Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

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Christian Guhl:
@roger
In dem Akkont-Vertrag, den ich gesehen habe, war die gleiche ungültige Klausel
wie im Akzent -Vertrag.Aber auch eine andere Klausel kann ungültig sein.
Lassen Sie das durch einen Anwalt prüfen !Bei den Beträgen, die bei Ihnen auf dem Spiel stehen, lohnt sich das auf alle Fälle.

hanna47:
Leider habe ich sehr spät realisiert, dass auch wir den Akzent-Vertrag haben. Gibt es ein Musterschreiben für eine Rückforderung? Der Vertrag wurde zwischenzeitlich zum 01.01.2008 gekündigt. MfG Hanna47

AKW NEE:
Es gibt verschiedene Schreiben, die bisher benutzt wurden, dieses finde ich ganz gut:                    

Ort, Datum

E.On Avacon AG

38345 Helmstedt


Vertragskonto Nr.
Verbrauchsstelle:
Kunde:


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Durchsicht meiner Vertragsunterlagen stellte ich fest, dass in meinem Stromliefervertrag vom ………  mit dem Tarif ……………….  keine Preisänderungsklausel enthalten ist. Vereinbart wurde lediglich die Weitergabe gesetzlicher Änderungen gemäß Nr. 4 der Allgemeinen Bestimmungen für die Lieferung elektrischer Energie und den Anschluss durch die Avacon AG, die Teil des Vertrages sind.

Ich fordere Sie auf, die seit dem ……..zuviel gezahlten Beträge inklusive Zinsen zurück zu erstatten.


Mit freundlichen Grüßen


Gruß aus Lüchow

Christian Guhl:
@Hanna47
Von wem wurde der Vertrag gekündigt ? Von Ihnen selbst oder von Eon-Avacon ?

hanna47:
Vielen Dank für die super schnelle Antwort. Der Vertrag wurde von uns gekündigt, um endlich den Wechsel des Stromanbieters zu vollziehen (jetzt EWS). Freundliche Grüße Hanna47

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