Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch wird abgelehnt!  (Gelesen 7894 mal)

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Offline biene

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Widerspruch wird abgelehnt!
« am: 10. April 2008, 08:08:47 »
Hallo zusammen,

inzwischen hab ich die Antwort der EWE wg. dem Widerspruch der Gaspreiserhöhung zum 1. April 08 erhalten:

er wird abgelehnt!

Brieftext: Im April 2007 hatte EWE die Erdgaspreise gesenkt - Grund dafür waren die günstigeren Bezugskosten von denen alle Kunden in vollem Umfang profitiereten. Mittlerweile entwickeln sich die Preise auf den internationalen Energiemärkten wieder anders - ganz gleich welche Heizenergie man verwendet . die Weltmarktpreise liegen auf Rekordnieveau.
So sind auch die Bezugspreise zu denen EWE das Erdgas einkauft - zuletzt wieder deutlich gestiegen. diese zusätzlichen Kosten können wir nicht länger ausgleichen - nur diese reichen wir an unsere Kunden weiter - Was bedeutet das für Sie? Sie profitieren trotz der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt auch weiterhin von vorteilhaften Preise . Denn unsere Preise zählen seit Jahren zu den günstigsten in ganz Deutschland.
Das erkennen auch unabhängige Stellen an so auch die Gerichte , die die vorangeganenen Anpassungen unserer Erdgaspreise geprüft und im ERgebnis bestätigt haben . so zuletzt das Landgericht Oldenburg im Nov. 2007.
Daher weisen wir Ihren Widerspruch zu Anpassung unserer PReise zum 1. April 2008 zurück!




Wie jetzt weiter reagieren?

Gruß Biene

Offline hollmoor

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #1 am: 10. April 2008, 08:15:41 »
Zitat
Original von biene





Wie jetzt weiter reagieren?

Gruß Biene


Hallo Biene,

Garnicht!Abwarten und Tee trinken.;)
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #2 am: 10. April 2008, 08:36:46 »
@Biene,

so etwas hab ich auch schon mal was von unseren SW erhalten.

Natürlich können die nicht anders reagieren als ablehnen.

Nun, da man eigene Jahresrechnungen erstellt, ist dies hier sekundär ;)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline herbie

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #3 am: 27. Juni 2008, 23:02:37 »
...fuer mich, bitte eine einschaetzung der experten:

auch ich habe gerade die antwort auf meinen (jaehrlichen) widerspruch bekommen. anscheinend haben die guten so langsam schwierigkeiten, ihre kundendaten auseinander zu halten: die zustelladresse stimmt, aber im anschreiben steht doch glatt ein falscher anredename!

der schlusssatz lautet folgendermassen: die von ihnen gewuenschte senkung ihres monatlichen abschlagsbetrages von 52,-- auf 39,-- euro lehnen wir ab, da eine reduzierung des von uns ermittelten abschlagsbetrages bei der naechsten jahresabrechnung -unter gleich bleibenden bedingungen- zwangslaeufig zu einer nachzahlung fuehren wird.

wie gesagt nur zu beruhigung: der gasbezug kann nicht einfach eingestellt werden?

herbie

Offline angeljustus

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #4 am: 02. Juli 2008, 18:13:40 »
Moin,

das sind halt die typischen Antwortschreiben der EWE.
Schade um Porto und Papier!

Zitat
der gasbezug kann nicht einfach eingestellt werden?

Nee, lese mal ein wenig hier im Forum....... :D

Gruß
angeljustus

Offline biene

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #5 am: 25. Juli 2008, 10:17:43 »
Hallo

inzwischen erreicht mich die Jahresendabrechnung der EWE....
man darf ja schon gar nicht mehr hinschauen.

Zur Zeit wird hier die KwH mit 4,11 sowie 4,61 Cent /kWh abgerechnet...

Gibt es im Moment schon aktualisierte Widerspruchsschreiben - auf Jahresabschlußrechnung? die letzte war von 2006.

