Sondervertrag, der zu keinem Zeitpunkt geändert oder gekündigt wurde.
Ein weiteres Merkmal ist die Konzessionsabgabe an die Kommunen in Höhe von 0,03 ct/kWh
Christian Guhl:
Eon-Avacon kündigt allen betroffenen Kunden den Akzent-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.Das ist in den meisten Fällen wohl der Dezember.Bis zum 30.04.09 sollen sie jedoch zu den aktuellen Konditionen des Akzent-Vertrages weiter beliefert werden.Wie soll das denn gehen ?Der Kunde hat keinen Sondervertrag mehr, denn dieser ist ja gekündigt.
In der Grundversorgung ist er aber auch nicht, denn die Preise sind andere.
Da er keinen Sondervertrag (mehr) hat, ist der Preis auch nie vereinbart worden. Und von der Grundversorgung abweichende Preise durch Gasentnahme
anerkennen, geht auch nicht. Da das Lieferverhältnis nirgends einzustufen ist, nehme ich an, das es Ersatzversorgung ist.(????)
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