Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Preisanpassungsklausel ungültig !
Christian Guhl:
Dann war es auch schon bei der Hastra die Grundversorgung. Jetzt können Sie sich aussuchen, wie Sie weiter verfahren wollen : Widerspruch mit dem Musterschreiben http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Musterschreiben-an-Versorger__1703/ und die Preise kürzen, oder den Versorger wechseln : http://www.verivox.de/ .
helmuto:
Guten Tag.
Ich bin neu im Forum.
Auch ich habe gerade von Avacon einen Brief bekommen, in dem mir eine Ausgleichszahlung von 622,-EUR angeboten wird.
Ich habe im Januar 2000 den Akzent-Tarif -rückwirkend zum 01.10.99 (Stempel auf Vertrag)- abgeschlossen und war bis
Februar 2008 Kunde von Avacon. Ich habe am 25.02.09 an Avacon geschrieben und gebeten, mit Verweis auf die
ungültige Preisanpassungsklausel, meine in den genannten Zeitraum geleisteten Zahlungen zu überprüfen.
Nach 8 Wochen Bearbeitungszeit (ich hatte mit mehr gerechnet) bekam ich nun das besagte Schreiben, in dem
aufgeschlüsselt ist, wieviel Rückerstattung für die einzelnen Jahre gezahlt wird.
(Ich hätte das Schreiben hier gerne eingefügt, allerdings weiß ich leider nicht wie so etwas gemacht wird)
Es ist übrigens nicht eigenhändig unterschrieben, sondern die Unterschriften sind gedruckt. Da viele Textbausteine
vorhanden sind die für mich nicht in Frage kommen, lässt sich auf ein \"Massenschreiben\" schließen.
Folgende Feststellungen:
1. Die Rückberechnung beginnt mit dem Jahr 2000, obwohl ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass der
Vertragsbeginn lt. Antragsvordruck am 01.10.99 war. In der Anlage des Schreibens ist als Vertragsbeginn aber
der 09.06.2000 genannt. Ein Datum was keinen Sinn ergibt.
2. Für die Jahre 2000 und 2001 ist statt einer Rückerstattung eine Rückforderung von 9,05EUR für 2000 und
23,30EUR für 2001 ausgewiesen. Statt einer Rückerstattung von insgesamt 654,-EUR (2002-2008 soll ich
also rund 32,-EUR weniger bekommen (622,-€).
Die Rückforderung ergeben sich aus der Mehrbelastung aus dem EEG, der Umlage nach dem KWKG und Veränderungen der Stromsteuer.......
Nun habe ich an die Forumsgemeinschaft folgende Fragen:
1. Die Sache mit den Rückforderungen von Avacon war hier in den Beiträgen bereits einmal angeklungen.
Gibt es mittlerweile Erkenntnisse, ob diese Rückforderungen gerechtfertigt sind?
(Zumal, wenn ich mich bei Avacon nicht gemeldet hätte, wäre Avacon nie auf die Idee gekommen die Beträge für 2000 und 2001 zurückzufordern...)
Worauf müsste ich bei einem evtl. Widerspruchsschreiben verweisen?
2. Ist es sinnvoll in einem Widerspruchsschreiben darauf hinzuweisen, dass Vertragsbeginn eigentlich der 01.10.99 war
und nicht der 09.06.2000 wie von Avacon im Schreiben angegeben?
Immerhin besteht die Gefahr, dass Avacon dann die Rückforderung für das gesamte Jahr 2000 erhebt und evtl. ergäbe sich
für das IV.Quartal 1999 auch nochmal eine Rückforderung.
3. In der Anlage des Schreibens befindet sich eine Tabelle zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages.
Neben den Spalten \"Zeitraum\", \"Menge\", \"Differenzbeträge\" gibt es die Spalten \"Gesetzliche Abgaben\" und \"Preisänderungen\".
Diese beiden letzten Spalten müssten für die einzelnen Jahre bei allen die ebenfalls einen Ausgleichsbetrag angeboten
bekommen haben doch gleich sein, oder?
