Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
E.ON-Kunde:
@ Bors
Zu Ihrer Frage bzgl. der Formulierung des Widerspruchs:
Das aktuelle Musterschreiben berücksichtigt bereits mögliche Zweifel an der Zulässigkeit einseitiger Preisneufestsetzungen.
Sie können aber natürlich auch explizit bestreiten, dass ein solches Recht auf einseitige Preisneufestsetzungen mit Ihrem Versorger vertraglich (wirksam) vereinbart wurde.
Also nochmal deutlich: Als Sondervertragkunde zunächst bestreiten, dass der Versorger die Preise überhaupt einseitig neu festsetzen darf (§ 305 / § 307 BGB) und zusätzlich hilfsweise die Billigkeit der einseitig festgesetzten Preise bestreiten (§ 315 BGB).
E.ON-Kunde
Roger:
Ich habe nun ein Schreiben an E.ON Avacon fertiggestellt,aber noch nicht verschickt.
Hier verweise ich auf die Gerichtsurteile zur ungültigkeit der Preisanpassungsklauseln.
Wir sind seit 1997 gewerblicher Kunde mit Sonderverträgen und einem Verbrauch von 100.000 Kwh im Bereich Strom und auch Gas.
Im Vertrag Erdgas aus 2003 steht folgende Klausel
Auszug aus Gewerbesondervertrag Gas
Abs.8 Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor.Änderungen werden nach schriftlicher Mitteilung oder öffentlicher Bekanntmachung wirksam.
Auszug aus Preiserhöhung Gas zum 01.08.08 von 06/08
........Allerdings haben sich unsere Beschaffungskosten mittlerweile so drastisch erhöht,dass wir diese Entwicklung nicht mehr intern kompensieren können.Wir sind deshalb leider gezwungen,die Erdgaspreise anzuheben,um einen Teil der erneut deutlich gestiegenen kosten auszugleichen....
Im ereich Strom bezieht man sich auf den Anstieg des Bezugspreises für elektrische Energie..
Sollten wir hier Recht bekommen, steht eine Rückforderung von mehreren 10.000,00 EUR ins Haus
Da ich ein Leihe bin, möchte ich mich hier noch einmal rückversichern !
RR-E-ft:
@Roger
Als Laie hätte man allen Grund, möglicherweise bestehende Rückforderungsansprüche von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Roger:
Hat jemand Erfahrung mit dem Sondervertrag Akkont 2000 von avacon ?
Ist hier vielleicht auch eine ungültige Preisanpassungsklausel versteckt ?
RR-E-ft:
@Roger
Man muss in den eigenen Vertrag sehen, ob überhaupt eine Preisanpassungsklausel enthalten ist.
Fraglich im Einzelfall, ob überhaupt AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, § 305 Abs. 2 BGB. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Eine Preisanpassungsklausel darf innerhalb der AGB auch nicht versteckt sein, sondern muss ganz deutlich als solche erkennbar sein. Ob eine solche - ihre wirksame Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB vorausgesetzt, gemessen an § 307 BGB wirksam ist oder nicht, kann man durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln