Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

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AKW NEE:
Die Frage, einer Klage will in Ruhe überlegt sein.

Der Kläger trägt das Risiko, die Klage ganz oder teilweise zu verlieren.

Für alle die noch einen bestehenden Vertrag haben ist es aus meiner Sicht besser in folgenden Schritten zu verfahren:

1. Den Einwand der Unbilligkeit mit dem Formschreiben des Bundes der Energieverbraucher einzulegen, hiermit wird auch die Frage der Preisanpassungsklausel abgedeckt.

2. Den Rückerstattungsanspruch gegen den Versorger schriftlich anzumelden.

3. Den laufenden Abschlag auf den Anfangspreis von 1999 zu kürzen.

4. Die E.ON Avacon klagen lassen.

5. Die Verjährungzeitraum für den Rückerstattungsanspruch abwarten. Vor Ablauf der Verjährung entscheiden, ob Mensch klagen will.

Für alle, die keinen laufenden Vertrag mit den alten Bedingungen haben, ist eine sofortige Klage ratsam. Das Risiko ist relativ gering und das Ergebiss der Klage hat Auswirkungen auf die vorher beschriebenen Kunden.

Christian Guhl:
Die Frage, ob klagen oder nicht, dürfte sich erledigt haben.
Ich habe gerade ein Schreiben gesehen, in dem einem Kunden mitgeteilt wird, das der Akzent-Vertrag generell eingestellt wird.Den Kunden werden neue Verträge angeboten.Wer also das in den vergangenen Jahren zuviel gezahlte Geld zurückhaben will, muss vor Gericht gehen.Freiwillig wird Eon-Avacon niemals geschätzte 20 Mio.€ erstatten.Das zeigt schon die seit 3 Monaten andauernde Verzögerungstaktik.

Roger:
Ich habe heute ein Antwortschreiben von E.ON Avacon bekommen.
Es wird natürlich alles bezweifelt.

Wie kann ich dieses Schreiben ins Forum stellen ?

userD0009:
@Roger

Bitte beachten Sie auch den Beitrag von Dr. Carsten Ulbricht.

Christian Guhl:
@belkin
Es handelt sich nicht um eine e-mail, sondern um ein Antwortschreiben, was @roger bekommen hat.Und Briefe, die an mich gehen, kann ich doch überall herumzeigen wenn nicht gerade Vertrauliches darin steht.

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