Energiepreis-Protest > EWE

OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger

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angeljustus:
Schön diese Nachrichten zu hören. Aber bei der zu erwartenden Berufung wird es sich natürlich hinziehen.

Ob der Herr Brinker nach den ganzen Schlappen in letzter Zeit wohl den Anstand hat, seinen Hut zu nehmen?  :D

RR-E-ft:
@angeljustus

Könnte doch sein, Dr. Brinker begrüßt das Urteil des OLG Oldenburg, weil es endlich für Rechtssicherheit in Bezug auf die Sonderabkommen des Unternehmens sorgt und man nun die Kunden, die Widerspruch eingelegt hatten, und die übrigen Kunden, denen man diesen Schritt ausreden konnte, gleichbehandelt werden können.

ben100:
Gilt aber mal wieder nur für SV-Kunden, oder?

RR-E-ft:
Entscheidung OLG Oldenburg betrifft Norm- Sondervertragskunden.

EWE hatte behauptet, in die Sonderabkommen, sei § 4 AVBGassV einbezogen worden und daraus ergäbe sich ein vertragliches Preisänderungsrecht. Nach der BGH- Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07) birgt das heutige Urteil des OLG Oldenburg keinen Grund zur Verwunderung für das Unternehmen.

ben100:
Bitte mal für mich als Laien? was heißt das genau?

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