Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

<< < (17/31) > >>

Roger:
Wie kann ich mich jetzt verhalten ?

Christian Guhl:
@roger
Eon-Avacon wird doch nicht auf ein Schreiben eines Kunden die Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel zugeben.Das mit dem \"Akzent\" war ein Betriebsunfall, der sich mit Sicherheit nicht wiederholen wird. Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit weiterkommen wollen, werden Sie wohl klagen müssen.

AKW NEE:
Die E.ON Avacon hat nicht zugegeben, dass die Preisanpassungsklausel ungültig ist, sondern vielmehr, dass diese falsch angewendet wurde. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!

AKW NEE:
Wenn die E.ON Avacon Vertrieb GmbH tatsächlich die Verträge kündigt, ist eine Klage für alle sinnvoll. Bis dahin ist es sinnvoll die Zahlungen zu kürzen, oder ganz einzustellen.

Es kann zu einer Frage der Haftung werden. Die GmbH haftet mit Ihrem Betriebsvermögen, wenn mensch Pech hat, ist dieses hier nicht besonders groß.

@ roger

Wenn mensch Ihnen sagen soll, wie Sie sich verhalten sollen, müsste dem geneigten Leser klar sein, was Sie wollen.

Wenn Sie einen Vertrag haben und wollen den Preis kürzen und dies auf den Anfangspreis, tun Sie es, die E.ON Avacon kann Sie nicht darin hindern, wird dem aber auch nicht zustimmen. Eine Klage ist in diesem Fall vollkommen überflüssig.

Wenn Sie eine Rückforderung erheben wollen, müssen sie klagen! Um welchen Vertrag handelt es sich hier bei Ihnen.

Christian Guhl:
@AKW NEE
Wörtlich heißt es : \"Bei der Überprüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass dieser von Ihnen 1999 abgeschlossene Vertrag keine entsprechende Preisänderungsklausel enthielt.Lediglich die Weitergabe steuerlicher Änderungen war demnach rechtmäßig.Bitte entschuldigen Sie unseren Fehler.\"
@roger
Mit der Empfehlung zur Klage meinte ich die zuviel gezahlten Beträge in der Vergangenheit.Wie ich aus den Beiträgen entnommen habe, ist das ja wohl recht erheblich.Für die Vorgehensweise in der Zukunft hat AKWNEE recht.
Zahlen Sie ab sofort nur noch die vertraglich vereinbarten Preise und kürzen Sie die Abschlagzahlungen entsprechend.(Aber nicht vergessen vorher Widerspruch mit dem Musterschreiben einzulegen.)

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