Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisanpassungsklausel ungültig !

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derblöde:
@Fliegerhorst:

Danke für die Angaben.
So richtig nachvollziehen kann ich die jetzt nicht wirklich (Hast du sie verstanden?;-)).

Es war bereits davon die Rede, dass Eon \"Gesetzliche Abgaben\" und \"Preisänderungen die saldiert wurden zu einer \"Differenz\"\" aufführt. Sind das wirklich die Angaben zu \"Mehrbelastung aus dem EEG, Umlage nach dem KWKG, Veränderungen der Stromsteuer und der genehmugten Netznutzungsent-
gelte\"?
Negative Beträge können sich eigentlich nur dann ergeben, wenn die Erhöhung aus gesetzlichen Änderungen höher ist als die von Eon ausgesprochene Preiserhöhung.....Und das kann für 2007, 2008 und 2009 nicht in dem genannten Umfang sein!

Fliegerhorst:
@derblöde

nee verstanden habe ich das nicht, aber sieh mal in dein Postfach, habe dir ein Angebot gemacht!

Gruß Fliegerhorst

Christian Guhl:
@Fliegerhorst
Die Minusbeträge rühren daher, dass die gesetzlichen Abgaben gesunken sind.
So sind z.B. die Abgaben 2008 um 0,94 ct/kwh gesunken, Eon-Avacon hat jedoch die Preise um 6,14 ct/kwh erhöht ! Also ergibt sich für 2008 ein \"Ausgleichsbetrag\" von 7,08 ct/kwh. Das ist noch nachvollziehbar. Wenn man jedoch die Jahre 2000 und 2001 ansieht, stellt man fest, dass die gesetzlichen Abgaben um 0,51 bzw. 1,01 ct/kwh gestiegen sind. Die Erhöhung betrug jedoch nur 0,14 und 0,51 ct/kwh. Die Preise sind also weniger stark gestiegen als die gesetzlichen Abgaben. Das holt Eon-Avacon jetzt nach und belastet die
Kunden mit der Differenz von 0,37/0,50 ct/kwh. Das ist nach meiner Meinung nicht zulässig ! Wenn damals nicht die gesamte Erhöhung der gesetzlichen Abgaben an die Kunden weitergegeben wurde, wird das Gründe gehabt haben.
Aufgrund der Klausel hätte man es gedurft (?). Jetzt dürften diese nicht weitergegebenen Preiserhöhungen verjährt sein. Es sind keine großen Beträge. Bei mir macht das 50 € aus. Wer will dafür schon vor Gericht gehen ? Aber eigentlich sollte Eon-Avacon damit nicht durchkommen !

Christian Guhl:
Bei der Berechnung des \"Ausgleichsbetrages\" wurden lt. Eon-Avacon die Mehrbelastung nach dem EEG, die Umlage nach dem KWKG, die Veränderung der Stromsteuer und der genehmigten Netznutzungsentgelte berücksichtigt.
Welche dieser Gesetze wurden seit 1999 neu erlassen oder geändert ?
Wenn es keine neuen oder geänderten Gesetze sind, sondern die Abgaben sich nur wegen der Anwendung der bei Vertragsabschluss bestehenden Gesetze erhöhten,darf dies nach dem Wortlaut der Klausel nicht an die Kunden weitergegeben werden.

Christian Guhl:
Eon-Avacon hat jetzt auch einem Kunden die Preiserhöhungen aus dem Vertrag \"Akzent 912\"erstattet, der im Jahre 2002 abgeschlossen wurde. Bisher wurden die Forderungen nach Erstattung aus diesen Verträgen immer zurückgewiesen. \"Nach Ziff.4 der AGB sind wir zu Preisanpassungen berechtigt\", hieß es in den Ablehnungsschreiben. Ich glaube kaum, dass hier ein Sinneswandel stattgefunden hat. Eher hat wohl mal wieder ein Angestellter \"Mist gebaut\".
Vielleicht kann man das ja zum Vorteil der anderen \"912\"-Kunden ausnutzen.

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