Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung

<< < (7/10) > >>

bjo:

--- Zitat ---Original von Roger
Danke.
Was kann man gemeinsam gegen E.ON Avacon machen ?
--- Ende Zitat ---

- wenn ihr eine Haus und Hof Versicherung habt fragt die mal um eine Bewertung der Situation!? Vielleicht tun die euch den gefallen!

Ich hatte ja schon geschrieben! PRESSE!

Ganze Belegschaft incl. Familien vor der Firma ablichten lassen und einen
schönen langen Bericht in der Presse! Nach Absprache dann auch im Internet!

Schlechte Presse wollen die nicht!

Bei einer Insolvenz hat E.on auch nix davon denn dann kriegen dei eventuell auch nix!

such mal hier nach deinem Abgeordneten!
http://www.abgeordnetenwatch.de
und erklär Ihm alles!


hier noch Lesestoff zum Thema Rechnungen
http://www.juraforum.de/gesetze/UStG/14/

Wasserwaage:
halten wir mal kurz fest:

seit 11 Jahren selbstständig und hat 4 Mitarbeiter. 8.100,- € würden aber dazu führen, dass die firma insolvenz ist, die mitarbeiter entlassen werden müssen und haus und hof verloren sind. und das beisst sich irgendwie mit der aussage, dass sie sonst unternehmerisch keine großen probleme haben. und dann noch darüber wundern, dass e.on sich nicht auf eine ratenzahlung von 500,- € pro Monat einlässt (das sind 16 Monate... wo gibts denn sowas?!).

nicht zu vergessen als unternehmer einen sondervertrag mit leistungsmessung abschliessen bei dem man scheinbar garnicht weiss wieviel man eigentlich bezahlen müsste und wie sich der preis zusammensetzt. denn sonst hätte man wohl vorher gemerkt das mit den rechnungen offensichtlich etwas nicht stimmt. das nenne ich eine herausragende leistung als unternehmer.

und jetzt am liebsten geld aus einem prozeßkostenfond der kleinen leute bekommen obwohl man wahrscheinlich noch nicht einmal mitglied in diesem ist. und das für ein verfahren, dass m.e. von vornherein ein schuss in den ofen ist.


das ist was ich aus ihren schilderungen entnehmen kann. wobei hierzu auch gesagt werden muss, dass ihre schilderungen nicht gerade zu einem klaren bild beitragen.

evtl sollten sie die unterlagen mal jemanden zur verfügung stellen der sich auskennt. (vertrag, rechnungen, bisheriger schriftverkehr)

Thomas S.:

--- Zitat ---Original von Roger
Danke.

.....

Was kann man gemeinsam gegen E.ON Avacon machen ?
--- Ende Zitat ---

Bitte konzentrieren Sie sich doch erst einmal auf das Wesentliche: Ihre eigene Auseinandersetzung mit dem Versorger.

Wie die Vorredner schon beschrieben haben:

1. was wurde im Vertrag für ein Preis vereinbart (Preiserhöhungen ggf. mit berücksichtigen, s.u.).
2. wie hoch war der TATSÄCHLICHE Verbrauch
3. daraus ergibt sich der zu zahlende Betrag
4a. wenn dieser bereits beglichen wurde  8) (gar nichts tun, insbesondere NICHTS zahlen)
4b. oder wenn eine Differenz festgestellt wird, nur diese zahlen.

Anmerkung: gab es im Zeitraum eine Preiserhöhung, sollten Sie ggf. mit dem Anwalt zusammen erörtern, ob diese VERTRAGSKONFORM, also zulässig war. Entspechend ist dann weiter zu verfahren: nachzahlen, was rechtens ist - oder eben nicht.

Ironie (\'tschuldigung): wenn Sie ohne Rechtsgrund zahlen, geben Sie mir doch mal bitte ihre Anschrift - ich melde mich dann gelegentlich auch mal mit einer Rechnung, die Sie bitte umgehend begleichen wollen - ja, doch doch: so inetwa läuft es gerade bei Ihnen ab...

Christian Guhl:
@Roger
Sieh mal in deine PN.

AKW NEE:
@ Wasserwaage

Hier hat jemand Probleme, vielleicht sogar Angst!
Wir sollten hier versuchen zu helfen!
Wir sind hier nicht im Forum \"  wie machen wir uns gegenseitig fertig\"!
Gruß

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