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Autor Thema: GVH - Gasversorgung Hünxe  (Gelesen 16873 mal)

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Offline sir_diddler

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« am: 09. März 2008, 01:39:51 »
Gasversorgung Hünxe
Betriebsführer NGW Niederrheinische Gas- und Wasserwerke, Duisburg
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Hallo,

unseren Vertrag haben wir 1999 mit der NGW als Betriebsführer der GVH abgeschlossen.

Punkt 5 lautet: Angaben zum Tarif/zu Sonderbedingungen,
als Tarif/Sonderbedingung ist dort eine 21 vermerkt. Dahinter steht dann noch:
\"Die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt jeweils zugunsten des Kunden zum günstigsten Allgemein Tarife ... (Bestabrechnung)\"

Punkt 6 lautet: Laufzeit des Vertrages
hier steht: \"Der Vertrag kann erstmals 10 Jahre nach diesem Zeitpunkt gekündigt werden.\"

Auf der Rückseite steht unter III Abs. 2.1 \"...Der Ausgangspreis beträgt für den Arbeitspreis 1,5 Pf/kWh und für den Jahresgrundpreis 180,- DM bei einer NWB ... bis 25 kW. .... Der vorstehende Ausgangspreis ist zu 25 % an den Lohn gem. Ziffer 2.2, zu 60 % an den Ölpreis gem. Ziffer 2.3 und zu 15 % an den Strompreis gem. Ziffer 2.4 gebunden. Ändert sich eine der nachfolgend definierten Bezugsgrößen, so ändert sich im glecihen Verhältnis der ihr zugeordnete Preisanteil.\"
Ziffer 2.2  Dem Erdgaspreis liegt ein Std-Lohn von 5,61 DM/h als Basiswert zugrunde.
Ziffer 2.3  Dem Erdgaspreis liegt ein Ölpreis von (netto) 25,32 als Basiswert zugrunde.
Ziffer 2.4  Dem Erdgaspreis liegt ein Strompreis von (netto) 35,45 als Basiswert zugrunde.
Ohne Angabe ob DM o. Pf. gemeint sind.

Frage:
Was bedeutet hier Ausgangspreis ?
Heißt das beim Grundpreis wenn die mir dann 33,06 DM/mtl. berechnet haben, das dies nicht gerechtfertigt war ?
Mittlerweile berechnen die als Jahresgrundpreis 235,20 € (460,- DM statt 180,- DM (+256 %)) ?
Wäre dann mein Sonderkunden Grundpreis 1,5 Pf (0,76 ct)/kWh statt jetzt 5,78 ct/kWh (+760 %) ?

Dies ist mir aber jetzt erst aufgefallen nach dem ich die Threads von EISLUD gelesen habe.

Ich habe auch jetzt ein Schreiben bekommen indem die GVH (NGW) androht ihre Ansprüche auf dem Klageweg geltend zu machen. Seit 2006 habe ich für jeweilige Jahresberechnung die Nachforderung nicht geleistet.

Vielleicht kann mir ja jmd (EISLUD o. so.) Tips geben
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline eislud

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« Antwort #1 am: 09. März 2008, 15:42:32 »
@sir_diddler
Bei dem Ausgangspreis handelt es sich wohl nicht um den Anfangspreis des Vertrages. Die Preise erscheinen für 1999 zu niedrig. Vielleicht handelt es sich hier um eine Art Startpunkt für die Berechnung der Preise im Hause des Versorgers.

Auf der Rückseite unter III Abs. 2.1 bis 2.4, befindet sich wohl die Preisanpassungsklausel. Eine Preisanpassungsklausel ist nur dann wirksam, wenn Preisänderungen anhand der Klausel nachvollzogen und kontrolliert werden können. Zumindest Ziffer 2.2 erscheint jedoch völlig intransparent, weil man als Verbraucher den Stundenlohn schon nicht kennen kann.
Die Preisanpassungsklausel erscheint mir persönlich unwirksam.

