Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
AKW NEE:
Verbraucherzentrale Thüringen e.V. klagt erfolgreich gegen E.ON. Preisänderungsklausel unwirksam Urteil Landgericht Erfurt vom 19. Juni 2008 - Az: 10 O 1427/07
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=1034&file=dl_mg_1217275746.pdf
Roger:
Eine Frage !
Wir sind gewerbliche Sondervertragskunden bei E.ON Avacon und machen seit Jahren alle Preiserhöhungen mit !
Greifen diese Urteile hier auch ?
Wie kann ich mich verhalten ?
E.ON-Kunde:
Der zuletzt für den 01.08.2008 angekündigten Gaspreiserhöung von E.ON Avacon habe ich - wie gehabt - widersprochen. Als Sondervertragskunde (Erdgas Classic) berufe ich mich dabei auf § 305 / 307 sowie hilfsweise auf § 315.
Im Antwortschreiben geht E.ON Avacon jedoch nur auf die \"Sachlage zum § 315 BGB\" ein, alles andere wird ignoriert.
Nachdem ich von dort bereits mehrfach solche \"selektiven\" Antworten bekommen habe, frage ich mich langsam, warum sie diesen Punkt so offensichtlich meiden ...
Bors:
@ Eon-Kunde / @alle
Wie formulieren Sie das? Die üblichen Schreiben gehen nur auf § 315 BGB ein. Muss auf § 305 / 307 explizit hingewiesen werden oder schließt § 315 das ein?
In meinem Schreiben habe ich mich, wie im Musterbrief, nur auf § 315 bezogen!
Gruß
Bors
Cremer:
@Roger,
was für den privaten Bereich gilt, gilt auch für den gewerblichen.
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