Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
Freaky77:
Hallo,
habe gerade meinen alten Vertrag angeschaut.
Also ich habe Akzent am 10.12.99 abgeschlossen.
MeinFormular ist von September 1999.
Die Preisänderungsklausel ist wie oben geschrieben.
Bei meinen Abrechnungen ab 2004 steht folgendes : \"Wegen Ihres Bezugs von Strom und Erdgas haben wir der Abrechnung unser Produkt Duett zugrunde gelegt. Sie haben damit 18,20 Euro gespart! \"
Davor war der Tarif Akzent gültig.
Also kann ich doch auch Einspruch einlegen,oder??
Was muß der Einspruch alles enthalten. (möchte keinen Formfehler machen)
Gruß
Freaky77
Christian Guhl:
@freaky77
Herzlichen Glückwunsch ! Du bekommst Geld zurück !Und zwar alle Preiserhöhungen vom 10.12.99 bis heute. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt ein Preis von 9,7 ct/kwh.
Mit dem Produkt \"Duett\" hat das alles nichts zu tun. \"Duett\" ist ein Sonderrabatt, den man bekommt, wenn man Strom und Gas von Eon-Avacon bezieht. Der Vertrag \"Akzent\" ist also weitergelaufen und wurde als \"Duett\" (also mit Rabatt) abgerechnet. Einspruch für die Vergangenheit brauchst du jetzt nicht mehr einzulegen. Teile Eon-Avacon einfach mit, dass du 1999 den Sondervertrag \"Akzent\" abgeschlossen hast und um Korrektur der seitdem erstellten Rechnungen und Überweisung des Guthabens bittest.Falls du gegen die Gasrechnung Widerspruch eingelegt hattest und Rechnungskürzungen vorgenommen hast, solltest du darauf hinweisen, das du einer Verrechnung des Guthabens mit strittigen Forderungen widersprichst.Welchen Tarif hast du denn beim Gas ? Beim \"ErdgasComfort\" war die Klausel im Jahre 2003 identisch mit der im \"Akzent\".
Freaky77:
@Christian Guhl
Wenn das klappt, wäre das ja super.
Also bei meinen Gasabrechnungen steht immer nur\" Avacon Erdgas Tarif\"und später bei EON Avacon nur noch Erdgastarif.
Ich habe auch keinen Extra Vertrag für Gas abgeschlossen.
Erdgas und Strom habe ich seit 1998, damals noch Avacon.
Die einzige Vertragsdurchschrift habe ich von dem Akzent Vertrag ;-)
Ich habe auch noch keinen Einspruch gegen die Gasrechnung eingelegt bzw. zahlungen gekürzt( hatte mich damit bis heute noch nicht auseinander gesetzt)
Also kann ich das einfach so wie du es mir beschreibst denen zukommen lassen?
Per Einschreiben bzw. Fax?
Danke für deine Hilfe
Freaky77
Christian Guhl:
@freaky77
Das Schreiben mit der Forderung der Erstattung würde ich per Einschreiben schicken. Der ErdgasTarif ist der Grundversorgungstarif bei Eon-Avacon. Du musst mit dem Musterschreiben widersprechen und Abrechnung und Abschläge entsprechend korrigieren. Der Preis im ErdgasTarif, auf den ich kürzen würde,
betrug im Sept.2004 : Arbeitspreis 3,75 ct/kwh und Grundpreis 67,20 € netto.
AKW NEE:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit können alle Sondervertragskunden der E.ON Avacon davon ausgehen das die Preisanpassungsklauseln in ihren Lieferverträgen ungültig sind. Dies gilt für alle Sonderverträge der Sparten Strom und Gas
Hilfreich bei der Beurteilung der Preisanpassungsklauseln ist das Urteil des BGH vom 29.04.2008.
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=1017&file=dl_mg_1213375729.pdf
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