Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

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AKW NEE:
Ein Landwirt aus Lüchow-Dannenberg hat von der E.ON Avacon
ca. 7000,- € Stromkosten erstattet bekommen. Als Nichtmitglied des Landvolkes wurde dieser bei Vertragsabschluss nicht in den Tarif Agro eingestuft, sondern in den Gewerbetarif Akkont, dieser wurde dann ohne Mitteilung im Laufe der Vertragslaufzeit in Akzent umbenannt. Der Landwirt will jetzt den Anbieter wechseln!

Christian Guhl:
Es ist jetzt wiederholt vorgekommen, dass Erstattungsforderungen von Kunden mit dem Hinweis \"Nach § 4 AGB sind wir zur Preisanpassung berechtigt\" zurückgewiesen wurden. Als dann nachgefragt wurde, hat man sich entschuldigt und doch gezahlt. Die Kunden sollten sich also auf keinen Fall mit negativen Bescheiden zufriedengeben ! Es bestehen für alle Akzentverträge Rückforderungsansprüche. Es sind zwei Klagen in Vorbereitung.
In Lüneburg klagt eine Rechtsanwältin gegen die Höhe der Erstattung (Verzinsung) und die Wirksamkeit der Kündigung der Verträge. In Dannenberg macht ein Anwalt die Ansprüche der Kunden mit Vertragsabschluß nach 1999 geltend.

BirgitM:
Ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen und hoffe durch Beiträge auch Durchblick für uns zu bekommen.

Unsere Situation ist wie folgt: Wir wohnen in einem Einfamilienhaus. Meine Schwiegereltern - mit denen wir zusammen wohnen - beziehen den Strom von je her bei der ehemaligen HASTRA. Der Vertrag muss ca. aus den Jahren zwischen 1956 und 1970 stammen. Eher aus 1970. Denn damals sind sie in ihr eigenes Haus gezogen und wurden damit auch Rechnungsempfänger.

Es wurde zwischenzeitlich, seit Umbenennung der HASTRA in Avacon bzw. E.ON Avacon Vertrieb GmbH kein neuer Vertrag unterschrieben, keine Vertragsänderung unterschrieben oder sonst was unternommen.

Meine Frage ist, fallen wir als HASTRA-Altkunden evtl. auch unter die Kunden, die eine Rückerstattung einfordern können?

Ich fand nichts dergleichen im Internet. Ein Anruf bei E.ON war nicht erfolgreich. Ich bat im Service-Center um Zusendung des alten HASTRA-Vertrages, der ja noch gültig sein muss.

Die Antwort der netten Dame war, dass es keinen Vertrag gäbe?!? Und wir eh nicht unter die Rückerstattung fallen würden, weil wir Strom Alpha beziehen.

Meine Hoffnung besteht nun darin, dass die E.ON uns in diesen Tarif einfach eingestuft hat, ohne uns zu informieren und dieser Tarif nicht den vertraglichen Grundlagen des damaligen HASTRA-Vertrages unterliegt.

Ich möchte für mich den Durchblick haben. Der fehlt mir total. Kann mir jemand helfen? Denn hier wird ja ausschließlich von Verträgen gesprochen, die 1999 bzw. 2000 ABGESCHLOSSEN wurden.

Christian Guhl:
@BirgitM
Den Akzent-Vertrag gibt es erst seit 1999. Wenn Sie im \"Alpha\" beliefert werden, befinden Sie sich in der Grundversorgung. Da werden keine Erstattungen gezahlt. Nun muss einmal geklärt werden, um was für einen Hastra-Vertrag es sich gehandelt hat. Haben Sie Unterlagen darüber ? Ist dieser bei der Übernahme der Hastra von Avacon überhaupt gekündigt worden ? Es ist vorgekommen, das Avacon die alten Hastra-Sonderverträge erst einmal unverändert weitergeführt hat und sie dann (klammheimlich,ohne Kündigung) einfach in die Grundversorgung umgewandelt hat. Prüfen Sie also mal, was für ein Hastra-Vertrag damals abgeschlossen wurde. Sollte auf den alten Rechnungen \"Allgemeiner Tarif Strom\" stehen, war die Umwandlung in \"Alpha\" korrekt.

BirgitM:
Vielen Dank für diese Info. Das hilft mir sehr weiter.
Ja, auf den alten HASTRA-Rechnungen steht tatsächlich
\"Allgemeiner Tarif Strom\", soweit wir diese zurückliegend
noch vorliegen haben. Mit dem Umzug meiner Schwiegereltern
in dieses Haus, sind auch alle Unterlagen vom alten Wohnsitz
vernichtet worden. Dabei sicher auch der Vertrag mit der HASTRA.

Allgmeiner Tarif Strom stand auch bei den Rechnungen der Avacon AG.
Ab 2005 war es dann die e.on Avacon Vertrieb GmbH bei der es
dann Strom Alpha genannt wurde.

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