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Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit

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RR-E-ft:
@Harry01

Wenden Sie sich gleich an die Energieaufsicht aus Gründen der Generalprävention. Sie helfen damit ggf. auch anderen Betroffenen.

Ich gehe davon aus, dass Sie den Beitrag über das Einschreiten der NRW Kartellbehörde gelesen haben.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
Hallo Herr Fricke,

ja, ich habe den Beitrag über das Einschreiten der NRW Kartellbehörde gelesen. So möchte ich nun auch vorgehen. Leider bin ich bei der Suche nach der Adresse meiner zuständigen Energieaufsichtsbehörde nicht fündig geworden. Ich wohne in Niedersachsen. Woher bekomme ich die Adresse? Heute habe ich übrigens eine Email von Avacon bekommen mit dem Hinweis, daß die Bearbeitung meines Anliegens aufgrund hohem Emailaufkommens erst innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Das finde ich eine absolute Frechheit.

RR-E-ft:
Harry01


Anschriften der Landeskartellbehörden hier:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml


Fragen Sie dort auch nach der zuständigen Energieaufsichtsbehörde.

Vgl. auch hier:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=969


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ Harry01


Anschrift.

Niedersächsisches Umweltministerium
Abteilung 4
Herrn Ministerialdirigenten Dr. Pöhlmann
Archivstr. 2

30169 Hannover

oder direkt in das ihm unterstellte
Referat 46 Energie

Harry01:
Vielen Dank für Ihre Hilfen. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.

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