Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ingolstadt
Berufung durch Beschluss abgewiesen
egn:
Ich habe jetzt mal ein bisschen im Web Archiv gestöbert und die folgenden alten Seiten gefunden:
http://web.archive.org/web/20040716165923/www.stadtwerke-ingolstadt.de/Preise.64.0.html
http://web.archive.org/web/20050319015628/www.stadtwerke-ingolstadt.de/Preise.64.0.html
http://web.archive.org/web/20070105033824/www.stadtwerke-ingolstadt.de/index.php?id=64
http://web.archive.org/web/20070105033824/www.stadtwerke-ingolstadt.de/index.php?id=64
http://web.archive.org/web/20070208173534/www.stadtwerke-ingolstadt.de/index.php?id=64
Laut den Angaben auf den Webseiten müssten wir auf Grundlage des sogenannten Normsondervertrages beliefert worden sein. Insofern hat der RA recht wenn er sagt dass die Vertragsgrundlage nicht ganz klar ist. Wenn es tatsächlich ein Sondervertrag wäre dann wären alle Preisänderung wirkungslos da die Stadtwerke nach seiner Aussage keine Preisanpassungsklausel für diesen Vertrag hatten.
RuRo:
--- Zitat ---Original von egn
Laut den Angaben auf den Webseiten müssten wir auf Grundlage des sogenannten Normsondervertrages beliefert worden sein. Insofern hat der RA recht wenn er sagt dass die Vertragsgrundlage nicht ganz klar ist.
--- Ende Zitat ---
Warum immer noch so zögerlich :rolleyes: Stimmt der Jahresverbrauch sind Sie doch eindeutig Sondervertragskunde. Das Geklapper des Versorgers drumrum ist doch völlig unerheblich. Laden Sie sicherheitshalber die pdf-Preisblätter herunter.
Die Rechtsfolge aus diesem Umstand haben Sie ja schon zutreffend dargestellt ;)
Und jetzt frag\' ich Sie: Was hat dann ihr konkretes Vertragsverhältnis noch mit der Ingolstädter Entscheidung zu tun?! - es ging um Tarifkunden.
egn:
Im Prinzip haben Sie schon recht.
Aber Namen sind letztlich Schall und Rauch. Was auf einer Webseite \"Normsondervertrag\" genannt wird kann im Grunde genommen auch Grundversorgung sein. So dass sich der Streit vor Gericht möglicherweise dann um diese Definition dreht.
Und natürlich hat dann dieser Punkt nicht mehr wirklich was mit der alten Verhandlung zu tun.
Die PDFs kann man leider nicht runterladen da diese nicht archiviert werden. Aber gegebenfalls müssen die Stadtwerk diese dem Gericht vorlegen.
u.h.:
--- Zitat ---Original von egn
Die PDFs kann man leider nicht runterladen da diese nicht archiviert werden. Aber gegebenfalls müssen die Stadtwerk diese dem Gericht vorlegen.
--- Ende Zitat ---
Hinweis:
In VIER (von fünf) Links sind PDF downloadbar - jedoch \'doppelt\'.
egn:
Danke, da habe ich wohl bei meinem Versuch genau den nicht funktionierenden Link erhalten. :D
Interessant ist der Link. Dieser entsprach dem Zeitpunkt des ersten Widerspruchs. Erst ab 2007 wurden dann die Preisblätter umgestellt und die Grundversorgung erwähnt.
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