Energiepreis-Protest > Stadtwerke Augsburg

Nach BGH Interpretation - Anwalt

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tony71:
So viel ich weiß, verjähren die Ansprüche nach drei Jahren.

Kann mir irgendjemand sagen, ab wann diese Frist gilt?

Unser Abrechnungsjahr geht immer ungefähr von April bis April. Wir haben am 11.06.2006 der Jahresabrechnung 2005/2006 wiedersprochen, die wir am 18.05.2006 erhalten hatten. Bei diesem Einspruch haben wir ausdrücklich nachträglich der Preiserhöhung vom 01.07.2005 und aller weiteren wiedersprochen.

Kann die STAWA die Differenz in den Monaten Juli und August 2005 überhaupt noch einfordern?

Tony

Gasterrorist:
Guck mal da

allerdings hilft dort auch ganz primitiv die Boarsuche - einfach mal \"verjährung\" als Suchbegriff eingeben und Dir wird geholfen

Schwalmtaler:
Verwirkung ist lt. RA Fricke hier eher der Fall, da nicht fällige Ansprüche auch nicht verjähren können!

RR-E-ft:
@tony71

Wann die regelmäßie Verjährung beginnt, ist hier im Forum oft genug beschtrieben.

@Schwalmtaler

Wenn der Versorger meint, es bestehe ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und ein solches sei der Billigkeit entsprechend ausgeübt worden, was die Fälligkeit des Anspruches zur Folge habe, so unterliegt ein solcher Anspruch auch der Verjährung.

Black:

--- Zitat ---Original von GasterroristMein Persönliches Gefühl - die weden wohl versuchen mit allen mitteln (notfalls wohl auch per Gericht) die Gelder einzutreiben - groß genug ist der Laden ja !
Vielleicht sind sie ja auch per Erfolgsbeteiligung (seit neuestem ist die Köderei bei uns ja auch möglich) extra motiviert ?

--- Ende Zitat ---

Die werden Sie verklagen, nur für eine weitere Drohung würden sie nicht BBH einschalten. Erfolgsbeteiligung? Bei dieser Summe wären das doch nur Peanuts.

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