Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Roger:
Wichtig ist ja die Frage zu beantworten, ob E.ON berechtigt ist einfach diese Rechnungen zu stornieren und zu korrigieren.
Die telefonische Aussage des Mitarbeiters war ja \"wir haben vergessen\" die Beträge Stromsteuer,EEG etc. zu berechnen.
Eine Ratenzahlung wurde auch abgelehnt.
Man muss sich doch hier wehren können !
Wer kann mir da helfen ???
Gibt es Urteile die mir helfen könnten ?
RR-E-ft:
@Roger
Was ist denn die Aufgabe des eigenen Anwalts dabei.
Wofür bekommt der sein Honorar oder bekommt er keins?
Roger:
Ich habe das Gefühl, dass mein Anwalt hier den Weg des geringsten Widerstands sucht.
Er möchte von mir auch schriftlich bestätigt haben, dass er uns darauf hingewiesen hat das wir den Prozess möglicherweise verlieren.
An wen soll ich mich da noch wenden.
Fakt ist, die Rechnungen wurden korrigiert obwohl auf jeder Rechnung stand \"in den Rechnungsbeträgen sind sämtliche Abgaben und Steuern enthalten\" !
Mein Anwalt meint, dass es solch einen Fall noch nie gab und er es nicht einschätzen kann wie ein Richter hier entscheidet.
Es kann sein das die Kosten uns im Falle einer Niederlage erschlagen.
Gebühren lt. Anwalt für den ersten Schritt vor Gericht 3.200,00 EUR
Es verwundert mich sehr, da die Forderung 8.100,00 EUR beträgt.
Wäre es sinnvoll das Kartellamt zu informieren?
Ich gehe davon aus das E.ON Avacon weiß das die Gebühren die Forderung übersteigt, da laut Anwalt bei einer Niederlage in Berufung geht und dann die Kosten nochmals 3.700,00 EUR betragen.
Außerdem meint er, dass die Gesetze Versorgerfreundlich geschrieben sind.
Gibt es denn ähnliche Gerichtsentscheidungen?
Danke für die Mühe
RR-E-ft:
@Roger
Für das Kostenrisiko im Falle eines Prozesses kann weder der Anwalt noch E.ON etwas.
E.ON muss im Falle der Erhebung einer Klage dieses Risiko ebenso eingehen, Prozesskosten und Anwaltskosten verauslagen bzw. vorschießen und hat im Falle Ihrer zwischenzeitlichen Insolvenz noch nicht einmal etwas davon, selbst wenn E.ON den Prozess gewinnen sollte....
Es bringt also nichts, dass Prozesskostenrisiko zu bejammern. Dieses ist jedenfalls nicht Folge einer marktbeherrschenden Stellung, sondern wäre das selbe, wenn man sich mit einem Nachbarn bei einem solchen Streitwert gerichtlich auseinandersetzt.
Gerichtsentscheidungen zu suchen und die Rechtslage zu beurteilen ist Aufgabe des beauftragten Rechtsanwalts. Dafür bekommt der sein Honorar und haftet auch im Falle einer Falschberatung. Wenn er sich dazu außerstande sieht, sollte er es ggf. sagen. Dann lässt sich auch das Honorar nicht verdienen.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Gerichtsentscheidungen zu suchen und die Rechtslage zu beurteilen ist Aufgabe des beauftragten Rechtsanwalts. Dafür bekommt der sein Honorar und haftet auch im Falle einer Falschberatung. Wenn er sich dazu außerstande sieht, sollte er es ggf. sagen. Dann lässt sich auch das Honorar nicht verdienen.
--- Ende Zitat ---
Damit haben etliche Ihrer Kollegen offenbar massive Probleme.
Aus diversen Berichten über Prozesse, die mit anwaltlicher Unterstützung an die Wand gefahren und deren Urteilsbegründungen anschliessend von Ihnen auseinander genommen worden sind, kann ich nur folgern, dass viele Anwälte anscheinend jedes Mandat leichtfertig annehmen.
Warum führt kaum ein HNO-Arzt komplizierte Operationen am offenen Herzen durch?
Warum arbeiten die wenigsten Hirn-Chirurgen nebenbei als Gynäkologen?
Sind doch alles Ärzte mit einem abgeschlossenen Medizin-Studium und -Promotion!
Viele Juristen halten sich hingegen wohl für Multi-Talente und Generalisten :(
Gruss,
ESG-Rebell.
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