Es erscheint nicht völlig klar, ob es sich bei Deinem Vertrag um einen gewöhnlichen Sondervertrag handelt, weil in Punkt 5 auf den Allgemeinen Tarif bezug genommen wird. In einem solchen Fall ist es nicht ganz klar ob sich ein Preisanpassungsrecht nur aus einer Preisanpassungsklausel ergeben kann oder auch aus der Verordnung zum Allgemeinen Tarif früher AVBGasV, heute GasGVV.
Vielleicht auch beispielsweise mal hier schmökern:
Keine \"Grundversorgung\", sondern \"Normsonderkundenvertrag\"?
Sondervertragskunde und § 315 BGB
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
Grundsatzfrage: Wann ist ein Sonderabkommen ein Sondervertrag?

Gibt es im Vertrag eigentlich einen Anfangspreis?

Du hast also auf den Preis aus 2006 gekürzt, zu dem Du das erste mal Deinen Widerspruch an den Versorger gerichtet hast, richtig? Damit solltest Du im Moment mit Deiner Kürzung richtig liegen. Solange nicht eindeutig geklärt ist, ob es sich um einen Sondervertrag handelt, ist es meines Erachtens durchaus richtig, nur auf den Preis zum Zeitpunkt des ersten Widerspruchs zu kürzen, so wie man es im Falle eines Grundversorgungsvertrages machen würde.

Bei Deinen Fragen bezüglich der Preise kann ich im Moment nicht weiterhelfen, das kann ich mit den vorliegenden Daten nicht beurteilen.

Gruss eislud

Offline Kampfzwerg

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« Antwort #2 am: 09. März 2008, 16:12:32 »
sir_diddler

Bitte Ihre Beiträge bei dem bestehenden Versorger NGW anhängen!
 

Zitat
Wäre dann mein Sonderkunden Grundpreis 1,5 Pf (0,76 ct)/kWh statt jetzt 5,78 ct/kWh (+760 %) ?
Genau so wäre es.

Aber @Eislud hat Recht, die Preise sind für 1999 zu niedrig!

Vorsicht. Hier stimmt etwas nicht!



@Evitel2004
vielleicht könntest Du die beiden Threads zusammen führen?
Das wäre lieb.
Vielen Dank

Offline sir_diddler

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« Antwort #3 am: 09. März 2008, 21:26:13 »
@alle

besten Dank erst einmal für die Antworten.

@eislud

Soll ich den Vertrag mal beidseitig einscannen und Dir zu mailen oder posten ?

Ich gehe davon aus, dass wir Sondervertragskunde sind, da wir seit 1999, den Tarif für Sondervertragskunden bezahlen dürfen/eingestuft sind.

In der ersten Abrechnung für 1999/2000 wurde der Tarif G21 berechnet.
Lt. Preisblatt Tarif - Sonstige Tariflieferungen - Arb.preis netto 4,12 Pf/kWh (2,11 ct/kWh) Grundpreis 342,- DM/J (174,86 €/J)
Dies wären dann also auch meine bis heute gültigen Konditionen ?

Für 2002 wurde der Tarif ErdgasMidi
Für 2003, 2004, 2005 wurde der Tarif ErdgasMaxi (im Preisblatt mit dem Hinweis: Es gelten Sonderbedingungen)
Für 2006 wurde der Tarif ErdgasMaxi (im Preisblatt aufgeführt unter SONDERVERTRAGSPREISE, Kunden mit Heizgasverbrauch können einen Sondervertrag abschließen. Ab 1. Okt. 06 gelten folgende Sonderpreise ..)
Für 2007 wurden die Tarife ErdgasMaxi, Mini und Best
abgerechnet
Im Preisblatt 02.2007 wird der ErdgasMaxi unter SONDERPREISE FÜR DIE VERSORGUNG MIT ERDGAS FÜR SONDERKUNDEN aufgeführt.
Das gilt dann 05.2007 für die Tarife BEST, BEST PLUS, BIG und BIG PLUS

Mit Schreiben vom 22.06.07 wurden wir in AUTOMATISCH eingestuft \"Aufgrund der uns vorliegenden NWB (20 kW) ist für sie der Sondervertrag BEST die .. Wahl.\" . Darauf wurde auch schon in einem Schreiben vom 10.04.07 hingewiesen wegen der Einführung eines neuen Preissystems.

