Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung

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Roger:
Wir waren bis Februar 2008 Sondervertragskunden bei E.ON Avacon mit Leistungsmessung.
Hier erhielten wir jeden Monat eine Rechnung und haben diese auch bezahlt.
Im November 2007 kam plötzlich ein dicker Brief, wo alle alten Rechnungen storniert wurden und neue erstellt wurden.
Dieses ergab eine Nachzahlung von 8.100,00 EUR.
Als ich dann in Helmstedt angerufen habe, wurde mir gesagt, dass vergessen wurde EEG,Stromsteuer etc. zu berechnen.
Dieses müssen wir nun nachzahlen.
Mit dieser Information bin ich zum Anwalt gegangen und dieser legte natürlich Widerspruch ein und hat E.ON einen Vergleich angeboten.
Das hat E.ON natürlich abgelehnt.
Zu beachten ist, dass unter jeder Rechnung der Satz stand, dass sämtliche Abgaben und Steuern enthalten sind.(auch die Alten)
Mein Anwalt hat mir dann geraten die Forderung aufgrund der hohen Prozesskosten anzuerkennen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Dieses habe ich dann auch gemacht und siehe da die Ratenzahlung (500,00 EUR mtl.) wurde abgelehnt.
Begründung . Nach Einhohlung einer Wirtschaftsauskunft muss der Ratenzahlungsantrag abgelehnt werden.

Das hat mich sehr verwundert, da wir ja eigentlich weiter keine großen Probleme haben.
Sollte sich E.ON auf nichts einlassen,sind wir gezwungen Insolvenz anzumelden oder einen sehr kostenintensiven Prozess durchstehen.
Sollten wir verlieren, erwarten uns zusätzlich sehr hohe Kosten.
Unser Anwalt meint, dass unser Fall einzigartig ist und es noch keine nachlesbaren Gerichtsentscheidungen gibt.
Das Risiko den Prozess zu verlieren sei sehr hoch, da die Gesetze versorgerfreundlich geschrieben sind.

Wer hat hier Erfahrung und kann uns helfen ??????

Es ist sehr wichtig, da unsere gesamte Existenz bedroht ist !!!

bjo:
Hallo,
neuen Anwalt suchen!

>Zu beachten ist, dass unter jeder Rechnung der Satz stand, dass sämtliche Abgaben und Steuern enthalten sind.

meiner Laienhaften Meinung nach bist du damit aus dem Schneider!
ich würde an deiner Stelle
- zukünftige Zahlungen nur zweckgebunden leisten
- mich verklagen lassen, wenn E.on das überhaupt macht

Roger:
Mein Anwalt(Fachanwalt für Energierecht) sagt ja, dass wir jetzt klagen müssen.
Das Problem ist, dass dieser Fall noch nie vorkam und er nicht sagen kann wie die Chancen stehen.

Das kuriose ist ja, das wir einen neuen Vertrag bekommen haben ohne Leistungsmessung, obwohl einen Tag vorher E.ON geschrieben hat das wir keinen neuen Vertrag bekommen !

Ist es hier sinnvoll das Kartellamt einzuschalten ?
Mir fehlt die Erfahrung.
Wir sind ein kleines Unternehmen (Sauna,Solarium etc.)
Unser Abschlag liegt mtl. bei 1.800,00 EUR.
Da wir den Verbrauch von 115.000,00 KWh auf 80.000,00 kwh gesengt haben, ist der neue Vertrag ohne Leistungsmessung.

bjo:

--- Zitat ---Original von Roger
Mein Anwalt(Fachanwalt für Energierecht) sagt ja, dass wir jetzt klagen müssen.
Das Problem ist, dass dieser Fall noch nie vorkam und er nicht sagen kann wie die Chancen stehen.

--- Ende Zitat ---

Ihr müßt klagen warum das den? Ihr habt ordungsgemäß die erhaltenen Rechnungen bezahlt. Wenn ein Handwerker z. B. 2 Jahre lang vergißt eine Rechnung zu schreiben für eine erbrachte Leistung, kann er sein Geld in den Wind schreiben!

Roger:
E.ON droht mit Inkassobüro etc. und lässt sich auf nichts ein

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