Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ingolstadt

Berufung durch Beschluss abgewiesen

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RR-E-ft:
OLG München weist Berufung durch Beschluss ab.

marten:
Wie soll die Unbilligkeit der Preisgestaltung der Stadtwerke Ingolstadt durch die Sammelkläger nachgewiesen werden, wenn die Kalkulation nicht detaliert offengelegt werden muss?

Wie hat der Versorger dem Gericht nachgewiesen, das die Preisgestaltung nicht \"unbillig\" ist?

Welche Unterlagen wurden vom Gericht überhaupt geprüft?

Hat jemand einen Link, wo das Urteil im genauen Wortlaut nachzulesen ist?

gruss

marten

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
OLG München weist Berufung durch Beschluss ab.
--- Ende Zitat ---
No Comment?

Der BGH wird sich mit diesem Fall also wohl nicht befassen müssen, wenn der Artikel so stimmt, oder?

Bei der Weitergabe von Bezugskostensteigerungen, nachgewiesen durch Privatgutachten, kann man nach meinem Eindruck wohl noch nicht von einer einheitlichen, gefestigten Rechtsprechung reden.

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
Soweit ersichtlich war nur einer der Sammelkläger in Berufung gegangen. Welche Begründung der Beschluss enthält ist mir noch nicht bekannt.
Da die Voraussetzung der Revision vom Gegenstandswert  nicht vorlagen und die Revision auch nicht aus anderen Gründen auf Antrag zugelassen wurde, ist das Urteil des LG Ingolstadt auch für diesen Kläger rechtskräftig geworden.

Aber eben auch nur für diesen.

Wenn sich andere Kunden der Stadtwerke etwa innerhalb von Zahlungsprozessen wegen gekürzter Zahlungen anders aufstellen, dann stellen sich die Fragen vollkommen neu.

Für andere Kunden als die Sammelkläger ist also gerichtlich bisher nichts entschieden und wird auch nichts entschieden, wenn es zu keinem Prozess und keinem Urteil kommt.

Polemik hilft nicht weiter

Die Frage ist doch, ob die Zulassung der Revision beantragt und ggf. mit welcher Begründung abgelehnt wurde. Unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, über welche wohl der Kartellsenat des BGH zu entscheiden hätte.

Ebenfalls polemisch ist die Aussage des Stadtwerke - Geschäftsführers, man hätte im Unterliegensfalle sofort Konkurs anmelden müssen.

egn:
Ich bin auch einer der Verweigerer, war aber nicht an der Klage beteiligt.

Ich bin gespannt wann die Stadtwerke ihren nächsten Schritt machen. Hoffentlich nicht gerade während der Ferienzeit wo ich nicht zu Hause bin.

Ich werde es jedenfalls erstmal darauf ankommen lassen und hoffe dass gegebenenfalls der Prozesskostenfonds und ein geschickter Anwalt einen glücklicheren Ausgang herbei führen.

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