Also gehe ich recht in der Annahme, das wir SONDERVERTRAGSKUNDE sind. Dies würde also bedeuten ich könnte meine Abschlagszahlungen auf die Preise von 1999 zurückfahren.
D.h. 23.000 kWh * 2,10 ct/kWh = 483,- € + GG 174,86 € = 657,86 € / 11 x 2 = 119,60 sprich 120,- €/2mtl.
Das waren die Preise in unserer ersten Abrechnung für 1999/2000. Oder noch besser die Rückseitig auf dem Erdgaslieferungsvertrag gedruckten Preise (230 x 0,76 = 174,80 - 92,03 = 266,83 / 11 x 2 = 48,50 €/2mtl)  :D
Habe gerade am Rand vom Vertrag gesehen dass das Formular von 07.98 ist, also könnte das mit den Preisen passen.

Kann ich das so der GVH sprich NGW verkaufen ??
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline eislud

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« Antwort #4 am: 10. März 2008, 01:29:02 »
@sir_diddler
Wenn Du einen schriftlichen Vertrag hast, ist das schon viel Wert, kann man doch nachsehen was vereinbart ist.
Versuch mal den Vertrag hier im Thread zu posten - schwärze aber vielleicht Deinen Namen  :D

Sofern Dein Vertrag von 1999 nicht gekündigt wurde oder Du selbst eine Tarifumstellung gewünscht hast, gilt meines Erachtens genau dieser Vertrag, so wie Du ihn 1999 abgeschlossen hast. Sind dort Arbeitspreis und Grundpreis benannt so sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nur diese für Dich verbindlich, weil die Preisanpassungsklausel eben regelmäßig unwirksam ist.

Gruss eislud

Offline sir_diddler

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« Antwort #5 am: 10. März 2008, 02:21:13 »
Hallo,

hier mal der Vertrag, Vorder- und Rückseite sowie das Preisblatt von 1999 Gültig ab 1.4.1999, die Preise ab 1.10.1999 liegen mir nicht vor und wurden mir auch nicht bei Vertragsabschluss übergeben.

 =)NGW-Vertrag von 1999

=)NGW-Vertrag Rückseite

=)Preisübersicht 1.4.1999

NUN DIE LINKS KORRIGIERT
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Guido


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Offline Cremer

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« Antwort #6 am: 10. März 2008, 07:55:06 »
@sir_diddler,

mit scheint auch die Vertragslaufzeit von 10 Jahren für nicht rechtens.

Die Ausgangsbasis in der Preise erscheinen zu niedrig, wie gereits gesagt; das Preisblatt mit Bedingungen erscheint daher von einem älteren Zeitpunkt zu sein.

Deshalb dürften die damals zum Vertragsabschluß aktuellen Preise in einem gesonderten Schreiben/Preisblatt nochmals zum Vertragsbeginn genannt worden sein.  

Was bedeutet:

Zitat
Für 2007 wurden die Tarife ErdgasMaxi, Mini und Best

abgerechnet? Zugrundelegung mehrere Tarife in einem Jahr?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kampfzwerg

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« Antwort #7 am: 10. März 2008, 09:27:06 »
@sir_diddler @Eislud

Du liebe Güte, was für eine Uhrzeit ;)
Gibt es die Bilder auch in groß?


