Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

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hanna47:
Der Stromliefervertrag Akzent wurde mit Laufzeitbeginn 1. Oktober 1999 abgeschlossen. Kann ich dieses Datum in das Schreiben einsetzen (\"seit dem 1. Oktober 1999) oder muss ich das Datum der ersten Preiserhöhung aus den Unterlagen erforschen?

Christian Guhl:
@Hanna47
Die Preiserhöhungen brauchen Sie nicht zu interessieren.Eon-Avacon muss ausrechnen, was erstattet werden muss.Da Sie nicht wissen können, wann und um welchen Betrag sich z.B. die EEG-und KWKG-Abschläge geändert haben, können Sie den zu erstattenden Betrag auch nicht ausrechnen.Wenn die Abrechnung von Eon-Avaon vorliegt, kann man mal gucken, ob das vielleicht akzeptiert werden kann.Das Datum können Sie so einsetzen.

Fliegerhorst:
Hallo,

haben denn schon andere eon-Kunden (ausser dem einen aus der Zeitung) Geld zurück bekommen und waren die korrigierten Rechnungen fehlerfrei?
Ich habe das Musterschreiben per Einschreiben am 01.08. an eon geschickt und ausser der schriftlichen Empfangsbestätigung und der Bitte um noch etwas Geduld (sie müssen den Vorgang noch prüfen), bis heute nichts mehr gehört.
Mein Akzentvertrag ist am 01.10.99 abgeschlossen worden und besteht noch heute. Bei einem Durchnittsverbrauch von 9300 kWh im Jahr müsste einiges an Rückerstattung rauskommen.

Gruß

Fliegerhorst

userD0009:
Alle, die meinen eine Rückerstattung würde ihnen zustehen, sollten beachten, dass mit dem Ende des Jahres wieder Ansprüche verjähren könnten.

@Christian Guhl
Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der von einem anderen etwas fordert, diese Forderung auch benennen/beziffern muss.

Sollte der Kunde also Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen wollen, dann obliegt es grundsätzlich ihm, die Höhe des Betrages zu bestimmen.

Werden \"EEG- und KWKG-Abschläge\" nicht öffentlich bekannt gegeben?

Mit dem Hinweis auf das Abwarten bis eine Rechnung von E.ON Avacon könnte es gefährlich werden, sollte sich ein solches Schreiben nicht in nächster Zeit beim Kunden einfinden(vgl. oben Verjährung).


Grüße
belkin

Christian Guhl:
@Fliegerhorst
Es hat noch keiner weiter Geld zurückbekommen.
@belkin
Wenn eine Forderung nicht benannt werden kann, geht man mit einer Stufenklage vor.
Sicher werden die EEG und KWKG-Abschläge irgendwo veröffentlicht.Aber wie
soll der normale Verbraucher das finden ?Die Frage der Verjährung ist ja nicht geklärt.Ich bin der Ansicht, man sollte sich schnellstens zusammentun und eine Sammelklage einreichen. Andere sind anderer Auffassung.

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