Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ingolstadt
Berufung durch Beschluss abgewiesen
Black:
--- Zitat ---Original von RuRo
Warum immer noch so zögerlich :rolleyes: Stimmt der Jahresverbrauch sind Sie doch eindeutig Sondervertragskunde.
--- Ende Zitat ---
Wieso das denn?
RuRo:
@Black
Wieso das denn nicht?
Sie wollen dem Verbraucher doch jetzt wohl nicht wirklich mit Spitzfindigkeiten auflauern. Bei Begründung des Vertragsverhältnisses offeriert der Versorger einen Normsondervertrag (siehe Preisblatt) und soll daran nachher nicht mehr gebunden sein, nur weil ihm ggf. eine Rechtsprechung des BGH vom Juni 2007 besser in den Kram passt?
Ich komm\' nicht drauf, aber da gab\' es sowas wie Glauben und Treue als Grundsatz.
Black:
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses - also der Vereinbarung ob Grundversorgung oder Sonderkunde steht doch noch gar nicht fest wieviel Energie der Kunde letztendlich verbrauchen wird. Wieso sollte da jemand ab einem bestimmten Verbrauch automatisch Sondervertragskunde sein?
RuRo:
@Black
Weil es der Versorger offen lässt? - BestPriceVertrag? - fragen Sie den Versorger! Als juristischer Dummie vertraue ich erstmal dem, was drauf steht.
Was macht denn für Sie den Sondervertragskunden aus?
Black:
Der Abschluss eines Sonderkundenvertrages.
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