@sir_diddler

ich schlage zunächst einmal vor, dass Du im NGW Thread etwas herumstöberst.
Ein bisserl Arbeit muss schon sein, oder?
Dann sollten sich viele Deiner Fragen erledigen, ich bin nämlich ebenfalls NGW-geschädigt.
Mit SV seit 1991.
Und den gleichen Formularen, Tarifen...etc.
10 J. unkündbar, Sondervertrag...
Die Preisänderungsklauseln in den Sonderbedingungen sind def. unwirksam.
RA-geprüft.

Zitat
Also gehe ich recht in der Annahme, das wir SONDERVERTRAGSKUNDE sind. Dies würde also bedeuten ich könnte meine Abschlagszahlungen auf die Preise von 1999 zurückfahren.
Korrekt!!!

Ich verstehe nur nicht, wie Du an das Blatt Sonderbedingungen mit den Preisen von 1990 (AP 1,5 Pfg und GP 180 DM) gekommen bist???

Die Formular Nr. steht normalerweise unten links.



@Cremer

die drei Tarife resultieren aus der so genannten Bestpreis-Abrechnung der NGW.

Dabei ist doch der Bestpreis hier eigentlich der 1999 abgeschlossene Sonderpreis.
Aber das wissen die noch nicht :)

Die stören sich aber auch nicht an ihren Sonderverträgen, sondern berechnen so wie sie gerade lustig sind.
Schlimstenfalls ergab das Chaos auf meiner letzten Abrechnung 9 (neun) verschiedene Kurse  :rolleyes:

Offline sir_diddler

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« Antwort #8 am: 10. März 2008, 23:10:00 »
@cremer

Ja, innerhalb dieser Jahresabrechnung wurden alle 3 Tarife in Ansatz gebracht

@kampfzwerg

Bilder muss ich mal andersversuchen, evtl. auf meine website hochladen und dann linken

Das Formular ist M/V 1168 01.98 Neubau !!!!

So dann werde ich mal ein nettes Schreiben aufsetzen, Zahlung reduzieren, mich zurücklehnen und abwarten  :D
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Guido


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Offline Cremer

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« Antwort #9 am: 11. März 2008, 07:24:20 »
@sir_diddler,

ich kann nicht glauben, dass ein Versorger innerhalb eines Jahresverrechnungszeitraumes 3 unterschiedliche Tarife in Ansatz bzw. zur Verrechnung gebracht.

Dies habe ich bisher noch nicht erlebt ;)

Ganz nach dem Motto in der Metzgerei: Darf\'s auch ein wenig mehr sein :D

Ich kann auch die Allgemeinen Bedingungen nicht lesen, da zu klein.
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Offline sir_diddler

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« Antwort #10 am: 11. März 2008, 19:17:09 »
@cremer

doch ist wirklich so.

@kampfzwerg

habe in einem anderen Thread gelesen wo du gepostet hast, dass Du auch die 1,5 Pf/kWh in Ansatz bringst. Ist das korrekt ?

Kommt ein nettes Überschuss-Sümmchen rechnerisch heraus  =)

Wäre toll wenn die das zurückzahlen würden, da für könnt ich mir dann noch einen Twingo oder besser noch ein Trike kaufen  8) :]

Dann könnte ich jeden 2ten Monat 150,- € weniger zahlen als VORAUS-Zahlung gem. altem Vertrags-AP + JGP.
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline Kampfzwerg

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« Antwort #11 am: 12. März 2008, 08:42:45 »
@sir_diddler

ja, das ist korrekt.
In doppelter Hinsicht  ;)

Ich glaube aber kaum, dass die NGW freiwillig auch nur eine Mark herausrücken.
Deswegen hilft nur eines, selbst aktiv werden.
Richtig kürzen - und sparen. Auch in doppelter Hinsicht. ;)

Aber wieso \"auch\"?
Jeder SV-Kunde muss die Preise auf die bei seinem Vertragsschluss geltenden Preise - die stehen bei  NGW in den Sonderbedingungen - kürzen.
Diese Preise sind i.d.R. nicht die selben, die auf dem sogenannten Preisblatt, oder auf der ersten Abrechnung, stehen.
Wenn ich Deine Bilder vernünftig lesen könnte......