Wenn wir bereits seit Jahren Widerspruch machen und noch nicht reagiert wird - was jetzt weiter?
Die Zeit rennt davon und die Gaspreise werden schon wieder unberechtigt erhöht...

Gruß an alle Mitkämpfer/innen..

Biene

Offline angeljustus

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #6 am: 16. August 2008, 11:37:38 »
Hallo zusammen,

inzwischen verschickt die EWE Drohbriefe mit der Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge unter Androhung des Mahnverfahrens und bezieht sich hierbei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.06.2007.

Zitat EWE: \".......tolerierten wir diese von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinbehalte.....\" blablabla........

Schade um Porto und Papier dieser sinnlosen Einschüchterung! Ich gehe davon aus, dass viele Verweigerer dieses Schreiben bekommen. Passende Antwort gibt es hier: Mahnandrohung.

Gruß
angeljustus

Offline svegu

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #7 am: 11. Oktober 2008, 16:45:37 »
Moin zusammen,

ich habe heute einen Mahnbescheid der EWE für Forderungen aus dem Zeitraum bis Juli 05 (dann Wegzug aus dem EWE-Versorgungsgebiet) erhalten.
Vorher habe ich denen immer die entsprechenden Antwortschreiben hier aus dem Forum geschickt und auch auf das noch ausstehende Urteil am OLG Oldenburg verwiesen.
Ist das jetzt nur deren letzter Versuch? Wie soll man mit einem solchen Mahnbescheid umgehen? Einfach dem Anspruch ingesamt widersprechen?

Gruß
svegu

Offline userD0009

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #8 am: 11. Oktober 2008, 17:11:15 »
@svegu

Das OLG Oldenburg hat mittlerweile ein Urteil gesprochen. Siehe hier.
 
Für das weitere Vorgehen kommt es entscheidend darauf an, ob Sie einen Sondervertrag oder einen Tarifkundenvertrag mit EWE abgeschlossen hatten.

Das Urteil des OLG Oldenburg hat primär nur Auswirkungen auf Sondervertragskunden.

Grüße
belkin

Offline AKW NEE

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #9 am: 11. Oktober 2008, 18:37:16 »
Haben Sie einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen, oder ein Mahnschreiben von der EWE?

Wenn die Post von der EWE ist, abheften.

Wenn die Post vom Mahngericht ist widersprechen, ist nur ein Kreuz an der richtigen stelle. Wenn Sie unsicher sind einen Anwalt aufsuchen.

Offline svegu

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #10 am: 12. Oktober 2008, 09:00:44 »
Es ist ein Mahnbescheid des Amtsgericht Uelzen - zentrales Mahngericht-.
In meiner EWE-Rechnung vom April 2005 steht unter Erdgas die Sondervereinb. S I f. Arbeits- und Grundpreis. Ich gehe daher von einem Sondervertrag aus.

Offline Emsländer

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #11 am: 12. Oktober 2008, 10:01:57 »
Da die Post vom Mahngericht ist, widersprechen. Ist nur ein Kreuz an der richtigen Stelle. Wenn Sie unsicher sind einen Anwalt aufsuchen.

Offline angeljustus

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #12 am: 12. Oktober 2008, 16:59:08 »
Siehe hier: Mahnbescheid

Offline AKW NEE

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #13 am: 13. Oktober 2008, 09:20:43 »

Offline Hab Spaß

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #14 am: 16. November 2008, 20:54:21 »
Hallo angeljustus,
habe jetzt auch eine Mahnandrohung erhalten, wenn ich bis zum 24.11.2008 nicht zahle.
Was ist denn bisher bei Ihnen passiert und wie reagieren Sie. Wäre es für Sie möglich mit mir darüber in einen telefonischen bzw. mailenden Kontakt zu kommen ?
transit.bm@gmx.net oder 04188-7801.
MfG M.Düwer

 

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