Energiebezug > Strom (Allgemein)
Drohende Stromsperre
Revoluzzer:
@ RR-E-ft
Erst mal schönen Dank für Ihr Engagement, aber was soll denn dieser hochnäsige Ton, damit verprellen Sie doch u.U. diejenigen, die nicht so \"superschlau\" sind? Der Sinn und die Funktionsweise eines Forums wie diesem sollen aus meinem Verständnis doch so sein, dass der Eine vom Anderen lernt?
Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass ich auch erst nach einem Gerichtsverfahren schlauer bin, ob der gewählte RA denn eine \"Pfeife\" oder ein \"As\" ist und ob er tatsächlich die vorgegebene Sachkompetenz besitzt! Bezahlen muss ich ihn dank der Regelungen der Honorarordnung auf jeden Fall. Bestimmt hat der Eine oder Andere Forumsteilnehmer auch seine eigenen Erfahrungen mit Rechtsanwälten, die u.U. aus eigenen wirtschaftlichen Zwängen, bei der Beratung des Mandanten, Prozeßrisiken falsch beurteilen?
Insofern helfen mir Ihre sachbezogenen Themenbeiträge mehr, als Ihre Vorwürfe keinen Anwalt bestellt zu haben!
Selbstverständlich habe ich die Regelungen im StromGVV nicht erst jetzt studiert! Lediglich Ihre Aussage zum Zutrittsrecht, in Ihrem ersten Posting zum Thema, hat mich bewogen, das noch einmal nachzulesen!
Und die Qualität Ihres Beitrages mögen die Forenteilnehmer selbst bewerten, denn wenn Sie noch mal im StromGVV nachlesen, da findet sich im Teil 3 unter §9 StromGVV fast der gleiche Wortlaut, wie im §21 NAV, beides zum Thema \"Zutrittsrecht\". Lediglich im Bereich der Fristen zur Vorankündigungspflicht des beabsichtigten Zutritts unterscheiden sich die beiden Quellen. Warum da bei Ihrer Ausgabe StromGVV nichts stehen soll, ist zumindest verwunderlich?
Ansonsten haben Sie natürlich Recht, es wird nicht explizit das Zutrittsrecht zum Zwecke der Sperrung geregelt! Aber unser Versorger hat ja auch auf \"Duldung einer Versorgungssperre\" geklagt! Das hatte ich in meinem ersten Posting einfach falsch formuliert.
Mit Gruß
REVOLUZZER
svenbianca:
eine Frage habe ich noch: Sie geben an das ein Mehrverbrauch von 4000 KWH berechnet wurde, das wären bei 20 Cent je KWH ca. 800 Euro. Wieso liegt die Gesamtsumme bei 2500 Euro? Da Sie vorher nur geschätzt wurde ist es natürlich schwer zu beweisen, das der Verbrauch nicht da war. Vielleicht elektrisch geheizt? Trocknungsmaßnahmen etc. Das Gericht kann ja schlecht prüfen ob da vor einem Jahr Radiatoren waren oder nicht. Ich sehe die Chancen für Sie eher schlecht, obwohl das aus der Ferne immer schwierig zu beurteilen ist.
Zum Thema Rechtsanwälte. Ich kann verstehen, dass RR-E-ft gerne immer an diese verweist. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, das 9 von 10 Schreiben von Anwälten meist mit einem zweizeiler zurück beantwortet werden konnten, da der Anwalt wahrscheinlich die Chancen selbst vorab schon kannte, aber das Geld für den Brief nehmen die gerne mit. Danach haben Sie nichts mehr von dem Fall gehört. Je länger die Briefe eines Anwaltes sind umson geringer die Chancen, gefährlich erst wenn ein Anwalt kurz und knapp schreibt........ Es gibt überall schwarze Schaafe (nur nicht bei Energieversorgern), am besten man fragt nach Erfahrungen im Bekanntenkreis oder RR-E-ft, der weiß fast immer Rat (Vorsicht Ironie)
taxman:
Hallo Revoluzzer,
ich habe ihren Beitragspfad nun ein bischen verfolgt!
Sie sind hier nicht in einem Forum wo juristische Probleme behandelt werden. Zur Beantwortung Ihrer Frage müssen Sie andere Foren aufsuchen.
Wir alle hier befassen uns mit dem Thema \"Widerstand gegen überhöhte Energiepreise\"! Sie zweifeln jedoch nicht die Höhe der Ihnen in Rechnung gestellten Preise an, sondern die Höhe des berechneten Verbrauches! Insoweit sehe ich wenig Chancen für Sie, dass Ihnen die anderen Teilnehmer des Forums helfen können!
Einer der ganz wenigen hier, der sicherlich den allermeisten helfen könnte, hat es bei Ihnen versucht! Leider haben Sie das in den falschen Hals bekommen.
Nochmals:
Wenn Sie am Widerstand mitmachen wollen, sind bestimmt sehr viele hier in der Lage Ihnen helfen zu können! Wir sind beinahe alle Fachidioten :D auf diesem einen klitzekleinen Gebiet!
Bezüglich Rechtsanwaltssuche hat der BdE eine Liste zusammen getragen mit Rechtsanwälten, die sich bei Energierechtsfragen auskennen. Vielleicht ist einer aus Ihrer Stadt dabei! Ebenfalls soll es Prozesskostenhilfe geben. Wie das funktioniert usw. ist mir persönlich jedoch völlig unbekannt!
Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen
taxman
RR-E-ft:
@Revoluzzer
Möglicherweise haben Sie die Frage der Aktivlegitimation verkannt, wenn Grundversorger und Netzbetreiber nicht identisch sind. Dann kann es einen gewaltigen Unterschied machen, ob man vom Grundversorger oder vom Netzbetreiber verklagt wird. Möglicherweise haben Sie nicht deutlich gemacht, dass der Gegenstandswert weit höher anzusetzen ist.
Wenn die mündliche Verhandlung geschlossen ist und ein Verkündungstermin feststeht, kann man diesen abwarten, um aus der getroffenen Gerichtsentscheidung dann ggf. zu lernen. Dringend Hilfe braucht man, wenn man verklagt wurde und die Klageerwiderungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Für eine solche Hilfe bieten Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen an. Es erscheint nicht eben sinnvoll, gegen ein anwaltlich vertretenes Unternehmen ohne eigenen Anwalt anzutreten.
@svenbianca
Die von Ihnen zitierten Anwaltsschreiben betreffen wohl die Schreiben der Kollegen an Verbraucher, in denen diese nach Unbilligkeitseinrede nunmehr zur Zahlung aufgefordert werden. Da können Sie durchaus recht haben. Oft erscheint selbst ein Zweizeiler als Antwort zuviel.
Revoluzzer:
@ svenbianca
Die genannte Summe setzt sich ja aus mehreren Faktoren zusammen, wie erläutert, auch aus der Folgeperiode sowie den gesamt daraus resultierenden viel zu hohen Abschlagsbeträgen und auch den Anwaltskosten.
Da bis Frühjahr 2005 und auch nach Zählerwechsel(Herbst 2006), die Abrechnungen auf tatsächlich abgelesenen Verbrauchswerten basieren, läßt sich doch sehr genau feststellen, daß in diesem Zeitraum mit den Verbrauchswerten etwas nicht stimmen kann. Wohlgemerkt, mit Zählerwechsel ist doch wieder der normale Durchschnittswert gemessen?
Und da wir wirklich keine \"Energiefresser\" angeschlossen haben, übrigens auch gar nicht besitzen, stehen wir auf dem Standpunkt, es muß ein Fehler sein. Und so haben wir uns auf das Zahlungsverweigerungsrecht nach §30 (AVBEltV) bezogen. Der Versorger ist aber auf den Umstand eines eventuellen Fehlers gar nicht eingegangen und hat unseren Vortrag komplett ignoriert, ohne jegliches Statement und behauptete nun im Prozeß wir hätten diesen Einwand des Fehlers nie erhoben! Da wir aber nachweisen können, daß wir die Vermutung auf einen offensichtlichen Fehler, sehr wohl mitgeteilt haben, später auch per Einschreiben, haben wir Strafanzeige gegen den Versorger gestellt. Wie bereits erläutert, war die Richterin im mündlichen Termin mit der Angelegenheit absolut nicht vertraut und nicht vorbereitet. Es bleibt also abzuwarten, ob diese sich im Nachgang nun nochmal die Akten \"reingezogen\" hat und die Zusammenhänge besser bewerten kann. Das Urteil soll übrigens heute gefällt werden. Zwischenzeitlich hat sie übrigens den Streitwert hochgesetzt, wohl auf unseren Antrag hin, das heißt, die Angelegenheit ist Revisionsfähig und wir werden sehen!
@ taxman
vielen Dank für Ihr Posting! Sie haben Recht, ich habe wohl die Interessen dieses Forums falsch verstanden und werde mit dieser Erkenntnis selbstverständlich damit mein Thema beenden. Sofern ich u.U. sogar gestört habe bitte ich die Teilnehmer um Entschuldigung, das lag nicht in meiner Absicht! Ich habe aber auch nicht nach juristischer Hilfe gesucht, sondern nach \"Leidensgenossen\", die eben auch schon die Übermacht der Stromkonzerne zu spüren bekommen haben und nach evtl. Erfahrungen anderer Forumsteilnehmer. Also nochmals Sorry!
Ihren Tipp zur Liste der fachspezialisierten Anwälte habe ich gerne entgegen genommen, Danke. Das mit der Prozeßkostenhilfe ist bei uns zum Glück nicht notwendig, aber auch hier danke für Ihr Engagement!
@ RR-E-ft
Also ohne nun hier doch ein juristisches Forum eröffnen zu wollen, habe ich Ihren Hinweis zur Aktivlegitimation nicht verstanden!
Soweit ich das richtig überblicke treten zwar Versorger und Netzbetreiber, im vorliegenden Fall, unter dem gleichen Firmennamen und Label auf, sind aber per genauer Definition wohl juristisch nicht identisch.
Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, und ohne den Berufsstand der Anwälte über einen Kamm scheren zu wollen, sind die gemachten Erfahrungen, von Blödheit über Mandatenverrat bis zur Unterschlagung einer sechsstelligen Summe, sehr teuer bezahlt. Und wie bereits bemerkt, hat der Anwalt, dank der Honorarordnung (ist übrigens z.B. auch bei Ärzten so) immer Anspruch auf Bezahlung, egal was er \"verzapft\" hat. Insofern bleibt es dem Mandanten eben nicht erspart, sich ohnehin auch selbst ausführlich mit der Materie zu beschäftigen. Generell gebe ich Ihnen allerdings recht, mit einem fähigen Anwalt an meiner Seite, würde ich mich wohler fühlen!
Danke an Alle, die hier gepostet haben, ich selbst werde hier vorläufig mal überwiegend lesen!
Mit Gruß
REVOLUZZER
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