Offline sir_diddler

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« Antwort #12 am: 13. März 2008, 01:07:54 »
@kampfzwerg

Habe mal folgenden Text vorbereitet, was meinst Du dazu ?

SCHREIBEN AN GVH (Geschäftsführer):

Sehr geehrte Damen und Herren,  

nach eingehender Recherche und Einholung von Rechtsauskünften teilen wir Ihnen hiermit mit,
dass wir ab sofort nur noch den mit Ihnen am 22.09.1999 bei Vertragsabschluss vereinbarten geltenden
Gaspreis für Sonderkunden bezahlen werden.

Dieser ist auf der Rückseite des von Ihnen uns vorgelegten und von uns unterzeichneten
ERDGASLIEFERUNGSVERTRAG aufgedruckt, Ihr Formular M/V1168 07.98 Neubau.

Hieraus ergibt sich aus Punkt III Abs. 2.1 wie folgt:
... beträgt für den Arbeitspreis 1,5 Pf/kWh und für den Jahresgrundpreis 180,- DM bei einer NWB .. bis 25 kW.

Gleichzeitig stelle ich hiermit die Unwirksamkeit Ihrer Preisanpassungsklausel nach § 307 BGB fest.

Aufgrund dieser Preise haben wir eine Neuberechnung (Anlage) der Jahresverbrauchsabrechnungen durchgeführt  und ermittelten ein Guthaben zu unseren Gunsten von

   
X.xxx,xx Euro
[/B]

Wir fordern Sie hiermit auf, eine Rechnungskorrektur gem. § 21 AVBV und die Auskehr der resultierenden Überzahlungen, vorzunehmen Überweisen Sie dieses Guthaben bis zum

   
27.03.2008

auf unser unten angegebenes Konto. Gleichfalls ist es Ihnen verboten, dieses Guthaben mit Tariferhöhungen
zu verrechnen, es ist daher also voll ohne Verrechnung auszuzahlen.

Die von Ihnen geforderten Nachzahlungen in Höhe von xxx,xx € für 2005, xxx,xx € für 2006 und xxx,xx €
für 2007 sind gemäß unserer Widersprüche vom 30.10.07, 31.10.05 und 28.01.2005 nicht fällig und daher rechtswidrig.

Schon jetzt weise ich eine eventuell von Ihrer Seite vorgenommene Verrechnung meiner Zahlungen auf der Basis des von Ihnen geforderten Erhöhungssatzes zurück und fordere Sie auf, meine Zahlungen nur auf der
Basis des bisherigen von 1999 lt. Vertragsrückseite zu verrechnen.

Auf den erfolgten Schriftwechsel weise ich hin:
Unsere Widersprüche vom 28.01.05 (Einschreiben - Rückschein), 30.10.07,
unsere Schreiben vom 31.10.05, 13.11.06, 30.10.07, 25.11.07 / Fax vom 18.01.08
Ihre Schreiben vom  07.02.05, 02.12.05, Mai 2006 (ohne Original Unterschrift), 19.07.07, 22.10.07, 29.11.07
und 30.01.08

Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen
falschen Sachverhalt vorzutäuschen.

Den Erhalt dieses Schreibens bitten wir Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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« Antwort #13 am: 13. März 2008, 07:28:30 »
@sir_diddler,

kommen Sie doch mal über die pn oder e-mail, ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Tarifanwendung
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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GVH - Gasversorgung Hünxe
« Antwort #14 am: 13. März 2008, 07:58:36 »
Wie soll § 21 AVBV funktionieren, wenn Sie sich auf den Standpunkt stellen, Sie hätten einen Sondervertrag?

Gruß

NN

 

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