Wenn ja, hat jemand Werte für 1999?
Vorab möchte ich mich schon mal bei allen, die hier im Forum so aktiv auf den Avacon-Lapsus aufmerksam machen,
ebenso den Initiativen IGEL und Energiepreise Wendland, für Ihre Arbeit zum Wohle der Verbraucher danken.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von helmuto
Statt einer Rückerstattung von insgesamt 654,-EUR (2002-2008 soll ich
also rund 32,-EUR weniger bekommen (622,-€).
--- Ende Zitat ---
Sie wollen aber doch jetzt nicht wegen 32 Euro ein Faß aufmachen, nachdem bereits 95% Ihrer Ansprüche befriedigt wurden, oder?
Natürlich vorausgesetzt, dass Sie keine weiteren berechtigten Ansprüche haben.
Gruss,
ESG-Rebell.
Christian Guhl:
@helmuto
Die Erstattungen beginnen erst im Jahre 2000, weil es vorher nichts zu erstatten gab ! Im Vertrag von 1999 war ein Preis von 9,7 ct/kwh vereinbart. Dieser wurde erstmals in 2000 um 0,14 ct/kwh erhöht. Zu diesem Zeitpunkt ist daher auch erst ein Erstattungsanspruch entstanden. Die Minusbeträge der ersten beiden Jahre wurden hier schon mehrmals erklärt. Die gesetzlichen Abgaben waren in den Jahren 2000 und 2001 stärker gestiegen, als Eon-Avacon die Preise erhöhte. Nach der Klausel durften aber die gesetzlichen Erhöhungen an den Kunden weitergegeben werden. Da es damals nicht gemacht wurde, holt Eon-Avacon es nun nach. Meiner Meinung nach zu Unrecht. Die entsprechende Forderung dürfte verjährt sein. Aber wollen Sie wegen 32,-€ vor Gericht gehen ? Es sind zudem mehrere Klagen zum Akzent anhängig. Wir können davon ausgehen, das dabei auch diese Frage geklärt wird. (Wie auch die Frage nach der Verzinsung der Erstattungsansprüche). Leider gestaltet sich das Verfahren vor dem AG Dannenberg schwierig.
Erst erklärt sich der Richter für befangen, dann legen die Anwälte von Eon-Avacon das Mandat nieder.
helmuto:
@ ESG-Rebell
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Sie wollen aber doch jetzt nicht wegen 32 Euro ein Faß aufmachen, nachdem bereits 95% Ihrer Ansprüche befriedigt wurden, oder?
--- Ende Zitat ---
Von einem Fass aufmachen kann hier keine Rede sein.
Ich habe nur eine Feststellung getroffen und versucht, weil ich halt die Hintergründe nicht gekannt habe,
mit der Schilderung Klarheit zu bekommen.
Die Freude über die Rückzahlung von 622,-EUR überwiegt bei Weitem die Rückforderung von Avacon von 32,-EUR.
Und solange die Rückforderung rechtens ist, ist dagegen nichts einzuwenden.
@Christian Guhl
Vielen Dank für diese Klarstellungen.
Wie schon oben geschrieben, ist die Freude über die Höhe der erhofften, aber doch nicht ganz so einfach erwarteten,
Rückzahlung groß. Da lassen sich die 32,-EUR Rückforderung gerne verschmerzen.
Avacon muss ja auch sicherlich einige am Hungertuch nagende Manager und Aufsichträte bezahlen,
was trotz Rekordgewinnen ja nicht immer ganz einfach sein dürfte.... :D
Der Gruppe Energieverbraucher Wendland wünsche ich viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.
Habe leider erst gerade Eure informativen Internetseiten entdeckt.
Mein Avacon-Anschreiben hätte ich mit dem Musterbrief etwas einfacher gestalten können,
hat zum Glück auch so funktioniert.
Gruß
helmuto
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